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Peter Jensen-Nissen: Landwirtschaftsministerin in eigener Fraktio n gescheitert
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 16/02 vom 18. Januar 2002Peter Jensen-Nissen: Landwirtschaftsministerin in eigener Fraktion gescheitertIn der Landtagstagung der kommenden Woche werden die Mehrheitsfraktionen ein Landwirtschaftskammer-Gesetz verabschieden, das für die Landwirtschaftsministerin eine schallende Ohrfeige ist. Die Regierungsfraktionen haben rd. 75% des Gesetzentwurfes der Ministerin dem Reißwolf zugeführt. Drei voneinander unabhängige juristische Stellungnahmen kommen zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf teilweise rechtswidrig und sogar verfassungswidrig ist. Offensichtlich haben auch die rot-grünen Landtagsfraktionen dies erkannt und die Notbremse gezogen.Nach mehr als viermonatiger Diskussion des Gesetzentwurfes der Ministerin haben die rot-grünen Fraktionen nur zwei Tage vor der abschließenden Sitzung des Agrarausschusses am 20.12.2001 ihren umfangreichen Änderungsantrag der CDU- Landtagsfraktion zugeleitet. Für die Prüfung, Bewertung, Beratung und Beschlussfassung dieses Antrages wurden der Opposition jedoch nur ganze zwei Tage Zeit zugestanden. Dieses Verfahren dürfte einmalig sein und ist im Umgang mit der Opposition nicht akzeptabel.Regierungsentwurf und Änderungsantrag der Regierungsfraktionen lösen nicht das Grundproblem der Landwirtschaftskammer. Unverändert werden ihr nicht die Finanzmittel zugestanden, die für ihr Überleben erforderlich sind.Von der Opposition wird erwartet, einem Gesetz zuzustimmen, dass die Finanzierung bewusst offen lässt und auf eine noch zu schließende „Zielvereinbarung“ verweist. Das weitere Schicksal der Kammer ist untrennbar mit der Ausgestaltung der „Zielvereinbarung“ verbunden, deren Inhalte bisher völlig unbekannt sind. Die CDU- Landtags-fraktion wird keinen Blankoscheck unterschreiben. Alle bisherigen finanziellen Zusagen haben sich als Seifenblasen erwiesen. Selbst die gesetzlich festgelegte Budgetierung der Kammerfinanzen hat die Landesregierung in keinem einzigen Haushaltsjahr eingehalten. In dieses Bild passen auch die „Zielvereinbarungen“, die mit den Hochschulen geschlossen werden sollten, aber allesamt gescheitert sind. Die Landesregierung verschweigt die katastrophale Lage der Kammer. Schon in den nächsten Jahren wird sie zur Deckung ihres Haushaltes Teile ihres Vermögens veräußern müssen. Es macht daher keinen Sinn, das Kammergesetz in weiten Teilen zu ändern und dann feststellen zu müssen, dass die Institution, die das Gesetz anwenden soll, nicht mehr existiert. Ohne eine langfristige finanzielle Sicherung der Kammer ist das Änderungsgesetz überflüssig. Die CDU-Landtagsfraktion konzentriert sich daher mit Ihrem Landtagsantrag auf die Sicherstellung und lässt sich nicht in ein Verfahren einbinden, das die Zerschlagung der Kammer zum Ziel hat.