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23.05.02 , 10:53 Uhr
CDU

Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Simonis missachtet das Parlaments-re cht!

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 238/02 vom 23. Mai 2002

Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Simonis missachtet das Parlamentsrecht!
„In der Geschäftsordnung des Landtages wird die Landesregierung verpflichtet, Auskunft über bestimmt bezeichnete Tatsachen zu geben. Nur Fragen, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, sind von der Pflicht zur Beantwortung ausgenommen. Dieses Parlamentsrecht missachtet die Ministerpräsidentin in eklatanter Weise, wenn sie nicht nur die Beantwortung von Fragen des Inhalts der von ihr ergriffenen rechtlichen Maßnahmen gegen das Magazin ‚FOCUS’ und gegen Herrn Falk Brückner verweigert, sondern sogar die Beantwortung der Frage, wer das anwaltliche Mandat erteilt hat, ob das Land die Kosten trägt und in welcher Höhe. Die CDU-Fraktion wird sich dies nicht bieten lassen und die Beantwortung dieser Fragen gemäß § 36 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages auf die Tagesordnung der nächsten Tagung des Landtages setzen lassen, ggf., wenn die Landesregierung eine ordnungsgemäße Beantwortung nicht noch nachholen sollte.“ Dies erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Trutz Graf Kerssenbrock zu der nicht beantworteten Kleinen Anfrage an die Landesregierung hinsichtlich der Kostentragung des Rechtsschutzes der Ministerpräsidentin in der Pröhl-Affäre.
Es könne nicht angehen, so Kerssenbrock, dass die Ministerpräsidentin, weil es nun einmal um sie persönlich gehe, im Stile einer Monarchin bestimmte Bereiche ihrer politischen Tätigkeit zur höchstpersönlichen Sphäre erkläre und damit der Kontrolle durch das Parlament entziehen wolle. „Diese sind 83 Jahre nach Beendigung der letzten Monarchie in Deutschland vorbei und sollten auch nicht von einer sozialdemokratischen Ministerpräsidentin wieder eingeführt werden,“ so Kerssenbrock. Es gehe nicht um die Frage, ob und welche Maßnahmen die Ministerpräsidentin zu ihrer Ehrverteidigung ergreife und für zweckmäßig halte, sondern darum, wer die Veranstaltung in welcher Höhe bezahle – nämlich offenkundig der Steuerzahler.

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