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Jost de Jager: Eltern wollen mehr freie Schulen
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 370/02 vom 11. September 2002Bildungspolitik TOP 9 Jost de Jager: Eltern wollen mehr freie Schulen Die CDU-Fraktion bringt in diese Landtagssitzung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes ein mit dem Ziel, die Gründung Freier Schulen in Schleswig-Holstein künftig zu erleichtern. Wir tun dies, weil Schleswig-Holstein in diesem Bereich einen erheblichen Nachholbedarf hat. Schleswig-Holstein ist das westliche Bundesland mit der geringsten Dichte an Ersatzschulen in freier Trägerschaft, wenn man, und das muss man aus Gründen der Systematik tun, die dänischen Schulen abrechnet, die nach ihrem eigenen Selbstverständnis die öffentlichen Schulen der dänischen Minderheit sind und deshalb auch anders bezuschusst werden als die übrigen Ersatzschulen in freier Trägerschaft.Wir glauben, dass diese Unterversorgung nicht mehr den gesellschaftlichen Gegebenheiten hier im Lande entspricht. Immer mehr Eltern fragen differenzierte Schulangebote nach, ganz einfach aus dem Grund, weil die Gesellschaft immer differenzierter wird. Und immer mehr Eltern sind bereit für eine wunschgemäße Erziehung und Beschulung ihrer Kinder einen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand in Kauf zu nehmen. Lassen Sie mich sozusagen präventiv gleich an dieser Stelle etwas zu dem finanziellen Eigenbeitrag sagen. Wir reden hier für die allermeisten Ersatzschulen in freier Trägerschaft, also für die allermeisten Privatschulen hier im Lande, nicht über das große Geld. In der Regel erheben die Freien Schulen in Schleswig-Holstein ein Schulgeld, das dem Kindergartenbeitrag in den Städten entspricht. Die Freien Schulen in Schleswig-Holstein, das sei an dieser Stelle gesagt, leben nicht in erster Linie vom Entgelt, sondern vom Engagement der Eltern und Lehrkräfte.Den Eltern liegt oft vor allem an einer bestimmten Erziehung ihrer Kinder, nicht so sehr an einem bestimmten Wissen ihrer Kinder. Die allermeisten Freien Schulen zeichnen sich durch ihr pädagogisches Profil aus und unterbreiten ein schulisches Angebot, das staatliche Schulen von ihrem Auftrag her weder bieten können noch dürfen.Diese Gesetzesinitiative ist deshalb kein Misstrauensantrag gegen das öffentliche Schulwesen, vielmehr sehen wir darin eine Reaktion auf ganz konkret vorhandene Überlegungen zur Gründung von neuen Schulen in freier Trägerschaft bzw. zur Ausweitung bestehender Angebote auf andere Schularten.Lassen Sie mich deshalb auf die Einzelheiten unseres Gesetzentwurfes zu sprechen kommen. Mit unserem Antrag soll die Wartezeit bis zum Einsetzen der staatlichen Bezuschussung von derzeit vier auf künftig zwei Jahre verkürzt werden. Wir glauben, dass die derzeitige vierjährige Wartefrist eine unangemessen hohe Hürde bei der Gründung von neuen Freien Schulen in Schleswig-Holstein darstellt. Wir glauben, dass die Hälfte zur Zeit ausreicht, um die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Schulträgers unter Beweis zu stellen. Denn auch wenn wir die Wartefrist verkürzen wollen, wir wollen sie nicht vollends abschaffen, sondern wir glauben, dass sehr wohl vor Einsetzen einer staatlichen Finanzierung die Schulträger eine gewisse Bonität unter Beweis stellen müssen. Insofern Verkürzung, aber nicht Abschaffung.Nun hat sich die Kollegin Schümann in einer ersten Reaktion auf den Gesetzentwurf in Bildungspolitik versucht und geäußert, dass das Land sich eine solche Regelung nicht leisten könnte. Dem halten wir entgegen, dass letzten Endes selbst bei einem früheren Einsetzen der staatlichen Bezuschussung Schüler freier Schulen für das Land kostengünstiger sind als Schüler staatlicher Schulen, da sie nur 80 % des Schülerkostensatzes an Bezuschussung erhalten. An dieser Höhe des Zuschusses wollen wir aus finanzpolitischen und grundsätzlichen Gründen nichts ändern. Insofern würden auf mittlere Sicht die Landesfinanzen sogar entlastet.Ohnehin ist selbst mit dieser gesetzlichen Neuregelung nicht damit zu rechnen, dass eine unbeherrschbare Gründerwelle an Freien Schulen ausgelöst wird. Vielmehr geht es um konkrete Maßnahmen für konkrete Anliegen. Dazu gehört auch der zweite Teile unseres Gesetzentwurfes, auf eine Wartefrist bis zum Einsetzen der staatlichen Bezuschussung dann vollends zu verzichten, wenn ein bereits anerkannter Träger einer Freien Schule ein weiteres Angebot in einer zusätzlichen Schulart eröffnen möchte. Nach derzeit geltendem Recht muss ein Träger, wenn er eine Grundschule gründet, für diese Grundschule vier Jahre auf eine Bezuschussung warten. Erweitert er sein Angebot anschließend durch eine Hauptschule, setzt erneut eine vierjährige Wartefrist ein und wenn er dann, um das Angebot komplett zu machen, eine Realschule gründen will, vollzieht sich noch einmal das gleiche Prozedere. Wir glauben, dass ein einmal anerkannter Träger seine Zuschusswürdigkeit bewiesen hat. Wir wollen durch die gesetzliche Neuregelung es vielen privaten Schulen im allgemeinbildenden Bereich, aber auch im berufsbildenden Bereich ermöglichen, ihr Angebot passend für ihre Schülerschaft auszuweiten.Ein weiterer Hinweis ist mir wichtig. Artikel 2 unseres Gesetzes bettet die Genehmigung von weiteren Ersatzschulen in eine Schulplanung auf Kreisebene mit ein und verpflichtet die Ersatzschulen, sich an der örtlichen Schulentwicklungsplanung zu beteiligen. Dies ist ein Hinweis, den wir von den Kommunen aufgenommen haben, die uns signalisiert haben, sie haben nichts gegen weitere Ersatzschulen in Freier Trägerschaft. Sie wollen nur verhindern, dass die kommunalen Schulträger Schulbauprogramme auflegen, die dann zu groß sind, weil in der Zwischenzeit zusätzliche Ersatzschulen hinzugekommen sind. Um dieses Verfahren zu koordinieren, haben wir den Artikel 2 eingefügt. Wir glauben, dass er eine gute Regelung ist, um die Ansprüche der Freien Schulen mit den der kommunalen Schulträger in Einklang zu bringen.Wir wissen, dass viele Schulträger sich derzeit mit dem Gedanken tragen, neue Schulen zu eröffnen oder bestehende auszuweiten, darunter sind auch kirchliche Träger. Wir wollen, dass diesen Trägern eine realistische Perspektive gegeben wird. Wir freuen uns über die vorab signalisierte Unterstützung der FDP und der Grünen für diesen Gesetzentwurf und wir hoffen auf eine zügige Beratung, damit es schon zum Schuljahr 2003/2004 zu neuen Regelungen kommen kann.