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Angelika Birk zur Debatte um die Entlassung von W. Sabasch aus dem Maßregelvollzug
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Neue Konzepte für die Entlassung von Straftätern aus der Forensik! Nr. 186.02 / 02.08.2002Zur öffentlichen Debatte um die Entlassung von W. Sabasch aus dem Maßregelvollzug sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Angelika Birk:Ich bin erschüttert und möchte mein Mitgefühl für das Opfer und seine Familie aussprechen. Die- se Tat ist leider nicht rückgängig zu machen. Umso mehr gilt es jetzt, die Ursachen für dieses Verbrechen aufzuklären und eine Wiederholung zu verhindern.Die Entscheidung, Herrn Sabasch aus dem Maßregelvollzug zu entlassen, war formal richtig. Zwei unabhängige Gutachten bestätigten, dass Herr Sabasch nicht geistesschwach ist und keine Gefahr mehr von ihm ausgeht, daher entfielen die gesetzlichen Voraussetzungen für seine Un- terbringung in der Klinik.Der vom Bundesverfassungsgericht zugebilligte Freiheitsanspruch muss weiterhin Bestand ha- ben. Jedem, auch Menschen, die ein schweres Verbrechen begangen haben, muss grundsätz- lich das Potential auf Veränderung zugebilligt werden. Sonst verstößt man nicht nur gegen das Gesetz, sondern auch gegen die Menschlichkeit. Der Landtag hat deshalb in der letzten Legisla- turperiode gesetzlich geregelt, dass die Rechtmäßigkeit der Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie (Forensik) regelmäßig durch externe Gutachten überprüft werden muss.Herr Sabasch war über 30 Jahre in der Neustädter Klinik. Seine Anwältin hat ihn als freundlichen Mandanten erlebt und war von seiner Heilung und der Unrechtmäßigkeit seiner lebenslangen Un- terbringung in einer Anstalt überzeugt. Die Sondergutachten, die die bisherige Unterbringung und damit auch das Therapiekonzept in Frage stellen, wurden daher zurecht von ihr veranlasst.Das Problem bei Entlassungen von Straftätern aus der Psychiatrie aufgrund einer gerichtlich festgestellten unrechtmäßigen Unterbringung ist, dass eine therapeutische Unterbringung bereits wenige Tage nach Urteilssprechung nicht mehr bezahlt wird. D. h. ein langes Suchen nach einer adäquaten Betreuungsmöglichkeit und deren Finanzierung war im Falle von Herrn Sabasch äu- ßerst schwierig. Und genau hier sehe ich eine Regelungslücke, die dringend geschlossen werden muss.Man darf einen Menschen, der jahrelang in einer Anstalt gelebt hat, nicht einfach ohne umfas- sende Unterstützung entlassen. Diese Aufgabe wurde offensichtlich nicht nur von der Betreuerin unterschätzt, sondern es bedarf dringend eines rechtlichen Rahmens, die psychologische und soziale Betreuung dieser Entlassenen zu gewährleisten. Hierfür werden wir uns einsetzen.