Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

19.06.02 , 12:36 Uhr
CDU

Caroline Schwarz: Ja zur Ergänzung des Landespflegegesetzes Nein zur Verfassungsänderung

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 255/02 vom 19. Juni 2002

Sozialpolitik TOP 4 Caroline Schwarz: Ja zur Ergänzung des Landespflegegesetzes Nein zur Verfassungsänderung
Mein Kollege Torsten Geerdts liegt mit großen Bauchschmerzen zu Hause im Bett. Daher werde ich heute die von ihm vorbereitete Rede halten, nicht ohne ihm vorher von diesem Platz aus gute Besserung zu wünschen.
Wir entscheiden heute in zweiter Lesung darüber, ob unsere Landesverfassung um einen Artikel 9a „Schutz und Versorgung pflegebedürftiger Menschen“ ergänzt werden soll.
Die Diskussion um diese Verfassungsergänzung findet in einer Zeit statt, in der die Probleme und Missstände in der Pflege durch Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen für alle Bürger deutlich sichtbar geworden ist.
Drei Ausschüsse des Schleswig-Holsteinischen Landtages haben sich mit dem von der Arbeiterwohlfahrt und dem Sozialverband Deutschland in die Diskussion gebrachten Anliegen intensiv auseinandergesetzt.
Die CDU-Landtagsfraktion hat sich zu Beginn der Arbeit der Volksinitiative im Mai 2001 mit der Thematik befasst. Wir sind damals zu einer deutlichen Positionierung gekommen. Diese Position haben wir bei den zahlreichen Veranstaltungen der beiden Verbände vertreten. Es war eine ablehnende Haltung der CDU-Fraktion.
Die Diskussionen vor Ort waren sachlich und gut und haben zur Meinungsbildung wichtige Impulse gegeben. Beteiligt wurden an dem Diskussionsprozess neben den Vertretern der AWO und des Sozialverbandes Deutschland, pflegende Angehörige, das Pflegepersonal, Mitglieder der örtlichen Seniorenbeiräte aber auch Vertreter der beiden großen Kirchen im Land.
Diese Diskussionen waren kontrovers und sachlich. Schon mit der Durchführung dieser Veranstaltungen ist es den Initiatoren gelungen, auf die Herausforderungen der Pflegeproblematik hinzuweisen. Alle Teilnehmer am Diskussionsprozess – egal ob sie die Verfassungsänderung ablehnten oder befürworteten – waren sich aber in dem Ziel, mehr zur Herstellung einer menschenwürdigen Pflege zu leisten, einig.

Wir streiten uns also, wie so oft in der Politik, über den richtigen Weg zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles.
Nach der 1. Lesung des Gesetzentwurfes der Volksinitiative haben wir uns mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung mehrfach in den Fraktionsarbeitskreisen Soziales, Innen- und Recht sowie Eingaben befasst. Aber auch in der Gesamtfraktion gab es mehrere intensive Sachdiskussionen über das Für und Wider einer Verfassungsänderung.
Die Frage, die sich wie ein roter Faden durch alle Diskussionen durchzog lautet: Was verändert sich konkret an der Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen, wenn wir unsere Landesverfassung um den Artikel 9a „Schutz und Versorgung pflegebedürftiger Menschen“ ergänzen würden.
Andere in der Fraktion glauben, dass sich die Einstellung der Gesellschaft zu dieser Problematik durch eine Änderung der Landesverfassung wandeln wird. Sie haben den Weg zur Erreichung des Ziels im Auge. Die Pflegeproblematik ist eine gesamtgesellschaftliche Problematik!
Die CDU-Landtagsfraktion bleibt dabei, dass es insgesamt falsch ist, jedes politisch zu lösende Problem zunächst einmal in der Verfassung zu umschreiben. Die ständige Ausweitung von Staatszielen wird abgelehnt.
Für andere Fraktionskollegen, das will ich aber auch offen einräumen, wäre die Aufnahme eines Artikels 9a „Schutz und Versorgung pflegebedürftiger Menschen“ wünschenswert und sie werden heute auch so votieren. Aber es ist die deutliche Minderheit in der CDU-Fraktion.
Ich halte es dem Thema für angemessen, wenn auch in einer Abstimmung in einer solchen Frage, das gesamte Meinungsspektrum einer Landtagsfraktion zum Ausdruck kommt.
Ich weiß mich im Ziel mit allen Mitgliedern der CDU-Landtagsfraktion einig, gemeinsam mehr zur Herstellung einer menschenwürdigen Pflege leisten zu müssen.
Und es ist ja richtig, dass durch die Grundgesetzaussagen „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ die Gruppe der Pflegebedürftigen bereits erfasst ist.
Andere betonen aber, dass man nach der Ausweitung der Staatsziele in den vergangenen Jahren – und das betrifft die Landesverfassung genauso wie das Grundgesetz – jetzt nicht ausgerechnet bei der menschenwürdigen Pflege von einer Überfrachtung der Verfassung und einem Warenhauskatalog in der Verfassung reden könne. Dann müsste man auch die Beschlusslage vergangener Jahre hinterfragen.
Ein weiterer Kritikpunkt, der gegen die Aufnahme des Artikels 9a „Schutz und Versorgung pflegebedürftiger Menschen“ spricht, ist die Befürchtung, dass Erwartungen geweckt werden, die von der Politik nicht erfüllt werden können. Auch dieser Gedanke hat im Entscheidungsprozeß der CDU-Landtagsfraktion eine maßgebliche Rolle gespielt.
Heute steht nicht nur eine Änderung der Landesverfassung zur Abstimmung, sondern auch die Änderung des Landespflegegesetzes. Die Volksinitiative schlägt vor, dass vor dem Paragraphen 1 die folgende Präambel eingefügt wird:
„Die Dienste und Einrichtungen der Pflege sollen am Wohl der Pflegebedürftigen und an den Grundsätzen der Pflegequalität ausgerichtet sein. Sie sollen insbesondere die soziale Integration der pflegebedürftigen Menschen fördern, ihre Lebensqualität nachhaltig verbessern und ihre Selbständigkeit trotz des Hilfebedarfs erhalten.“
Dieser Präambel wird die CDU-Landtagfraktion zustimmen. Wir machen damit auch deutlich, dass wir die meisten Punkte des 10-Punkte-Handlungsprogramms für eine menschenwürdige Pflege politisch unterstützen werden. Die 10 Punkte sind von der AWO und dem Sozial-

