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18.10.01 , 16:26 Uhr
CDU

Ursula Sassen: Geld soll den Opfern zugute kommen

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 428/01 vom 18. Oktober 2001
TOP 8 Ursula Sassen: Geld soll den Opfern zugute kommen
Unsere Große Anfrage und die Fachtagung zum Frauen- und Mädchenhandel haben deutlich gemacht, dass mehr für die Opfer getan werden muss. Dies ist Grundlage unseres Antrages.
Die von der Beratungsstelle „contra“ veröffentlichten Zahlen zeigen allein von März 1999 bis Mitte September 2000 54 Beratungsfälle auf, wobei sich im Jahr 2000 die Anzahl der Beratungen bereits um das Fünffache erhöht hat.
Unsere Frage nach der Bereitschaft, auf Bundesebene die juristische Definition von Menschenhandel neben der Zwangsprostitution und der sexuellen Ausbeutung auch auf den Handel in die Zwangsarbeit, die Zwangsheirat etc. auszuweiten, wurde damit beantwortet, dass derzeit ein Gesetzgebungsvorhaben nicht vorliegt. Hier sieht die CDU Handlungsbedarf.
Was tut nun die Landesregierung neben der Beteuerung, dass die Bekämpfung dieser menschenverachtenden Form der Kriminalität einen hohen Stellenwert hat, ganz konkret? Was tun Sie, Frau Ministerin Lütkes? Das Modellprojekt „contra“ läuft aus. Die Zuschüsse der Landesregierung haben Sie von DM 180.000,-- auf DM 100.000,-- reduziert, übertragen aber gleichzeitig eine Fülle von Aufgaben an „contra“ als Koordinierungs- und Beratungsstelle.
Sie können von Glück reden, dass die Nordelbische Landeskirche Ihre Mittelkürzung auffängt.
Sie haben unsere letzte Frage nach speziellen Maßnahmen zur Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandels nur sehr dürftig und allgemein beantwortet. Anlässlich der Fachtagung – und auch heute – haben Sie eindrücklich das Leid der Frauen, die in der Zwangsprostitution ein Leben im Versteck führen müssen und wegen illegalen Aufenthaltes abgeschoben werden, geschildert. Nun müssen Taten folgen! Wir brauchen neue Strafverfolgungsstrategien, häufigere Razzien, damit sich die Täter nicht sicher fühlen. Es darf nicht geschehen, dass die Landesregierung wegen Mangel an Polizei- und Kriminalbeamten den Frauen- und Mädchenhandel und die damit einhergehenden Verbrechen duldet. Wir müssen bessere Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Bereitschaft der Opfer, ihre Ausbeuter anzuzeigen, steigt.
Hier möchte ich Herrn Generalstaatsanwalt Rex zitieren: „Staatliche Reaktionen müssen so gestaltet werden, dass sie dem Täter weh tun“. Dazu gehört auch die Vermögensbeschlagnahmung. Sie führt zu Machtverlust im Umfeld der Täter.
Im Zusammenhang mit Straftaten wie Menschenhandel oder Förderung der Prostitution werden alljährlich Millionenbeträge bei Straftätern sichergestellt und anschließend gerichtlich für verfallen erklärt. Einzelheiten hat die Landesregierung in Beantwortung meiner Kleinen Anfrage hierzu mitgeteilt. Um diese Gelder sind Menschen geprellt worden, die Opfer dieser Straftäter sind. Und sie sollten eigentlich diesen Opfern auch wieder zukommen oder aber Organisationen, die im Sinne der Opfer arbeiten. Das aber ist gegenwärtig nicht der Fall. Der Finanzminister verbucht diese für verfallen erklärten Gelder als Einnahmen und führt sie der allgemeine Deckungsmasse zu. Ich halte dies für ungerecht und unbefriedigend. Es bieten sich aus Sicht meiner Fraktion drei Lösungsmöglichkeiten an:
1. Die Landesregierung könnte dem Opferschutz eine höhere Priorität zukommen lassen und Opferschutzorganisationen, beispielsweise das Projekt „contra“ durch entsprechende Haushaltsansätze wieder stärker fördern.
2. Die Landesregierung könnte bei den zuständigen Justizbehörden stärker dafür werben, dass Geldbußen in Zukunft häufiger Opferschutzorganisationen zugute kommen.
3. Die Landesregierung könnte ihre Beratungs- und Unterstützungstätigkeit für die geschädigten Opfer, aber auch für Opferschutzorganisationen ausweiten.
Es gibt nämlich einen Weg, wie die Geschädigten das Geld zurückerhalten können, um das sie geprellt wurden oder aber wie Opferschutzorganisationen diese Gelder erlangen können, um sie anschließend für ihre Arbeit im Sinne der Geschädigten zu verwenden. Es besteht die Möglichkeit, diese Ansprüche durch Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide durchzusetzen oder auch an Opferschutzorganisationen abzutreten, die sie im Sinne der Geschädigten verwenden können. Ich fordere die Landesregierung auf, tun Sie mehr für den Opferschutz, geben Sie den Opfern den Anteil, der ihnen zusteht!

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