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25.01.02 , 11:44 Uhr
CDU

Jutta Scheicht: Anonyme Geburt braucht rechtliche Grundlage

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 41/02 vom 25. Januar 2002
TOP 19 Jutta Scheicht: Anonyme Geburt braucht rechtliche Grundlage In Deutschland werden jährlich 40 bis 50 ausgesetzte Säuglinge aufgefunden, nur die Hälfte von ihnen überlebt.
Experten schätzen das etwa 800 Neugeborene heimlich in Deutschland zur Welt gebracht und von ihren Müttern aus Scham, Verzweifelung oder Panik ausgesetzt oder getötet werden. Ob die Dunkelziffer hier höher oder tiefer liegt wird niemand genau erfassen können.
Oftmals, wenn so ein Kind gefunden wird und die Medien davon berichten, stellen viele erbost die Frage, was sind dieses für Frauen, die so etwas tun können und dass in der heutigen Zeit?
Ein Vertreter des Jugendamtes Hamburg (Dr. Herbert Wiedemann), der versucht hat die Situation dieser Frauen nachzuvollziehen, fand heraus, dass es vier Gruppen gibt, die besonders gefährdet sind.
Die erste Gruppe sind drogenabhängige Mütter, die sich zum Teil in der Illegalität des Drogenkonsums bewegen.
Die zweite Gruppe sind Frauen, die unter extremer Gewalt in ihrer Familie leiden.
Die Dritte Gruppe sind Migrantinnen, die aufgrund ihrer kulturellen Herkunft und mangelnder Sprachkenntnisse sich selber überlassen sind.
Zur größten Gruppe gehören junge minderjährige Frauen. Sie haben oft enorme Angst, sich ihren Eltern anzuvertrauen und versuchen die Schwangerschaft zu verdrängen und sie bis zur Geburt ihres Kindes zu verheimlichen. Was, und das bestätigen Experten, immer wieder gelingt.
Ich möchte deshalb eine Frage an alle Abgeordneten und besonders an unsere Ministerpräsidentin, Frau Heide Simonis, richten: Wie verzweifelt muss eine Frau sein, die unter großer Angst, alleine ohne jegliche medizinische Hilfe auf der Toilette oder anderen ungeeigneten Einrichtungen ein Kind zur Welt bringen muss?
Um es anschließend auszusetzen oder gar zu töten, damit niemand von der Geburt des Kindes erfährt.
Jedes ausgesetzte Kind ist ein Hilferuf an uns alle hier endlich aktiv zu werden!
Eine erste Hilfe für die betroffenen Frauen bieten die sogenannten Babyklappen, die es schon in 22 Städten gibt.
Durch diese Einrichtungen können Frauen ihre Säuglinge nach der Entbindung an einem geschützten Ort straffrei ablegen.
Dadurch können die Mütter sicher sein, das Leben ihres Kindes nicht dem Zufall überlassen zu haben.
Dieses Hilfsangebot für die betroffenen Frauen setzt aber erst nach der Geburt an und lässt unberücksichtigt, dass die meisten Frauen ihre Kinder heimlich und ohne medizinische Hilfe zur Welt bringen.
Dieses bedeutet eine unverantwortliche Gefahr für das Leben von Mutter und Kind.
Deshalb reichen Babyklappen alleine nicht aus.
Eine Möglichkeit die diese Lücke schließt, bietet die anonyme Geburt. Ein erster Schritt zur anonymen Geburt findet mit der Gesetzesänderung des § 16 Personenstandsgesetz statt.
Dadurch soll es für die betroffenen Frauen künftig möglich sein, ein Kind ohne Angaben der Personalien zur Welt zu bringen. Sowie vor und nach der Geburt medizinisch versorgt zu werden.
Die Finanzierung der Entbindungskosten könnten so geregelt werden, dass bei Annahme des Kindes die Krankenkasse der Mutter die Kosten übernimmt und im Falle der Adoption die der Adoptionseltern.
Der Mutter wird eine Überlegungsfrist von acht Wochen eingeräumt sich zu entscheiden.
Im Falle der Adoptionsfreigabe könnte sie dann freiwillig Daten zur Angabe ihrer Identität sowie die des Vaters, oder ihrer Familie machen. Ebenso alle Angaben, die für das Kind später von Bedeutung sein könnten, etwas über seine Herkunft zu erfahren.
Sie könnte es niederschreiben und in einem verschlossenen Umschlag hinterlegen. Der, wie in anderen Ländern, wo es bereits die anonyme Geburt gibt, von einer Behörde aufbewahrt wird und dem Kind gemäß des Adoptionsrechts mit 16 Jahren auf Wunsch ausgehändigt wird. Ebenso könnte die Mutter gemäß Adoptionsrecht den Aufenthaltsort des Kindes erfahren.
Es gibt auch heute schon eine Reihe von Krankenhäusern und Institutionen, die die Möglichkeit zur anonymen Geburt trotz Illegalität anbieten zum Schutz von Mutter und Kind.
Die Ärzte und Hebammen bewegen sich damit wissentlich in einer juristischen Grauzone und nehmen dabei sogar das Risiko auf sich, rechtlich belangt zu werden. Deshalb fordern auch sie zu recht möglichst schnelle Rechtssicherheit.
Jetzt ist es Sache der Politik, sich für die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die sogenannte anonyme Geburt einzusetzen.
Deshalb würden wir es begrüßen das auch aus Schleswig-Holstein ein starkes Signal gegeben wird und wir gemeinsam die Initiative der CDU/CSU-Bundestagesfraktion, zur Änderung des Personenstandsgesetzes unterstützen und eine gesetzliche Regelung zur Hilfe für Mütter in Konfliktsituationen schaffen, damit der Gesetzentwurf noch in der 14. Wahlperiode des Bundestages verabschiedet werden kann.

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