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23.08.02 , 12:12 Uhr
CDU

Helga Kleiner: CDU-Fraktion fragt nach Fachaufsicht

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 344/02 vom 23. August 2002 Sozialpolitik Helga Kleiner: CDU-Fraktion fragt nach Fachaufsicht Seit dem 1. Januar 2002 ist die jüngste Novelle zum Heimgesetz in Kraft. Diese Novelle hat die Heimaufsichtsbehörden, die in den Landkreisen und den kreisfreien Städten eingerichtet sind, nunmehr verpflichtet, im Regelfall mindestens einmal im Jahr alle stationären Pflegeeinrichtungen zu kontrollieren. Hiervon können die Heimaufsichtsbehörden nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen absehen, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die betreffende Pflegeeinrichtung erst vorkurzem geprüft hat oder wenn diese Pflegeeinrichtung ein ausreichendes Sachverständigenzeugnis vorlegt. Die Bundesregierung hat allerdings bedauerlicherweise die Anforderungen an derartige Sachverständigenzeugnisse bislang immer noch nicht festgelegt, obwohl sie durch eine Ermächtigung zum Erlass einer solchen Rechtsverordnung befugt ist.
Außerdem hat die Heimgesetznovelle erfreulicherweise klargestellt, dass die Kontrollen der Heimaufsichtsbehörden sich selbstverständlich auch auf die Pflegequalität zu erstrecken haben.
Schließlich sind die Heimaufsichtsbehörden seit Jahresanfang nunmehr gesetzlich verpflichtet, mit dem MDK Arbeitsgemeinschaften zu bilden. Durch diese Arbeitsgemeinschaften soll die Zusammenarbeit der Heimaufsichtsbehörden und des MDK verbessert werden.
Die Fachaufsicht über die Heimaufsichtsbehörden liegt bei der Sozialministerin. Ihr stehen damit ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung, die Heimaufsichtsbehörden anzuhalten, ihre Heimkontrollen ordnungsgemäß durchzuführen. Die CDU-Fraktion hat in der Vergangenheit wiederholt der Sozialministerin vorgeworfen, dass sie ihre Pflicht zur Fachaufsicht nicht korrekt durchführt. Wir haben im Landtag in diesem Zusammenhang vorgetragen, dass sie deswegen eine Mitverantwortung an den vom MDK festgestellten Pflegemängeln trägt. Ich erinnere daran, dass der MDK im Herbst vorigen Jahres seinen Schlussbericht über die von ihm vorgenommene Kurzprüfung aller stationären Pflegeeinrichtungen vorgelegt und mit diesem Bericht gravierende Pflegemängel in der Öffentlichkeit bekannt gemacht hat.
Um die Jahreswende 2001/2002 hat die Sozialministerin endlich den Heimaufsichtsbehörden einen „Prüfbogen Heimaufsicht“ zugeleitet. Wir wollen mit unserer Großen Anfrage jetzt insbesondere wissen, wie die Sozialministerin ihre Fachaufsicht über die Heimaufsichtsbehörden in den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten der Heimgesetznovelle ausgeübt hat.

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