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12.11.01 , 13:24 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: Trittbrettfahrer härter bestrafen

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr.451/01 vom 12. November 2001

Thorsten Geißler: Trittbrettfahrer härter bestrafen Der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagfraktion Thorsten Geißler hat Justizministerin Lütkes aufgefordert, einen Gesetzesantrag des Freistaates Thüringen, zum verbesserten Schutz der Öffentlichkeit vor angedrohten und vorgetäuschten Straftaten (Trittbrettfahrergesetz) im Bundesrat zu unterstützen.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Trittbrettfahrer in Zukunft mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden, in minderschweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Nach dem gegenwärtigen § 126,1 StGB drohen Trittbrettfahrern entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren.
Thorsten Geißler: „Verantwortungslose Menschen machen sich die Ängste in der Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen zu Nutze und täuschen kriminelle Attacken schwersten Ausmaßes vor, in dem u.a. Postsendungen versand werden, die den Anschein von solchen Gefahren durch Milzbranderreger o.ä. zu erwecken versuchen. Ich teile die Auffassung von Ministerin Lütkes nicht, nach der der gegenwärtige Strafrahmen ausreichend sei. Insbesondere bei Ersttätern wird eine Ausschöpfung des Strafrahmens kaum erfolgen, Delikte von solche hoher Sozialschädlichkeit müssen jedoch deutlich schwerer geahndet werden, als dies der bisherigen Praxis entsprach. Zugleich gilt es die Versuchsstrafbarkeit zu begründen und Beteiligungsformen im Vorbereitungsstadium strafrechtlich zu erfassen.“

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