verband Deutschland zeitgleich mit dem Wunsch die Landesverfassung zu ändern, in die Diskussion eingebracht worden.
Sie beinhalten Forderungen, die bei einer Verwirklichung zu einer konkreten Verbesserung der Lebenssituation von Pflegebedürftigen führen würde. Aber diese Forderungen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Sie kosten richtig Geld. Ich glaube hier wird auch in dem kommenden Jahrzehnt die Herausforderung für den Sozialhaushalt liegen.
Alle Pflegebedürftigen haben ein Anrecht auf ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes Leben. Sie haben ein Anrecht auf soziale Integration, auf fachlich qualifizierte Hilfen.
Wir brauchen ein solidarisches Sicherungssystem, das den Pflegebedarf gerecht abdeckt. Aber damit haben wir noch nicht das Problem der Vereinsamung und der im Finanzierungssystem nicht zu berücksichtigende Betreuung geregelt.
Die CDU-Fraktion unterstützt viele Punkte des Handlungsprogramms der beiden Sozialverbände. Für uns ist der Punkt 3 „Integration und Begegnung“ von größter Bedeutung. Hier sind in der Tat alle gefordert: Vereine, Verbände, Schulen, Kindertagesstätten und aus die Parteien. Mit die größten Ängste haben die Menschen, weil sie befürchten, dass im Pflegefall die private Lebensführung erheblich eingeschränkt werden kann. Daher ist die Forderung der beiden Sozialverbände doch nur konsequent, bei dem Bau neuer Alten- und Pflegeeinrichtungen noch stärker darauf zu achten, dass nicht nur eine Wohnlichkeit vorhanden ist. Diese Häuser sind Teil des Gemeinwesens. Hier muss sich auch etwas abspielen, z.B. in kultureller, politischer und bildungsmäßiger Hinsicht.
Der Servicehausgedanke ist mir besonders sympathisch. Eine alten-, behindert- und pflegegerechte Wohneinheit und dazu die Möglichkeit, das individuell nötige Maß an Hilfe, zu jeder Zeit in Anspruch nehmen zu können. Diese Service-Häuser werden in Zukunft in noch viel stärkerem Maße nachgefragt. Es gehört zum Stolz eines jeden Menschen möglichst viel im Alltag eigenverantwortlich, selbständig, unbeobachtet und frei von Zwängen erledigen zu können.
Wir reden also nicht nur über einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung. Die Bürger haben bei dieser Volksinitiative auch unterschreiben, weil sie insbesondere das 10-Punkte- Handlungsprogramm für eine menschenwürdige Pflege unterstützten wollten. Und die meiste Zeit in den Diskussionen haben wir genau für diese 10 konkreten Forderungen verwandt.
Die CDU-Landtagsfraktion wird der Ergänzung des Landespflegegesetzes um eine Präambel zustimmen. Wir unterstützen große Teile des 10-Punkte-Handlungsprogramms der AWO und des Sozialverbandes Deutschland.
Die große Mehrheit der CDU-Fraktion wird der Verfassungsänderung keine Zustimmung geben, da die pflegebedürftigen Menschen durch die Grundgesetzaussage „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ bereits erfasst sind. Es gibt aber – wie schon gesagt – einzelne Stimmen bei uns, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben wollen.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen