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Martin Kayenburg: Diskussion mit falschen Vorzeichen
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 474/01 vom 16. November 2001 TOP 16 Martin Kayenburg: Diskussion mit falschen Vorzeichen Unsere wohlbegründete Antwort auf Ihren scheinheiligen Antrag „Abschaffung des Bankgeheimnisses zur Stärkung der Steuergerechtigkeit“ bleibt nach wie vor die gleiche: ein klares und eindeutiges Nein!Diese von Ihnen losgetretene Diskussion wird unter völlig falschen Vorzeichen geführt. Sie vermischen die Bekämpfung von Terror und Geldwäsche auf der einen Seite mit Steuerhinterziehung, und das ist wenig zielführend.Offenbar nutzt die rot-grüne Koalition die Terrorismusbekämpfung als Vorwand, um ehrlichen Bankkunden hinterher zu schnüffeln. Dabei steht das Bankgeheimnis einer wirksamen Terrorismusbekämpfung in keiner Weise entgegen. Der durch Ihre Aktion gestörte Vertrauensschutz zwischen Bank und Kunde würde allerdings das Wirtschaftsklima erheblich belasten.Ich sage Ihnen, was dagegen zur Bekämpfung des Terrorismus erforderlich wäre: Die Strafverfolgungsbehörden müssten mit mehr Personal ausgestattet und der reibungslose Datenaustausch müsste gewährleistet werden. Aber beantworten Sie mir doch einmal ehrlich Herr Neugebauer und Frau Heinold die Frage: Seit wann ist es die Aufgabe eines Finanzbeamten, Terroristen dingfest zu machen?Es ist schon erstaunlich, dass Sie hier heute so einen Antrag stellen. Das rot/grüne Bundesfinanzministerium in Berlin hat doch noch im Oktober öffentlich erklärt, dass zum Aufspüren terroristischer Finanzströme und Vermögen eine Einschränkung des Bankgeheimnisses nicht erforderlich ist. Aber Sie kommen wir immer zu spät!Ich möchte Ihnen an dieser Stelle aber noch einmal den Zusammenhang von Bankgeheimnis und der Strafverfolgung erläutern:Das von der Rechtsprechung entwickelte Bankgeheimnis wurzelt in der privatrechtlichen Vereinbarung zwischen Kunden und Bank, dem Bankvertrag. Diese Vereinbarung verpflichtet die Bank zur Verschwiegenheit zu allen Belangen des Kunden; es sei denn, es besteht ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gemäß § 152 Abs. 2 StPO (Strafprozessordnung).Ich frage Sie Herr Neugebauer und Frau Heinold: Was wollen Sie eigentlich noch regeln? - Das Gesetz regelt doch schon alles für Sie.Selbstverständlich sind Kreditinstitute im Steuerverfahren gegenüber den Finanzbehörden auskunftspflichtig, wenn ein „hinreichender Anlass“ wie der Verdacht einer Steuerhinterziehung gegeben ist. Dies gilt sogar in Steuererhebungsverfahren.Aber das ist noch nicht alles: Neben einer genauen Identifizierung des Kunden bei der Aufnahme der Geschäftsbeziehung gibt es nach § 11GwG (Geldwäschegesetz) eine Meldepflicht. Das heißt, Kreditinstitute müssen bei Verdachtsmomenten eine Anzeige an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden erstatten. Diese Meldepflicht bezieht sich nicht nur auf Drogen- und Organisierte Kriminalität, sondern umfasst ebenfalls seit langem auch solche Verbrechen, die üblicherweise von Terroristen begangen werden.An dieser Stelle soll aber angemerkt werden, dass bei der Bekämpfung der Geldwäsche eher ein Vollzugsdefizit herrscht, als ein Mangel an gesetzlichen Regelungen. Des weiteren sind Kreditinstitute in der Überwachung des Wertpapiergeschäfts tätig, in dem sie jede Wertpapiertransaktion dem Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen mitteilen.Und schließlich sind sie im Rahmen von internationalen Embargo-Regelungen verpflichtet, entsprechende Konten zu ermitteln und zu sperren.Ich frage Sie also noch einmal: Wozu wollen Sie das Bankgeheimnis abschaffen?Lieber Herr Neugebauer, Sie sollten lieber einmal nach Niedersachen schauen, wo sich Ihr Herr Gabriel mit Edmund Stoiber Anfang Oktober bei der Bekämpfung des Terrorismus auf eine gemeinsame Linie verständigt hat.In dem SPD-regierten Land Niedersachsen sorgt der Ministerpräsident Gabriel dafür, dass der Terrorismus zielgerecht bekämpft wird. Es wird geprüft, ob die sogenannte Regelausweisung von straffälligen Ausländern möglich ist und ob die Finanzströme wie in den USA durch Datenabgleich kontrolliert werden können. Der Finanzminister Heiner Aller sagte sogar zur Aufhebung des Bankgeheimnisses, dass Gründlichkeit jetzt vor Schnelligkeit gehe.Und im Gegensatz zu Schleswig-Holstein bemüht man sich in Niedersachsen, die Staatsanwaltschaft personell besser auszustatten, damit die Ermittlungsbehörden nicht zum Flaschenhals werden, in dem eine Bekämpfung des Extremismus stecken bleibt.Daran sollten Sie sich ein Beispiel nehmen!