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23.01.02 , 10:38 Uhr
CDU

Helga Kleiner: Die Sozialministerin hat auch bei ihrer eigenen He imaufsicht versagt

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 19/02 vom 23. Januar 2002
TOP 1 Helga Kleiner: Die Sozialministerin hat auch bei ihrer eigenen Heimaufsicht versagt Die parlamentarischen Auseinandersetzungen um die Wiedergewinnung und Sicherung der Pflegequalität in den stationären Einrichtungen unseres Landes haben mit der heutigen aktuellen Stunde eine neue Dimension bekommen. Bislang ging es um Altenpflegeheime, welche kontrolliert werden von den Heimaufsichtsbehörden, die bei den Landräten und den Bürgermeistern der kreisfreien Städte eingerichtet worden sind. Die Landesregierung hätte diese Heimaufsicht selbstverständlich auch innerhalb ihres eigenen Verwaltungsbereichs durchführen können, zum Beispiel mit einem dem Sozialministerium zugeordneten Landesamt für Heimaufsicht. Trotz der gerade in den letzten Jahren vermehrt auftretenden Schwierigkeiten, eine effiziente Heimaufsicht durchzusetzen, hat die Landesregierung es bei der bisherigen dezentralisierten Regelung belassen. Demzufolge hat die Landesregierung nur noch die Fachaufsicht über die Heimaufsichtsbehörden.
Ich habe in der Vergangenheit wiederholt und mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Sozialministerin ihre Fachaufsicht über die Heimaufsichtsbehörden nicht ordnungsgemäß ausgeübt hat. Die Sozialministerin hat sich aus ihrer Verantwortung herauszureden versucht, indem sie wahrheitswidrig behauptet hat, das rechtliche Instrumentarium der Heimaufsicht erlaube ihr nicht, die erforderlichen Maßnahmen gegen die Heimaufsichtsbehörden zu ergreifen. Auch als ich mit einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes nachgewiesen habe, dass ihr Verteidigungsvorbringen ein durchsichtiges Ablenkungs- und Täuschungsmanöver ist, hat sie nicht den Mut und die Kraft aufgebracht, ihre Versäumnisse und Fehler zuzugeben.
Was nun die Fachklinik Schleswig anlangt mit ihrem Heimverbund bestehend aus den Häusern Stadtfeld, Hesterberg, Außenwohngruppe Eckernförde und dem Gerontopsychiatrischen Heim mit Bewohnern und Bewohnerinnen aller Altersgruppen, so geht es hier nicht mehr um die Frage der ministeriellen Fachaufsicht gegenüber regionalen Heimaufsichtsbehörden, es geht auch nicht um die Frage der ministeriellen Rechtsaufsicht über eine Anstalt des öffentlichen Rechts, sondern es geht um die Frage, ob die
Sozialministerin die bei ihr liegende Heimaufsicht nach dem Heimgesetz ordnungsgemäß ausgeübt hat oder nicht. Sie hat diesmal die Aufgabe des Kontrolleurs und nicht die des Oberkontrolleurs. Die Sozialministerin kann einem fast leid tun, denn sie ist zu einem Zeitpunkt ertappt worden, als sie gerade dabei war, ihre Pflicht zur Heimaufsicht über die Fachklinik Schleswig auf die
bei dem Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg eingerichtete Heimaufsichtsbehörde abzuschieben. Das sollte nach meinen Informationen zum 1. April geschehen.
Gibt die Sozialministerin wenigstens jetzt ihre Fehler und Versäumnisse offen zu? Die Antwort auf diese Frage lautet: Zum Teil! Denn wieder versucht die Sozialministerin sich ein Hintertürchen offen zu lassen. Ich weise auf ihre Presseerklärung vom 18. Januar 2002, S. 9 Absatz 4, Satz 2 hin. Dort heißt es im Hinblick auf das Inkrafttreten der Heimgesetznovelle am 1. Januar 2002: „Erstmalig ist auch die Pflegequalität von der Heimaufsichtsbehörde zu prüfen.“. Das ist so nicht richtig! Es hat schon immer zu den Aufgaben der Heimaufsicht nach dem Heimgesetz gehört, bei ihrer Kontrolle von Heimen, in denen pflegebedürftige Menschen untergebracht sind, auch zu prüfen, ob die Bewohnerinnen und Bewohner ausreichend gepflegt werden. Durch die Heimgesetznovelle ist insoweit nur das Kontrollinstrumentarium präzisiert und ergänzt worden. Ich kann der Sozialministerin nur raten, hierzu die Begründungen zur Novelle des Heimgesetzes und zum Pflege-Qualitätssicherungsgesetz sorgfältig nachzulesen. Dass die Heimaufsichtsbehörden sich aus diesem Kontrollbereich zurückgezogen haben, nachdem der MDK mit dem Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes seine segensreiche Beratungs- und Kontrollfunktion aufgenommen hat, ist eine andere Angelegenheit. Richtig ist nur, dass das jetzt vorhandene Kontrollinstrumentarium die Heimaufsichtsbehörden veranlasst hat und auch veranlassen muss, sich mit eigenen Pflegefachkräften zu versehen und nicht mehr nur auf die Ärzte der Gesundheitsämter zurückzugreifen. Das ist auch eine Folge der demographischen Entwicklung: Die Zahl der Altenpflegeheime nimmt ständig zu und die Bewohnerinnen und Bewohner werden immer pflegebedürftiger. Und es beruht schließlich auch darauf, dass die Pflegekunde früherer Zeit sich in den letzten Jahren zur Pflegewissenschaft entwickelt hat.
Nachdem jetzt offenkundig geworden ist, wie die Sozialministerin bei ihrer Heimaufsicht über die Fachklinik Schleswig versagt hat, wird mir auch klar, warum die Sozialministerin meine ständigen Bitten und Forderungen, mit Erlassen und Berichtsaufträgen dafür zu sorgen, dass die ihrer Fachaufsicht unterstehenden Heimaufsichtsbehörden, effizienter arbeiten, immer wieder in den Wind geschlagen hat. Sie hat nur das Sprichwort befolgt: Wer selbst im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen.
In ihrer sogenannten Pflegequalitätsoffensive hat die Sozialministerin gefordert, die praktizierenden Ärzte, welche Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeheimen medizinisch versorgen, müssten mehr in die Qualitätssicherung eingebunden werden. Dazu erlaube ich mir die Frage: Gibt es eigentlich keine Ärzte in der Fachklinik Schleswig, die man zur Kontrolle der Pflegequalität heranziehen könnte? Jedenfalls in der Zeit zwischen den ersten Kurzprüfungen und der Novemberprüfung durch den MDK.
Als mein Kollege Kalinka und ich in unserer Presseerklärung vom 16. Januar die Sozialministerin aufgefordert haben, sie solle darüber nachdenken, die Leitung ihres Ministeriums in andere Hände zu legen, hat Frau Moser gesagt, sie könne darüber nur milde lächeln. Hierzu will ich abschließend folgendes erklären: Wer sich so anmaßend verhält, ist immer in der Gefahr, zu stolpern, denn Hochmut kommt vor dem Fall.

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