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Helga Kleiner: Keine Sonderbelastung für Schleswig-Holstein
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 503 /01 vom 13. Dezember 2001TOP 9, 41, 42 und 43 Helga Kleiner: Keine Sonderbelastung für Schleswig-HolsteinIn verbundener Debatte mit der ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes sollen die drei Anträge „Qualität und Kontrolle in Pflegeeinrichtungen“, „Qualität in der Pflege“ und „Heimaufsicht in Schleswig- Holstein“ behandelt werden, über die wir hier im Parlament schon sehr kontrovers diskutiert haben. Für die CDU-Mitglieder war es hoch bedauerlich, dass es uns auch im Sozialausschuss nicht gelungen ist, meine Fragen zum Handlungskonzept der Sozialministerin beantwortet zu bekommen. Die CDU-Fraktion hält daher eine neuerliche Debatte heute im Parlament für zwecklos. Ich beschränke mich also auf das Landespflegegesetz.Der Gesetzentwurf der Landesregierung zielt auf drei Punkte ab:Erstens: Die Landesregierung will, dass § 4 Abs.2 des Landespflegegesetzes ersatzlos gestrichen wird. Sie möchte sich also von dem jährlich von ihr fortzuschreibenden Förderplan verabschieden. Zur Begründung führt sie an: Die Aufstellung eines Förderplans sei nach den bisherigen Erfahrungen entbehrlich. Es reiche aus, die vorgesehenen Fördermaßnahmen zwischen dem Sozialministerium und den Kreisen sowie den kreisfreien Städten einzelfallbezogen und unter Beteiligung des Landespflegeausschusses abzustimmen.Dieses Argument überzeugt uns nicht. Gerade in haushaltspolitisch schwierigen Zeiten halten wir es für geboten, dass notwendige Förderungsmaßnahmen aufgrund eines längerfristigen Konzepts geplant und durchgeführt werden. Die generelle Abschaffung des Förderplans mag für die Verwaltung bequem sein, würde aber die Möglichkeiten der Opposition beeinträchtigen, sich mit der Förderpolitik der Landesregierung parlamentarisch zu befassen.Zweitens: Die Landesregierung will, dass in § 7 Abs.1 des LpflegG als neue Nummer 4 eingefügt wird: „Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität.“ Sie möchte also, dass zukünftig auch hierfür Zuschüsse gewährt werden können. Wir begrüßen diese Absicht. Die Landesregierung nimmt damit den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion vom 12. April 2000 wieder auf. Meine Fraktion hat schon damals diesen FDP-Antrag unterstützt. Der Kollege Beran hat es früher allerdings ganz anders gesehen, nachzulesen auch im Sib vom 10. Mai 2000. Ich bin gespannt, ob der Kollege Beran auch jetzt an seiner früheren Meinung noch festhält.Drittens: Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfes betrifft jedoch eine grundlegende Änderung des Pflegewohngeldes. Das ist auch der Hauptpunkt im von der FDP neu vorgelegten Änderungsantrag. Die Landesregierung will zwar an der jetzigen bewohnerbezogenen Förderung festhalten, es soll aber zukünftig die bisherige Nichtberücksichtigung von Vermögen bei der Gewährung von Pflegewohngeld entfallen. Sie will also jetzt, wirtschaftlich gesehen, zugreifen können auf das Vermögen der Bezieher von Pflegewohngeld, und zwar in dem Umfange wie es die örtlichen Sozialhilfeträger bei der Zahlung von Sozialhilfe können. Die Landesregierung hält diese von ihr angestrebte Änderung, wie sie in ihrer Begründung formuliert, „unter Subsidiaritätsaspekten sowie angesichts der Finanzlage der öffentlichen Haushalte für gerechtfertigt.“ Sie fügt hinzu: Diese Regelung folge damit einer sich auch in anderen Bereichen vollziehenden Entwicklung. So gehöre die Bildung von Vermögen künftig zu den staatlich geförderten Elementen der Alterssicherung und sei damit Teil der individuellen Vorsorge. Desgleichen sehe auch die zum 1. Januar 2003 eingeführte bedarfsorientierte Grundsicherung die Berücksichtigung von Vermögen vor.Meine Damen und Herren, die Abfassung von Gesetzesbegründungen gehört bekanntlich zur hohen Kunst der Ministerialbeamten. Die Sozialministerin wäre aber gut beraten, zukünftig sorgfältig darauf zu achten, dass sich hier keine Halbwahrheiten einschleichen. Es gibt nämlich einen substanziellen Unterschied zwischen der herkömmlichen Vermögensbildung – hier spart man (oft genug unter persönlichen Einschränkungen) für plötzlich notwendig werdende Ausgaben - und der neu eingeführten Vermögensbildung mit staatlichen Zuschüssen als zweiter Säule der allgemeinen Alterssicherung. Auch der Hinweis auf die künftige bedarfsorientierte Grundsicherung geht fehl, denn sie ist in ihrem Kern Sozialhilfe.Wenn der Staat Leistungen an die Bürgerinnen und Bürger einschränken will, sollte er dies der Öffentlichkeit klar und unverblümt sagen.Dazu kommt: Die Einführung der Pflegeversicherung 1995 hat zu erheblichen Einsparungen bei den Sozialhilfekosten geführt. Das Land und die Kommunen hätten diese Einsparungen zur Förderung von Investitionskosten einsetzen sollen. Der Löwenanteil dieser Einsparungen ist aber in die allgemeinen Haushalte geflossen. Dann hat das Land im Bereich der stationären Dauerpflege von der Objektförderung auf die Subjektförderung umgeschaltet und nun schließlich soll aus dem Wohngeld eine Form der Sozialhilfe werden.Angesichts dieser Entwicklung sollte die Rechtslage in den anderen Bundesländern bei unserer Entscheidung angemessen mit berücksichtigt werden. Die CDU-Fraktion ist jedenfalls nicht bereit, eine Sonderbelastung der in den schleswig-holsteinischen Pflegeheimen lebenden Bürgerinnen und Bürger hinzunehmen. Wir werden daher zu dem dritten Punkt erst eine Erklärung abgeben, wenn unsere Kleine Anfrage, die ich zu diesem Punkt stellen werde, beantwortet worden ist.Ich beantrage Ausschussüberweisung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.