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Martin Kayenburg und Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Pröhl-Erfolg beim Arbeitsgericht ist eine schwere Niederlage für Simonis!
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 333/02 vom 14. August 2002 Untersuchungsausschuss Martin Kayenburg und Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Pröhl-Erfolg beim Arbeitsgericht ist eine schwere Niederlage für Simonis! Zu dem Ausgang des Arbeitsrechtsstreits zwischen Dr. Pröhl und der Landesregierung erklären der CDU-Fraktionsvorsitzende und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag Martin Kayenburg und der amtierende Obmann der CDU-Fraktion im 2.Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Dr. Trutz Graf Kerssenbrock, MdL:1. „Die juristisch offenbar unvermeidbare Weiterbeschäftigung Pröhls und die Rücknahme aller fünf fristlosen Kündigungen durch die Landesregierung als Ergebnis des Arbeitsrechtsstreits machen eine schwere Niederlage nicht nur der Landesregierung, sondern auch der Ministerpräsidentin, deren enger Mitarbeiter Pröhl war, deutlich.2. Wir haben immer darauf hingewiesen, daß die von der Landesregierung im März 2002 hastig ausgesprochenen fristlosen Kündigungen keinen Bestand haben würden. Dies hat sich nun bestätigt. Pröhl hat seinen Rechtsstandpunkt, den er auch in seiner Vernehmung vor dem Landgericht Berlin verdeutlicht hat, uneingeschränkt aufrecht erhalten können. Die Folge wird nun sein, dass Pröhl, der schon im Jahre 2001 zwar hochbezahlt worden ist, aber keinerlei nachweisbare dem Land nutzbringende Tätigkeit entfaltet hat, auch nahezu über das gesamte Jahr 2002 vom Land für Nichtstun bezahlt werden wird.3. Dies bedeutet aber auch, dass es sich die Landesregierung und insbesondere die Ministerpräsidentin mit ihrer bisherigen Mauertaktik im Untersuchungsausschuss nicht länger so leicht machen können wie bisher. Die im März 2002 von der Landesregierung hierzu abgegebenen Erklärungen sind offensichtlich ohne jeden Wert. Wenn das Arbeitsgericht alle fünf erklärten fristlosen Kündigungen für unwirksam gehalten hat wird die Version, man habe erst frühestens und ansatzweise im September 2001 von Pröhls Nebentätigkeiten erfahren, gänzlich unhaltbar. 4. Wir fordern die Landesregierung auf, endlich die juristischen Winkelzüge vor Gerichten und im Untersuchungsausschuss aufzugeben und rückhaltlos Rechenschaft über ihre Kenntnisse von den unerhörten Tätigkeiten Pröhls zu geben, die sie ja nun kaum noch bestreiten kann.5. Auch fordern wir die betroffenen Mitglieder der Landesregierung auf, endlich ihre engen Mitarbeiter von der Last zu befreien, im Untersuchungsausschuss eine ahnungslose Spitze der Landesregierung zu bekunden.“