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22.02.02 , 10:01 Uhr
CDU

Peter Lehnert: CDU-Fraktion will Stiftung "Opferschutz"

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 99/02 vom 22. Februar 2002
TOP 23 Peter Lehnert: CDU-Fraktion will Stiftung „Opferschutz“ Mit unserem Antrag, den Opferschutz in Schleswig-Holstein zu verbessern geht die CDU erneut auf die betroffenen Menschen in unserem Land zu.

Wir wollen damit nicht nur die bestehenden Lücken schließen, sondern auch ein Signal setzen für mehr Schutz und Hilfe für Opfer von Straftaten.

Kern dieser Initiative ist die Gründung einer Stiftung "Opferschutz", wie sie bereits in einigen anderen Bundesländern existiert. Opferschutz setzt Normen und Regeln voraus, die helfen, Straftaten zu vermeiden und - wo dies nicht gelingt - die Opfer möglichst effektiv zu schützen. In diesem Sinne ist in den vergangenen Jahrzehnten auch auf Bundesebene einiges geschehen. Stichworte dazu sind das Opferschutzgesetz, das Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, das Jugendschutzgesetz und die Stärkung des Opferanwalts.

Kein Gesetz verändert allerdings von allein die Situation der Opfer von Straftaten. Hinzukommen muss die praktische Umsetzung, um das Strafverfahren noch stärker an den Bedürfnissen der Opfer auszurichten. Deshalb hatten wir zu diesem Punkt bereits im Sommer letzten Jahres einen Antrag vorgelegt. Leider haben wir bei der Schlussabstimmung im Landtag trotz vieler freundlicher Worte aus allen Fraktionen nur die FDP auf unserer Seite gehabt.

Opferschutz und Opferhilfe haben aber auch eine materielle Seite. Vieles wird dabei vom Opferentschädigungsgesetz abgedeckt, vor allem soweit es um gesundheitliche Folgen der Tat geht. Nicht selten verursachen Gewalttaten aber auch hohe Sach- und Vermögensschäden, für die keine Versicherung eintritt. Häufig kann zudem der Täter nicht belangt werden, oder er erweist sich als zahlungsunfähig. Die Lücken des Opferentschädigungsgesetzes könnten durch die Leistungen einer Stiftung geschlossen werden. Dazu gehören Schmerzensgeld oder Schadensersatz, wenn das Gesetz keinen Anspruch beinhaltet oder der Täter nicht zahlen kann.

Im Beratungsverfahren unseres Antrages wäre auch zu prüfen, ob eine Kostenerstattung für die nichtstreitige Regelung des materiellen Tatfolgenausgleichs durch Rechtsanwälte erfolgen könnte. Dies gilt vor allem für die Regelung von erheblichen Schadenersatzzahlungen über längere Zeit, für die eine rechtskundige Unterstützung unerlässlich ist.

Gegebenenfalls könnten auch bestehende Lücken bei der Kostenerstattung für Nebenkläger geschlossen werden.

Eine zentrale Opferstiftung - ergänzt durch private Zustiftungen und Spenden – kann die Grundlage für die Maßnahmen zum Schutz, zur Hilfe und zur Betreuung von Opfern bilden. Durch eine derartige Stiftung soll gewährleistet werden, dass Verbrechensopfer in akuten Notlagen auch über die bisher vorhandenen Möglichkeiten hinaus schnell und unbürokratisch materielle Unterstützung erfahren können. Die gemeinnützige Stiftung wird eng mit den bestehenden Opferschutzorganisationen wie dem "Weißen Ring" zusammenarbeiten. Neben den individuellen Stiftungsleistungen kann eine derartige Stiftung auch Opfer- Zeugen-Betreuungsprogramme unterstützen. So können auch Leistungen an gemeinnützig oder ehrenamtlich tätige Verbände gewährt werden. Dies wären Einrichtungen, Initiativen und Personen, die ein ausschließlich für Opfer von Straftaten offenes Programm bereithalten. Im Rahmen von Strafverfahren könnten so Zeugenberatung und -betreuung gefördert werden.

Das Interesse an einer derartigen Opferschutzstiftung ist die mögliche Vielfalt der Finanzierung. Neben einem Stiftungskapital, das vom Land aufzubringen wäre, könnten vor allem auch private Zustiftungen eingeworben werden.

Über einen Förderverein wäre neben dem Zinserlös aus dem Stiftungskapital auch eine laufende Bezuschussung der Mittelvergabe durch die Stiftung möglich. Dazu könnte auch ein Teil der Geldstrafen und Geldbußen aus Gerichtsverfahren eingesetzt werden.

Wir werden in den weiteren Beratungen in den Fachausschüssen auch noch nach weiteren Finanzierungswegen suchen und auf der Grundlage der bereits existierenden Stiftungen in anderen Bundesländern eine entsprechende Stiftungssatzung erarbeiten.

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