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Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Hände weg von Wettbewerbsverzerrungen zu Gunsten der Kraft-Wärme-Kopplung
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 483/01 vom 28. November 2001Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Hände weg von Wettbewerbsverzerrungen zu Gunsten der Kraft- Wärme-Kopplung „Der von der Landesregierung geförderte Weg, zukünftig Neubaugebiete mit Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme zu belegen und auf diese Weise Bauwilligen die Wahlfreiheit des Energiebezugs abzuschneiden, ist nicht energiepolitisch ein Irrweg, sondern auch wirtschaftspolitisch ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in den Wettbewerb der verschiedenen Energieträger um den preiswertesten und klimaschonensten Energiebezug.“ Mit diesen Worten kommentierte der energiepolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Trutz Graf Kerssenbrock, die Beantwortung einer von ihm gestellten kleinen Anfrage zu einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts aus dem vergangen Jahr, in welchem einer Gemeinde untersagt worden war, einen Anschluss- und Benutzungszwang für eine von ihr betriebenen Fernwärme GmbH vorzuschreiben, weil dies ein rechtswidriger Eingriff in den Wettbewerb sei.Es sei schon seltsam genug, dass die Landesregierung sich zwar an den Rechtsstreit nicht beteiligt habe, trotzdem aber mehr als 50.000,00 DM für ein Rechtsgutachten ausgegeben habe, das – wenig überraschend – zu einer von der Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes abweichenden Rechtsauffassung gelangt sei. Statt das Urteil zu akzeptieren, verweise die Landesregierung in der Beantwortung ihrer kleinen Anfrage vielmehr darauf, dass jedenfalls öffentlich – rechtlich Gemeinden ohne weiteres in der Lage seien, den Anschluss- und Benutzungszwang durchzusetzen. Nunmehr erwäge offensichtlich die Landesregierung sogar gesetzliche neue Regelungen, die es möglicherweise auch auf privatrechtlichem Wege ermöglichen sollten, dass zukünftig ganze Neubaugebiete in Gemeinden, die den energiepolitischen Traumvorstellungen der Landesregierung anhingen, zukünftig mit Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme belegt werden. Dies werde nicht nur in Zukunft Bauwillige wegen der damit verbundenen höheren Energiebezugskosten davon abschrecken zu bauen, sondern stelle auch eine gravierende Benachteiligung des Heizungs- und Sanitärhandwerks in Schleswig-Holstein dar. Damit würden aber die ganz erheblichen Fortschritte, die in dieser Branche erreicht worden seien, bei der Reduzierung klimaschädlicher Emissionen und preiswerten Energiebezugs kontokariert und in ihr Gegenteil verkehren. Kerssenbrock forderte die Landesregierung auf, endlich einzusehen, dass der Ausbau der Fernwärme in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein nicht sinnvoll sei. Die Landesregierung räume zwar ein, dass die pauschale flächendeckende Fernwärmeversorgung „indiskutabel“ sei, wolle aber offenbar gleichwohl auf Kosten Dritter, nämlich der Bauwilligen, die Fernwärmeversorgung ausdehnen. Dies solle sie lieber dem Wettbewerb überlassen, schloß Kerssenbrock.