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Thorsten Geißler: Sicherheitslücke schließen
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 105/02 vom 26. Februar 2002Thorsten Geißler: Sicherheitslücke schließen Der justizpolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der CDU- Landtagsfraktion, Thorsten Geißler, hat heute in Kiel einen Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem die Möglichkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung von besonders rückfallgefährdeten hochgefährlichen Straftätern geschaffen werden soll. Die CDU-Fraktion wird den Entwurf in der nächsten Sitzung des Landtags einbringen.Geißler: "Wir wollen eine Sicherheitslücke schließen, um den Schutz der Allgemeinheit vor hochgefährlichen Straftätern zu verbessern, die - obgleich in hohem Maße rückfallgefährdet- beispielsweise eine rückfallvermeidende Sozial- oder Psychotherapie entschieden ablehnen, aus nicht nachvollziehbaren Gründen abbrechen oder damit drohen, nach der Strafverbüßung neue schwere Straftaten zu begehen, um sich an einzelnen Personen oder "der Gesellschaft" zu rächen.Nach der gegenwärtigen Rechtslage kann die Sicherungsverwahrung gem. § 66 StGB nur im Erkenntnisverfahren, nicht aber nachträglich angeordnet werden, selbst wenn sich erst während der Verbüßung der Strafhaft die besondere Rückfallgefährdung des Täters feststellen lässt und die mit dem Gefangenen befassten Experten prognostizieren, dass der zur Entlassung anstehende Straftäter wieder schwerste Straftaten begehen wird. Nachdem der Bundesrat mehrfach Gesetzentwürfe von CDU- geführten Landesregierungen auf Änderung des Bundesrechts abgelehnt hat, haben Baden-Württemberg und Bayern die Regelungskompetenz der Länder für Gefahrenabwehr im Sinne einer vorbeugenden Verbrechensbekämpfung genutzt und Gesetze verabschiedet, mit denen die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung ermöglicht wird. Auch der Landtag von Sachsen-Anhalt berät derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf. Demgegenüber ist ein Handeln des Bundesgesetzgebers zweifelhaft. Zwar hat die rot-grüne Koalition Berlin ihre Fundamentalopposition gegen eine Änderung des StGB aufgegeben und das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf erarbeitet, mit dem die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt im Strafurteil erfolgen kann. Dieser ist jedoch mängelbehaftet, weil er die sogenannten „Altfälle“ nicht erfasst. Zum anderen ist eine Verabschiedung eines solchen Gesetzentwurfes in dieser Legislaturperiode kaum noch möglich. Da die Anordnung der Sicherungsverwahrung einen schweren Grundrechtseingriff darstellt, unterliegt sie nach dem CDU-Gesetzentwurf engen materiellen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen. U.a. hat die für die Entscheidung zuständige Strafvollstreckungskammer mindestens zwei Sachverständigengutachten zur Gefährlichkeit des Betroffenen einzuholen. Die Anhörung des Betroffenen, das Recht, Beweisanträgezu stellen, die notwendige Bestellung eines Rechtsanwaltes als Beistand und die Öffentlichkeit des Verfahrens sind in dem Gesetzentwurf ebenfalls geregelt.Geißler: "Wichtigster Gesetzeszweck ist die Vermeidung drohender schwerer Straftaten. Die derzeitige Gesetzeslücke ist den Gefangenen bekannt. Sie können daher gegenwärtig eine rückfallvermeidende Sozial- oder Psychotherapie verweigern, ohne ihre Entlassung nach dem Strafende zu gefährden. Dies schwächt die Wiedereingliederungsbemühungen im Strafvollzug und wirkt sich negativ auf resozialisierungsbereite Gefangene aus."