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Jost de Jager: Wichtige Fragen bleiben unbeantwortet
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 217/02 vom 16. Mai 2002TOP 10 Jost de Jager: Wichtige Fragen bleiben unbeantwortet Wir haben es heute mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung zu tun, der den rechtlichen Status und die Organisationsformen der Hochschulklinika im Lande neu regelt und großes beinhaltet, wenn wir der Darstellung der Regierung glauben. Wieder einmal großes beinhaltet, muss man eigentlich sagen, denn bereits vor vier Jahren haben wir in einem aufwendigen Gesetzgebungsverfahren hier im Landtag die Verselbständigung der Hochschulklinika beraten und schon das damalige Gesetzesvorhaben wurde von der Landesregierung seinerzeit als großer Wurf bezeichnet. Gehalten hat er aber nur vier Jahre und man kann nur hoffen, dass der jetzige Gesetzentwurf besser vorbereitet ist und länger Bestand hat als das Gesetz vor vier Jahren, denn es ist dem Land Schleswig-Holstein nicht zuträglich und den Beschäftigten und Patienten nicht zumutbar, alle vier Jahre den Topf neu umzurühren.Bislang ist die Fusion der Hochschulklinika eine Gleichung mit mindestens zwei offenen Variablen. Es ist zumindest für uns und für viele andere im Land nicht zweifelsfrei nachgewiesen, warum diese Fusion tatsächlich stattfinden soll.Uns Parlamentariern ist das zweite Gutachten von Roland Berger zur Fusion der Klinika überhaupt nicht bekannt. Das Ministerium ist uns bislang den Nachweis schuldig geblieben, dass allein eine Fusion die angeblichen Einspareffekte erbringt, nicht aber eine normale Kooperation etwa im Einkauf oder der Apotheke.Die zweite offene Variable ist die Frage des Verwaltungssitzes der gemeinsamen Klinikverwaltung.Lassen Sie mich an dieser Stelle, bevor ich auf die einzelnen Punkte noch näher eingehe, festhalten, dass es schlechterdings ein Unding ist, einen Gesetzentwurf in die Beratung zu geben, ohne in diesen beiden Dingen Klarheit geschaffen zu haben. Für uns ist eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf ausgeschlossen, so lange diese beiden Fragen im Gesetzgebungsverfahren unbeantwortet bleiben. Und ich erwarte ebenso von den Mehrheitsfraktionen, dass hier das Landesparlament der Landesregierung keine Blanko-Schecks ausstellt.Lassen Sie mich die beiden offenen Variablen näher beleuchten: 1. Wir kennen aus dem ersten Gutachten von Roland Berger die prognostizierten Defiziterwartungen der Hochschulklinika in den kommenden Jahren. Wir kennen ebenfalls die Berechnungen zu den erwarteten Einspareffekten durch eine Fusion. Allerdings generiert eine solche Fusion eigene Kosten in Höhe von mehreren Millionen € plus die Gutachtergebühren usw. Dabei entstehen allein 10 Mio. € Kosten, ohne das noch irgend etwas besser geworden wäre. Wenn man hinzurechnet, dass eine normale Kooperation unterschwellig einer Fusion, etwa in Form eines Verbundes, beim Einkauf und beim Apothekenwesen ebenfalls zu Einspareffekten kommen würde, stellt sich die Frage, ob wirklich allein finanzielle Erwägungen für die Fusion sprechen. Diese Fragen müssen allerdings zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden und nicht am Ende. Deshalb fordern wir Sie auf, zu Beginn der Beratungen im Ausschuss alle Gutachten auf den Tisch zu legen und für eine größtmögliche Transparenz in diesen Punkten zu sorgen, darauf haben wir als Gesetzgeber ein Anrecht. Denn es gibt in weiten Teilen die Einschätzung, dass die Absicht dieses Gesetzes nur in zweiter Linie eine groß angelegte Fusion der Hochschulklinika ist, sondern in erster Linie eine kleine Fusion der Medizinischen Fakultäten. Viele Punkte in diesem Gesetzentwurf deuten darauf