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14.12.01 , 15:12 Uhr
CDU

Werner Kalinka: Rot-grün hat die Chance zur Verbesserung nicht genutzt - Verbraucherschutz, Heimaufsicht und Katastro-phenschutz wichtige Bereiche

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 512/01 vom 14. Dezember 2001
Auszug aus der Landtagsrede des gesundheitspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, anlässlich der Debatte zur Verabschiedung des Gesundheitsdienst-Gesetzes in Schleswig-Holstein
Werner Kalinka: Rot-grün hat die Chance zur Verbesserung nicht genutzt - Verbraucherschutz, Heimaufsicht und Katastrophenschutz wichtige Bereiche
„Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, dem die rot-grüne Koalition in gewohnt unkritischer Weise folgt. Dabei hätte es sehr begründeten Anlass gegeben, in wichtigen Punkten die Vorschläge der Landesregierung zu korrigieren. Immerhin haben die Kassen des Landes den Regierungsentwurf als „nicht gesetzesreif“ bezeichnet.
Krankenkassen, Ärztekammer, der Landesverband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst, Wohlfahrtsverbände, Landkreistag und Städteverband also fachlich kompetente Organisationen – haben Vorschläge unterbreitet, wie der Gesetzentwurf zu präzisieren und zu verbessern sei. Die CDU hat Anregungen aufgenommen, eigene Vorschläge entwickelt und dies mit einem eigenen Antrag als konkrete Alternativen zum Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt. Es ist bedauerlich, dass Rot-Grün die Chance zur Verbesserung nicht genutzt hat.
Es war Rot-Grün – dies hat die Beratung im Sozialausschuss am 29. November sehr deutlich gemacht – wichtiger, die Regierungslinie zu halten als fachlichen Vorschlägen zu folgen.
Wesentliche Punkte des CDU-Antrages als Alternative zum Gesetzentwurf der Regierung:
1. Zu den vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben der Gesundheitsbehörden zählen ausdrücklich Fragen des Verbraucherschutzes , der Heimaufsicht und des Katastrophenschutzes. Dies ist die notwendige Konsequenz aus den Ereignissen und Entwicklungen zu diesen Themen.
2. Kreise und kreisfreie Städte müssen vom Land die Kosten erstattet bekommen, die ihnen in Wahrnehmung neuer Aufgaben nach diesem Gesetz entstehen. Die Anwendung des Konnexitätsprinzips ist zwingend.
3. Aufgaben der Gesundheitsbehörden müssen präziser festgelegt, klarer formuliert und mit weniger bürokratischem Aufwand umsetzbar sein.
4. Gesundheitshilfe sollte nicht nur insbesondere behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, chronisch Kranken sowie Menschen, die an einer Infektionskrankheit leiden oder von ihr bedroht sind (Text des Gesetzentwurfes) zugute kommen, sondern auch älteren Menschen, Migrantinnen und Migranten sowie Obdachlosen (CDU-Entwurf).
5. Chancen zur Privatisierung von bislang öffentlichen Aufgaben sind dort, wo dies vorteilhafter ist, zu nutzen.
6. Überwachungsrechte müssen im konkreten Einzelfall begründet liegen.

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