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Ursula Sassen: Arm des Ministers reicht bis in alle Ebenen
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 215/02 vom 15. Mai 2002TOP 21 und 45 Ursula Sassen: Arm des Ministers reicht bis in alle Ebenen Der Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur nachhaltigen Wasserwirtschaft steht bezüglich des Schutzes und einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Gewässern in Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.Hier jedoch ausführlich über das Für und Wider einer weiteren Liberalisierung des Wasserwirtschaftsmarktes zu diskutieren, würde den zeitlichen Rahmen sprengen. Ausgangspunkt aller Überlegung muss dabei der berechtigte Anspruch sein, dass es keine Verschlechterung der Qualität des Lebensmittels Wasser und keine Verschlechterung der politischen Ziele beim Umwelt- und Gewässerschutz geben darf. Die Tatsache, dass sich private Anbieter möglicherweise primär Versorgungsregionen aussuchen, wo sich der Aufwand finanziell lohnt – speziell in Ballungsgebieten – könnte dazu führen, dass der ländliche Raum oder schwer zugängliche Gebiete auf der Strecke bleiben und dort höhereGebühren bezahlt werden müssen. Ich schlage die weitere Diskussion in den zuständigen Ausschüssen vor.Nun zur EU-Wasserrahmenrichtlinie: Herr Minister Müller, Sie hatten um Fristverlängerung gebeten, damit der von der CDU geforderte Bericht über den aktuellen Stand zur Umsetzung dieser Richtlinie unseren Ansprüchen gerecht werde. Auf den ersten Blick tut er das. Insider erkennen jedoch, dass noch vieles im argen liegt.Ich möchte einige kritische Punkte ansprechen.Da etwa zeitgleich in ganz Deutschland die Umsetzung der Richtlinie erfolgt, ist rechtzeitig zu prüfen, ob es genügend Kapazitäten qualifizierter Ingenieurbüros gibt und inwieweit – auch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht – die Vergabe von Werkverträgen an Firmen in Schleswig-Holstein möglich ist. Die Vergabekriterien würden mich daher sehr interessieren. Das geplante Ausmaß solcher Werkverträge scheint enorm zu sein. Vier der insgesamt acht zusätzlichen Stellen sind für die Durchführung und Begleitung der naturwissenschaftlichen Untersuchungen in den drei Flussgebietseinheiten und den zugehörigen Küstengewässern sowie für die Begleitung von Werkverträgen erforderlich. Allein die Werkverträge für Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wasser werden für das laufende Jahr mit 200 T €, für Grundlagenarbeit mit 518 T € und für Strukturerhebungen und Pilotvorhaben zur Bewirtschaftungsplanung mit 600 T € beziffert, ein Gesamtvolumen von rd, 1,3 Mio € in 2002. Angesichts dieser Summen für Fremdarbeit halte ich es nicht gerechtfertigt, dass nur die Geschäftsführung der Arbeitsgruppen ein Entgelt erhält. Es müssten alle Mitglieder der Arbeitsgruppen wenigstens eine angemessene Aufwandsentschädigung bekommen. Dieser Personenkreis darf nicht nur mit dem „Vorteil der Wahrnehmung seiner Interessen“ abgespeist werden. Es kann doch nicht sein, dass ehrenamtlich eingebrachtes und unverzichtbares Know How nicht honoriert wird.Unter Punkt 3. 5 beschreiben Sie die Beteiligung auf Ebene der Bearbeitungsgebiete und heben hervor, dass die Zahl der Mitglieder so klein zu halten ist, dass die Arbeitsfähigkeit hergestellt ist. Machen Sie es sich damit nicht ein bisschen zu einfach?Über die Aufträge der Arbeitsgruppen im Detail ist nichts gesagt. Die Frage: „wer macht was“? bleibt offen. Dienen die Arbeitsgruppen etwa primär der Konfliktdämpfung? Dieser Eindruck entsteht durch das ihnen aufgezwungene Konsensprinzip, das im Bericht wohlweislich unerwähnt bleibt und auch illusorisch ist. Für das MUNF ist das Konsensprinzip in jedem Fall ein Gewinn: Entweder wird in der Arbeitsgruppe etwas Brauchbares im Konsens entschieden - dann freut sich das MUNF, oder aber, falls kein Konsens erzielt wird, gibt es zumindest ein verwertbares Diskussionsergebnis- und dann darf das MUNF entscheiden! Der lange Arm des Ministeriums reicht bis in alle Ebenen.Es ist zu begrüßen, dass die Wasser- und Bodenverbände die Chance bekommen, ihr Wissen federführend einzubringen. Auch wenn eine Straffung des Verbandswesens wünschenswert sein mag, ist aber der Druck, den die Landesregierung auf die Verbände über das Instrument der Mitarbeit in Arbeitsgruppen bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausübt, schlichtweg unfair.Der Wunsch nach Zusammenschluss muss an der Basis entschieden werden! Darüber hinaus ist auch die Frist 15.06.02 für die Wahrnehmung der Option der Federführung ohne Detailkenntnisse über die Aufgabenstellung und die Vertragsgestaltung des öffentlich-rechtlichen Vertrages - der die Aufgaben der Federführung definiert und den Kostenrahmen festlegt - eine Zumutung. Falls dieser Zeitrahmen von den Wasser- und Bodenverbänden nicht eingehalten werden kann, „dürfen“ die Kreise und kreisfreien Städte die Lücke füllen. Spätestens am 30.09.02 ist die Sanduhr abgelaufen, dann greift das Umweltministerium zu, und der „Schwarze Peter“ liegt bei denen, die beim „Blinde- Kuh- Spiel“ ausgeschieden sind. Das kann es nicht sein!Die Erfahrungen aus den Pilotgebieten müssen einfließen können in die zukünftige Vorgehensweise. Da die für Anfang Mai geplante konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppen in den Pilotgebieten noch nicht erfolgt ist, wird es noch eine Weile dauern, bis richtungsweisende Erfahrungen vorliegen.Das Eingreifen des Umweltministeriums bei Fristablauf darf nicht endgültig die „Türen zuschlagen“ für eine alternative Federführung. Dieser Punkt muss variabel sein bei einer Maßnahme, die die Wasserwirtschaft noch die nächsten 30 Jahre beschäftigen wird. Wenn die Finanzierung der jährlichen Kosten von 46 Mio. € aus Mitteln der Oberflächenwasserentnahmeabgabe, der Grundwasserentnahmeabgabe und der Abwasserabgabe erfolgen soll, birgt zumindest die Oberflächenwasserentnahmeabgabe ein finanzielles Risiko, da Störfälle wie z.B. beim Kernkraftwerk Brunsbüttel zu Stillegungszeiten führen und damit Einnahmeausfälle zur Folge haben. Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie darf nicht die Preise für Wasserdienstleistungen in die Höhe treiben und eine Flut von Erlassen und Bürokratismus verursachen. Dies ist ein Grund mehr, auf Kapazität und Kompetenz der Wasser- und Bodenverbände, Kreise und kreisfreie Städte zurückzugreifen – aber bitte nicht zum Nulltarif!