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23.01.02 , 15:46 Uhr
FDP

Günther Hildebrand zur Änderung des Gemeinde- u. Kreiswahlgesetzes

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 023/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Mittwoch, 23. Januar 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Innenpolitik/Kommunalwahlrecht Günther Hildebrand, MdL


Günther Hildebrand zur Änderung des Gemeinde- u.



www.fdp-sh.de Kreiswahlgesetzes „Die Landesregierung hat uns einen Gesetzentwurf zur Beratung vorgelegt, der, wie sie verkündet, das Wahlrecht einfacher und praxisgerechter gestalten soll.
Der Entwurf sieht u. a. vor, die Fristen zur Wahlberechtigung und Wählbarkeit beim Zuzug in eine Kommune sowohl beim aktiven wie auch beim passiven Wahlrecht zu halbieren.
Was hieran einfacher ist, kann ich nicht erkennen und ob es praxisgerechter ist, bezweifle ich.
Es wird immer behauptet, und ich teile diese Auffassung, dass gerade Kommunalwahlen Persönlichkeitswahlen sind, d. h. vielfach kennen die Wählerinnen und Wähler ihre Kandidaten oder können sich ein Bild von ihnen machen.
Jetzt sollen „Zuzüglern“ 6 Wochen ausreichen, sich z. B. neben dem Stress des Umzugs und der Einrichtung der neuen Wohnung, auch mit den „politischen, wirtschaftlichen und soziologischen Gegebenheiten“ am neuen Wohnsitz vertraut zu machen und noch zusätzlich die Kandidatin oder den Kandidaten zu ermitteln, den Frau oder Mann am geeignetsten findet, die Probleme vor Ort am besten zu lösen.
Ich glaube, das ist ein bisschen zu viel verlangt.
Ebenso ist es mit dem passiven Wahlrecht. Wenn es nach dem Willen der Landesregierung geht, reichen künftig 3 Monate Wohnen am neuen Wohnsitz aus, um sich dort wählen zu lassen.
Gerade eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter sollte doch die entsprechenden Ortskenntnisse haben und mit den vielfältigen Gegebenheiten in seiner Gemeinde vertraut sein.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Ich bezweifle, ob wir den Anforderungen, die wir alle an Gemeinde- oder Stadtvertreter und natürlich auch an Kreistagsabgeordnete stellen, mit diesen Änderungen des Gemeinde- und Kreiswahlrechts gerecht werden.
Ich habe bisher keine Klagen von Bürgerinnen und Bürgern gehört, die sich aufgrund eines Wohnortwechsels beschwert haben, nicht gewählt haben oder gewählt werden zu können.
Welche Motive hinter diesen beabsichtigten Änderungen stehen, bleibt mir unerklärlich, zumal auch aus der Begründung kein zwingender Handlungsbedarf hervorgeht.
Dabei wird niemand gehindert, sich in seiner Gemeinde zur Gestaltung seines Wohnumfeldes zu engagieren. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben auch jetzt schon die Möglichkeit, sich nach Ablauf der 6-Monats-Frist z. B. als bürgerliche Ausschussmitglieder aktiv in die Gemeindepolitik einzubringen.
Eines hoffe ich wenigstens nicht, dass nämlich durch die Fristverkürzung, dem möglichen Mangel an Kandidatinnen oder Kandidaten entgegen gewirkt werden soll.
Als weiteren Punkt möchte ich die öffentliche Auslegung der Wählerverzeichnisse ansprechen. Ich halte die geltende Regelung, genau wie der Innenminister in seiner Begründung zum Gesetzentwurf, die Wählerverzeichnisse im Zeitraum vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl auszulegen, für das Verfahren zur Sicherung der Transparenz und Bürgerfreundlichkeit von Wahlverfahren.
Es wird zwar festgestellt, dass das Bundeswahlrecht eine andere Praxis vorschreibt. Wir sind aber nicht gezwungen, uns dieser anzupassen.
Nach der neuen Regelung müssen vor dem Recht auf Einsichtnahme erst Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich die Fehlerhaftigkeit des Verzeichnisses ergibt. Das wird aber in der Regel schwierig sein, wenn das Wählerverzeichnis nicht vorher eingesehen werden kann.
Neben den von mir angesprochenen Punkten werden uns noch weitere Änderungsvorschläge unterbreitet, die aber unproblematisch sind.
Wenn uns die Landesregierung in den Ausschussberatungen keine weiteren Argumente unterbreitet, werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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