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Dr. Johann Wadephul: Wehret den Anfängen
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 92/02 vom 21. Februar 2002TOP 9 Dr. Johann Wadephul: Wehret den AnfängenDie Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben einen Anspruch darauf, dass der Staat alles dafür unternimmt, ihre körperliche Unversehrtheit, ihre Würde und ihr Eigentum zu schützen. Sicherheit ist der Garant für Freiheit – Menschen, die sich nicht sicher fühlen, verlieren Freiheit, weil sie sich vielleicht nachts nicht mehr auf die Straße trauen, bestimmte Gegenden meiden. Ein starker Staat, der dem Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger hohe Priorität einräumt, ist zugleich ein Staat, der die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger gegenüber allen, die es unternehmen, diese Freiheit einzuschränken, verteidigt.Offene Drogenszenen, aggressive Betteleien, ungehemmter Alkoholkonsum in Fußgängerzonen oder auf öffentlichen Wegen und Plätzen, offenes Anpöbeln Fremder – all dies sind Dinge, die sich in Schleswig-Holstein jeden Tag zig Mal ereignen und nicht geahndet werden. Dies belästigt nicht nur die einheimische Bevölkerung, sondern ebenso die Gäste unseres Landes. Die soziale Desorganisation unserer Umwelt und ihre Duldung schadet nachhaltig den Standorten.Die CDU tritt ein für die Schaffung von Rechtsgrundlagen, die solche Verhaltensweisen unterbindet. Hätte die rot-grüne Landesregierung den Begriff der „öffentliche Ordnung“ im Landesverwaltungsgesetz belassen, bestünde die Möglichkeit, nach 175 Landesverwaltungsgesetz vorzugehen. Da aber gegen die Stimmen der CDU, § 175 LVwG in seinem Anwendungsbereich nunmehr auf Verordnungen über die öffentliche Sicherheit beschränkt ist, muss eine Lösung über das Straßen- und Wegegesetz gefunden werden. Durch die Schaffung eines neuen § 20a, der den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, den Gemeingebrauch zu beschränken, sollen insbesondere der Konsum von Alkohol, das Betteln als auch das Fotografieren unbekleideter Kinder untersagt werden können. Dies kann durch die Erweiterung des Landesverwaltungsgesetzes um die Zuständigkeit der Polizei auch für den Schutz der öffentlichen Ordnung geschehen. Gerade weil die kommunalen „Trinkersatzungen“ der Städte Elmshorn und Kiel von dem Oberverwaltungsgericht Schleswig für unwirksam erklärt wurden, sind andere rechtliche Möglichkeiten zu nutzen, die zunehmende Verwahrlosung des öffentlichen Raums gezielt zu bekämpfen.