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30.04.02 , 15:55 Uhr
CDU

Jost de Jager: Klinikfusion ohne Klarheit über das Wo und Warum

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 191/02 vom 30. April 2002

Jost de Jager: Klinikfusion ohne Klarheit über das Wo und Warum

Der heute von der Bildungsministerin angekündigte Gesetzentwurf zur Fusion der Hochschulklinika beantwortet die beiden bedeutendsten Fragen zunächst nicht: Das Wo und das Warum. Es sei schon eigenartig, dass eine Landesregierung eine solche Fusion auf den Weg bringt, aber sich vor der sensibelsten Frage drückt. Mit diesen Worten reagierte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jost de Jager, auf die Pressekonferenz zur Errichtung eines Uni-Klinikums. Vor einem Einstieg in die Einzelberatungen wolle die CDU-Fraktion wissen, wo der Verwaltungssitz der fusionierten Klinika angesiedelt sein soll.
de Jager warnte SPD und Grüne davor, im Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung einen Blankoscheck auszustellen. Ein Parlament dürfe sich nicht bieten lassen, künstlich für dumm gehalten zu werden. Die CDU-Fraktion erwarte vielmehr von Frau Erdsiek-Rave eine konkrete Aussage über den Standort des Verwaltungssitzes bereits in der ersten Lesung. Hier müsse die Ministerin hochschulpolitisch endlich Ross und Reiter nennen.
Ebenso müsse die Landesregierung zweifelsfrei nachweisen, dass durch eine Fusion Einspareffekte erzielt würden, die sonst nicht zu erreichen wären. Dieser Beweis sei bisher nicht erbracht worden. So entstünden aller Voraussicht nach Fusionskosten in Höhe von etlichen Millionen Euro, die gegenzurechnen seien.
Ferner gebe es nach der Diskussion des Referentenentwurfs eine Reihe von wichtigen Einzelpunkten: So müsse sichergestellt sein, dass die Hochschulen weiterhin Einfluss auf die Vergabe von Lehr- und Forschungsmitteln behalten und dass die gemeinsamen Gremien die Unabhängigkeit und Forschungsfreiheit der jeweils einzelnen Fakultäten nicht unterlaufen.

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