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Jost de Jager: Universitäten brauchen zusätzlich Geld für Junior-Professoren
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 44/02 vom 25. Januar 2002TOP 26 Jost de Jager: Universitäten brauchen zusätzlich Geld für Junior-ProfessorenLassen Sie mich zu Beginn einige Bemerkungen zu dieser ursprünglich vollmundig als „Jahrhundertreform“ angekündigten Novelle des Dienstrechts und der Professorenbesoldung voranstellen, bevor ich dann in einem zweiten Teil zu der praktischen Umsetzung dieser Bestimmung hier in Schleswig-Holstein komme.Die CDU-Fraktion lehnt weite Teile der Dienstrechts- und Besoldungsreform ab, weil wir glauben, dass sich vor allem hinter den Neuregelungen der Professorenbesoldung letztendlich Veränderungen für die Hochschulen verbergen, die nicht zu einer Verbesserung, sondern vermutlich zu einer Verschlechterung der Situation in der Wissenschaft führen werden. Man muss die Sorge haben, dass künftig die Guten und die Besten nicht mehr in die Wissenschaft gehen. Man muss fürchten, dass das Ergebnis dieser Besoldungsreform darin bestehen kann, dass für junge Berufseinsteiger eine Laufbahn in den Hochschulen schlicht nicht mehr attraktiv ist.Das gilt in besonderer Weise für die Fachhochschulen. Die CDU/CSU-Bundestags- fraktion hat nicht umsonst gefordert, den Basisanteil der Gehälter zu erhöhen und die Spanne der Auflagen zu verkleinern. Nach dem jetzt beschlossenen Gesetz liegt das Grundgehalt eines Fachhochschulprofessors bei 7.000 DM. Angesichts der Qualifikation, die für eine solche Professor erforderlich ist, stellt sich schon die Frage, warum jemand gerade in den technischen Fächern eine Professur wählen sollte, bei der er kaum besser verdient als ein Techniker in der Industrie. Ähnliches, wenngleich nicht ganz so krass, wird auch bei den Hochschulprofessoren eintreten.Der Einwand lautet, dass jeder Professor natürlich die Möglichkeit hat, durch Leistungszulagen sein Gehalt zu verbessern. Nur, meine Damen und Herren, viele dieser Gedankenspiele halte ich in der Tat für unrealistische Träumereien. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass dieses ganze neue Besoldungssystem im wesentlichen kostenneutral eingeführt werden soll, ist doch absehbar, wo künftig weniger bezahlt wird: In den weniger nachgefragten Fächern und bei den Anfangsgehältern, weil die die wenigste Lobby auch innerhalb der Hochschulen haben. Ein weiterer grundsätzlicher Punkt für uns ist die defacto-Abschaffung der Habilitation. Sie ist nominell zwar nicht verboten, aber sie hat keinen Wert mehr bei einer Bewerbung um einen Lehrstuhl und deshalb wird sie auslaufen.Die CDU, so sieht es ja auch der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor, hat sich von Anfang an für ein gleichwertiges Nebeneinander von Habilitationen und Juniorprofessoren ausgesprochen. Denn niemand hat etwas gegen die Einführung der Juniorprofessur als einen möglichen Weg zur Qualifikation für eine ordentliche Professur. Vor allem aus den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern kann man hören, dass die Habilitation dort ohnehin zurückgedrängt wird durch andere experimentellere Formen der Qualifizierung. Nur aus vielen anderen Fächern, etwa den Geisteswissenschaften, aus dem Bereich Jura, aber auch z. B. den Wirtschaftswissenschaften, heißt es, dass die Habilitation unverzichtbar wäre. Und insofern gibt es überhaupt gar keinen Grund, sie faktisch abzuschaffen.Insgesamt ist festzuhalten, dass die Sozialdemokraten und vor allem der Bildungsministerin Bulmahn auf den Weg, den diese Reform genommen hat, die Befürworter abhanden gekommen sind. In besonderer Weise ist dies zum Ausdruck gekommen durch den Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz, die Reform nicht mehr zu unterstützten, so dass sich nur noch eine Mehrheit im Wissenschaftsrat dafür ausspricht, sonst eigentlich niemand mehr.Ich möchte in Bezug auf den Bericht aus der Fülle der Themen nur zwei herausgreifen, von denen ich glaube, dass sie in besonderer Weise bei uns im Land geregelt werden müssen.Dies ist erstens die Frage der C 2-Stellen. Der Hochschullehrerbund, die Vertretung der Fachhochschulprofessoren, ist in den vergangenen Monaten berechtigterweise nicht müde geworden, immer wieder darauf hinzuweisen, dass etwa 40 % der Fachhochschulprofessoren auf C 2-Stellen berufen worden sind mit der gesicherten Aussicht, im Laufe weniger Jahre auf C 3 automatisch aufzusteigen. Diese Möglichkeit ist ihnen durch die neue Einstufung genommen worden und hier bedarf es dringend einer landesrechtlichen Präzisierung, um klarzustellen, dass diese Gruppe nicht in ein Loch fällt, für das sie nichts können. Hier muss das Land Vertrauensschutz gewähren, weil das Bundesgesetz es nicht tut.Zweitens: Die Einführung der Junior-Professur. Der Bericht nennt die gute Nachricht zuerst, dass nämlich nach einer Berechnung des Ministeriums allein an der Christian- Albrechts- Universität zu Kiel ca. 112 Junior-Professuren eingerichtet werden müssten. Die schlechte Nachricht kommt etwas verschämt hinterher. „Damit hier gute Ergebnisse erzielt werden können, setzt sich für die Landesregierung vor allem im Vorwege dafür ein, dass die Universitäten zusätzliche Mittel zur Ausstattung der Stellen für Junior-Professoren einwerben.“Dieser Satz ist sehr bemerkenswert, als er nämlich eingesteht, dass die Einführung der Junior-Professur in der Tat nicht kostenneutral geschehen kann. Wer zusätzlich zu den bisher bestehenden Lehrstühlen und Professuren weitere Professuren einführt und die auch noch mit eigenen Forschungsmitteln versehen will, muss das Geld irgendwo hernehmen. Hier geht es um Sach- und Personalausstattung und um eine Veränderung der Stellenkegel. Entweder diese Mittel werden aus der Ausstattung der bisherigen Lehrstühle oder es muss neues Geld zur Verfügung gestellt werden.Sicherlich, die Bundesregierung hat für die ersten drei Jahre ein Programm für die Ausstattung der Junior-Professuren aufgelegt. Doch es stellt sich die Frage, wo das Geld danach herkommen soll.Die Hochschulen dürfen damit nicht allein gelassen werden.Dieser Bericht ist karg, er ist in weiten Teilen uninformiert und wenig informativ und er zeigt, dass die Landesregierung keine Vorkehrungen getroffen hat, um geltendes Gesetz umzusetzen. Ungeachtet aller Bekundungen stellt sich erhaus, dass Rot-Grün es gar nicht so eilig hat. Das im Bundestag verabschiedete Gesetz z. B. ist dem Präsidenten noch gar nicht zur Unterschrift zugeleitet worden.