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Thorsten Geißler: Schwere Sicherheitsmängel im Maßregelvollzug
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 502/01 vom 13. Dezember 2001Thorsten Geißler: Schwere Sicherheitsmängel im MaßregelvollzugAuch von Sexualstraftätern, Mördern und Totschlägern, die in Schleswig-Holstein im Maßregelvollzug untergebracht sind, existieren derzeit keine aktuellen Fahndungsfotos. Dies hat Justizministerin Lütkes dem justizpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thorsten Geißler, in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt. Geißler: „Dies stellt einen schweren Sicherheitsmangel dar. Wenn solche Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oft besonders gefährlich sind, aus dem Vollzug entweichen, oder eine Vollzugslockerung zur Flucht ausnutzen, ist eine Fahndung und Ergreifung durch dieses Versäumnis erheblich erschwert.“Geißler forderte die Landesregierung auf, umgehend eine entsprechende Vollzugsgeschäftsordnung zu erlassen oder dem Landtag eine Ergänzung zum Maßregelvollzugsgesetz zuzuleiten. Die Argumentation der Landesregierung, die Fertigung von aktuellen Fahndungsfotos könne sich negativ auf den Therapieprozess auswirken, sei absurd. Geißler: „Maßregelvollzugspatienten, denen Vollzugslockerungen gewährt werden, müssen psychisch so stabil sein, dass nicht schon die Anfertigung eines Fotos ein Rückfallrisiko erhöht.Zugleich forderte Geißler, dass die Einholung von Stellungnahmen der Staatsanwaltschaften zu geplanten Vollzugserleichterungen stets schriftlich erfolgen müssten. Die gegenwärtig vielfach geübte Praxis, diese Zustimmung telefonisch einzuholen, führe immer wieder dazu, dass die Aufklärung der Entscheidungsgrundlage und des Entscheidungsträgers nicht möglich sei, wenn Hafturlauber schwere Straftaten begehen.