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15.11.01 , 17:31 Uhr
CDU

Herlich Marie Todsen-Reese: Rot-Grün setzt auf Ordnungsrecht - Freiwilligkeitsprinzip geschwächt

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 468/01 vom 15. November 2001
Herlich Marie Todsen-Reese: Rot-Grün setzt auf Ordnungsrecht – Freiwilligkeitsprinzip geschwächt Zur heutigen Verabschiedung des Bundesnaturschutz-Neuregelungsgesetzes erklärte die umweltpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Herlich Marie Todsen-Reese:
„Mit der heutigen Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes wurde der Rückschritt in der Naturschutzpolitik Deutschlands eingeläutet. Das Ordnungsrecht und Reglementierungen bekommen weiter Oberwasser. Die Kraft oder wohl eher der politische Wille zur Konzentration auf weniger Schutzgebietskategorien fehlte. Also wieder kein Abbau von Bürokratie. Dieses Gesetz wird also nicht vorrangig die Natur schützen, sondern rot-grüne Ideologien konservieren.
Die von der CDU im alten Bundesnaturschutzgesetz verankerte Priorität des Naturschutzes und die damalige Einführung der Ausgleichsverpflichtung für Naturschutzauflagen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen, werden aufgehoben. Hierdurch werden die Land- und Forstwirtschaft, die über 80 % der Flächen besitzen, als wichtigste Verbündete für einen dauerhaften Naturschutz verprellt. Die Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen wird erneut deutlich geschwächt.
Bei Rot-Grün bleiben die Beteuerungen einer gemeinsamen Gestaltung des Naturschutzes mit den Menschen eben nur Lippenbekenntnisse. Die Chance, mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes einen Neubeginn mit mehr Gemeinsamkeit zu starten, wurde konsequent vertan. Dafür gibt es ein Mehr an Planung und Bürokratie durch: - die Einführung einer bundesweiten flächendeckenden Landschaftsplanung der Kommunen, - die Ausweitung der guten fachlichen Praxis, parallel zu den Fachgesetzen, - die Verschärfung der Angriffsregelung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und - die Beibehaltung der bisherigen zahlreichen Schutzgebietskategorien.
Dieses geht auch auf das Konto der rot-grünen Landesregierung, deren Handschrift dieses Bundesnaturschutzgesetz in weiten Teilen mitträgt. Das lässt Schlimmes für die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes befürchten.“

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