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Friedrich-Carl Wodarz: Die Änderungen sind praxisorientiert und schaffen Rechtssicherheit
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 20.02.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 6 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbe- seitigungsgesetz und zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu § 24 des Fleischhygienege- setzes und § 26 des GeflügelfleischhygienegesetzesFriedrich-Carl Wodarz:Die Änderungen sind praxisorientiert und schaffen RechtssicherheitNatürlich hat auch diese Gesetzesänderung etwas mit BSE zu tun. Das Krisenszenario des vergangenen Jahres hat einen Regelungsbedarf deutlich gemacht, nicht zuletzt, um auch eine nationale Gesetzeslücke zum EU-Recht zu füllen. Mit der von der Lan- desregierung vorgeschlagenen Änderung soll dem Tierseuchenfonds die Möglichkeit zur Leistung von Abschlagszahlungen an die Tierkörperbeseitigungsanstalten (TBA) gegeben werden.Wenn die Landesregierung das in der Praxis schon ganz pragmatisch so gehandhabt hatte, so gab es dafür allerdings keine ausreichende gesetzliche Regelung. Im Sinne der Tierkörperbeseitigungsanstalten also eine gute Sache. Ich kann mich gut an eine BSE-Krisensitzung des Ausschusses erinnern, wo der Kollege Hopp mit bewegenden Worten ein solches Handeln von der Ministerin einforderte. Warum die CDU nun ge- gen diese Gesetzesänderung ist, wird sie uns erklären müssen.Den TBA sind durch die Nichtverwertbarkeit des Tiermehls und die derzeitige Verbrennungspraxis zusätzlich hohe Kosten entstanden. Die Gesetzesänderung er- möglicht eine angepasste Refinanzierung über die Beiträge der Tierhalter. Und wo wir Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-da beim lieben Geld sind, hört die Freundschaft bei der CDU und dem Bauernverband auf. Nicht die Tierhalter sollen für die erhöhten Kosten aufkommen, sondern mal wie- der der Steuerzahler. Auch dieser Tatbestand passt gut in das unsolide und populisti- sche Finanzgebaren der CDU, aber auch jede Klientel zu bedienen. Man fordert ein- fach staatliches Geld ein. Keine Aussage, wo es denn herkommen soll. Andererseits wird dann aber von denselben Leuten über eine zu hohe Staatsverschuldung lamen- tiert. Der Bauernverband unterstützt bereits eine Musterklage gegen die Höhe der Zah- lungen.Wenn der Gesetzesentwurf vorsieht, dass für BSE und TSE (Transmissibler Spongi- former Enzephalopathien)-Tests, kostendeckende Gebühren erhoben werden und die- se Regelung mit einer Rückwirkung versehen wird, ist das nicht nur mit dem Rechts- staatlichkeitsprinzip vereinbar, sondern auch mit Marktgesetzen. Bauernverband und CDU wollen auch diese Kosten auf die Allgemeinheit übertragen, d. h. auf den Steuer- zahler. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Bauernverbandes: „An unserer grund- sätzlichen Haltung, dass BSE-Testkosten nicht durch die Fleischwirtschaft zu finanzie- ren sondern von der Allgemeinheit zu tragen sind, hat sich nichts geändert, da es sich hierbei um Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit der Bevölkerung handelt.“ Und weiter zu den Kosten der TSE- Beprobung: „Alle Kosten, die im Rahmen der Gesund- heitsvorsorge für die Bevölkerung entstehen, sind durch die öffentliche Hand zu finan- zieren.“Diese Grundgedanken sollte sich die Industrie einmal zu eigen machen: Natürlich die- nen Abgasnormen und Filteranlagen der Volksgesundheit. Der Staat muss die Mehr- kosten tragen. Es zeigt, wie absurd es ist, diese Gedanken weiterzuspinnen.Die Ihnen vorliegenden Gesetzesänderungen sind notwendig, praxisorientiert und schaffen Rechtssicherheit. Sie schreiben fest, was z. Z. ohnehin Praxis ist, und führen daher zu keinen zusätzlichen Kosten für die Land- und Ernährungswirtschaft, die näm- lich längst mit diesen Kosten kalkulieren. -3-Ich bitte Sie um Zustimmung zu der Regierungsvorlage.