hin, dass die Fusion der Klinika, die bislang bestrittene Zusammenlegung der Medizinischen Fakultäten in Kiel und Lübeck vorbereiten soll.So ist Schleswig-Holstein meines Wissens nach das einzige Bundesland, in dem das Prinzip durchbrochen wird, dass zu einer Medizinischen Fakultät eine Klinik gehört. In Schleswig-Holstein wird künftig eine Klinik zu zwei Fakultäten gehören, ein Zustand, der per se nicht auf Dauerhaftigkeit angelegt sein kann.Einige Bestimmungen dieses Gesetzentwurfes verschieben zudem die Gewichte weg von den einzelnen Fakultäten und den einzelnen Hochschulen hin zu den gemeinsamen Strukturen der fusionierten Klinik. Zum Beispiel bei dem gemeinsamen Ausschuss. Dieser gemeinsame Ausschuss wird von den Fachbereichen Medizin der CAU und der MUL gebildet und wird die wesentlichen Leitungs- und Planungsfunktionen für den Teil der medizinischen Forschung und Wissenschaft übernehmen. Er wird gebildet aus den Dekanen und Rektoren der beiden Universitäten und wird geleitet von einem Vorsitzenden, der von außen zu besetzen sein wird. Hier gibt es eine klare Akzentverschiebung, weg von der einzelnen Einheit hin zum gemeinsamen Dach.Gleiches ist festzustellen bei dem künftig avisierten Berufungsverfahren. Die Berufung von Professoren soll künftig nicht mehr allein in der Hand der jeweiligen Fakultät bzw. Universität liegen, sondern in der Hand eines Berufungsausschusses, in dem zwei Mitglieder des gemeinsamen Klinikvorstandes vertreten sind. Diese Vorstände werden künftig Externe sein, die mit den Hochschulen und den Medizinischen Fakultäten nicht mehr notwendigerweise personell verbunden sein müssen. Auch hier geht ein Teil der Autonomie der einzelnen Hochschule, hier bekommt der Vorstand der fusionierten Klinik bereits Kompetenzen in einem Bereich, der bisher den Hochschulen und Fakultäten vorbehalten war, da dieser ein echter Kernbereich der Hochschulautonomie ist.Diese beiden Gesichtspunkte sollen ausreichen, um deutlich zu machen, weshalb wir bei der Fusion der Klinika nicht nur über eine betriebswirtschaftliche Frage debattieren, sondern über eine hochschul- und strukturpolitische Frage Schleswig-Holsteins. Und aus diesem Grund ist es so wichtig, dass die zweite offene Frage geklärt wird, nämlich:2. Das Wo! Jedermann ist klar, dass die Diskussion um eine mögliche Zusammenlegung der beiden Medizinischen Fakultäten in vollem Gange ist. Sie wird mit diesem Gesetzentwurf nicht kommen, sie wird auch noch eifrig von allen Seiten dementiert, aber sie kann ja gar nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Und aus diesem Grund wird zu Recht der Standort des Verwaltungssitzes als ein Präjudiz gesehen für den Standort einer irgendwann einmal zusammengelegten Medizinischen Fakultät. Deshalb, Frau Erdsiek-Rave, können wir Ihnen die Beantwortung dieser Frage nicht ersparen. Ich fordere Sie auf, Frau Erdsiek-Rave, benennen Sie heute aber spätestens noch in der 1. Lesung, benennen Sie zu Beginn der Beratungen über diesen Gesetzentwurf den Verwaltungssitz, weil sonst der Verdacht einer Mogelpackung nicht mehr vom Tisch zu wischen sein wird. Frau Erdsiek-Rave, es ist Ihre Pflicht und Ihre Aufgabe, wenn Sie eine geordnete Debatte Ihres Gesetzentwurfes sicherstellen wollen, in dieser Sitzung Ross und Reiter zu nennen. Wo soll der Verwaltungssitz angesiedelt sein?Die CDU-Fraktion wird sich an den Beratungen konstruktiv beteiligen. Es ist in der 1. Lesung noch zu früh zu sagen, welchen Teilen des Gesetzentwurfes oder dem Gesetzentwurf zustimmen können, denn den Voraussetzungen, das habe ich bereits gesagt, liegt darin, dass wir die offenen Fragen beantwortet haben wollen, sonst macht eine vertiefte Beratung der Einzelfragen keinen Sinn.