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Dr. Johann Wadephul: Ausführungsgesetz bietet keine Lösungen
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 377/02 vom 12. September 2002 Sozialpolitik TOP 13 Dr. Johann Wadephul: Ausführungsgesetz bietet keine Lösungen „Konzeption und Durchführung des Grundsicherungsgesetzes sind nach Auffassung der CDU falsch. Die CDU-Landtagsfraktion lehnt daher auch das Ausführungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein ab.“Unsere zentralen Kritikpunkte sind: 1. Die – richtig erkannte – Problematik der sogenannten „verschämten“ Altersarmut wird systematisch falsch angepackt. Geringverdiener wurden demotiviert zu arbeiten – erhalten sie doch auch ohne sozialversicherungspflichte Erwerbsarbeit etwa gleich viel Geld im Alter als Grundsicherung. Mit dem Verzicht auf einen möglichen Rückgriff gegenüber Kindern geben wir den letzten Solidaritätsgedanken in engen Verwandtschaftsverhältnissen auf. Wer will angesichts der bekannten demographischen Entwicklung Deutschlands dies eigentlich in 10 bis 15 Jahren noch finanzieren?2. Es ist völlig offen, ob die vom Bund für die Jahre 2003 und 2004 zur Verfügung gestellten Kompensationsmittel in Höhe von 409 Millionen € ausreichen. Insbesondere steht in den Sternen, ob und ggf. in welchem Umfang der Bund ab 2005 Zahlungen an die Länder leisten wird. Von vornherein keine Kostenerstattung gewährt der Bund den Kommunen für diejenigen Sozialhilfemehraufwendungen, auf die Bürger bereits bisher Anspruch gehabt hatten, die sie aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht bei den Sozialhilfeträgern abgerufen haben. Letztlich tragen auch die Kommunen allein die Kosten des Verwaltungsmehraufwandes. Alles läuft also nach dem bekannten Motto ab: Berlin und Kiel bestellen – die Kommunen bezahlen. Ein eklatanter Verstoß gegen das Kostenausgleichsprinzip. Letztlich erwarten wir vom Land, dass im Sinne des Quotalen Systems die Kostenaufteilung zwischen Land und Kommunen erfolgt.