Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Martin Kayenburg: Bundesregierung steht vor Herkulesaufgaben
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 421/01 vom 17. Oktober 2001TOP 24 Martin Kayenburg: Bundesregierung steht vor HerkulesaufgabenIm Juli haben wir hier im Landtag mit überwältigender Mehrheit ein Moratorium zur Stammzellenforschung beschlossen. Wir haben uns damals nicht aus der politischen Verantwortung gestohlen, sondern uns eine zwingend notwendige Denkpause in der ernsthaften Debatte um die embryonale Stammzellenforschung verschafft.Wir wollten Klarheit darüber gewinnen, was wir im Zuge der Stammzellenforschung gesetzlich regeln müssen. Wir waren uns einig darüber, dass wir dazu eine intensive und zielführende Diskussion brauchen.Mein Kollege Dr. Wadephul stellte im Juli völlig zu Recht fest, dass wir uns bei einer verantwortungsbewussten politischen Entscheidung nicht unter Druck setzen lassen wollen und dürfen.Wir müssen nicht zwangsläufig noch in diesem Jahr eine Entscheidung herbeiführen, die wir später bereuen könnten.Ich kann verstehen, dass die FDP! unter dem Aspekt der Heilung schwer kranker Menschen, ! mit dem Ziel, gute Forscher im Lande zu halten, und ! aus Sorge, das Forschungs- und technologische Entwicklungsklima im Lande könnte noch schlechter werden,mit ihrem heutigen Antrag Druck auf den Deutschen Bundestag ausüben möchte, damit bis zum Jahresende eine Entscheidung, darüber getroffen wird, unter welchen Rahmenbedingen künftig in Deutschland Forschung an auch embryonalen Stammzellen möglich sein soll.Der Bundestag hatte sich ebenso wie wir für eine Denkpause entschieden und am 3. Juli beschlossen, eine Entscheidung im Herbst dieses Jahres herbeizuführen. Selbst wenn der Bundestag noch in diesem Jahr eine gesetzliche Regelung festlegen wird, dürfte damit aber noch lange nicht der Schutz der Menschenwürde vor bio- und gentechnologischen Fehlentwicklungen gewährleistet sein, weil im Ausland schon längst Forschung mit embryonalen Stammzellen betrieben wird.Angesichts der internationalen Verflechtungen in der Forschung brauchen wir dringend einheitliche internationale Schutzbestimmungen zur Lösung der Problematik! - Und dies ist die Herkulesaufgabe, der sich der Deutsche Bundestag stellen muss.Im Rahmen der politischen Entscheidungsfindung müssen wir uns als Politiker aber auch fragen: Wie sieht die Bevölkerung das Problem?Es ist schon erstaunlich, dass nur jeder dritte Hoffnungen mit dem wissenschaftlichen Erfolg verbindet. 44 Prozent der Mitbürger haben eher Befürchtungen. Auf die Frage nach einem künftigen Einsatz der Gentechnologie im Zusammenhang mit menschlichen Erbgut reagieren nur 43 Prozent unserer Mitbürger positiv, und immerhin fast 39 Prozent mit starken Bedenken.Bevor wir jedoch über die gesetzlichen Rahmenbedingen entscheiden, müssen wir die Grundfrage „Wann beginnt zu schützendes Leben?“ - jeder für sich - beantworten.Die CDU-Landtagsfraktion hält dabei an der philosophisch-naturwissenschaftlichen Position fest, dass jeder menschliche Embryo von Anfang an, von der Verschmelzung (der Kerne) von Ei- und Samenzelle, ein menschliches Wesen ist. Jeder menschliche Embryo hat Anspruch auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die auch im § 8, Abs. 1 des Embryonenschutzgesetzes verankert ist.Ohne Zweifel braucht die Forschung einen Freiraum für die Fortentwicklung der Bio- und Gentechnologie, aber diese Freiheit findet hat mich ihre Grenze dort, wo die Menschenwürde beeinträchtigt wird.In diesem Zusammenhang möchte ich ein paar Worte zur Präimplantationsdiagnostik (PID) sagen. Die CDU lehnt auch die Präimplantationsdiagnostik nicht grundsätzlich ab. Ich akzeptiere sie bei Paaren mit Kinderwunsch, die sie aufgrund eines hohen Risikos für schwerwiegende genetisch bedingte Erkrankungen Ihres Babys die Präimplantationsdiagnostik für sich in Anspruch nehmen möchten, wenn anderenfalls ein späterer Schwangerschaftsabbruch erfolgen würde. Dabei bin ich mir durchaus bewusst, dass die PID die Gefahr einer Art neuer Erbgesundheitslehre (Eugenik) heraufbeschwören könnte, nämlich die einer umfassenden Qualitätskontrolle des werdenden Menschen.Wir sehen aber auch die Chance, dass medizinische Handlungsansätze verstärkt von der Therapie auf die Prävention verlagert werden könnten. Bisher unheilbare Krankheiten könnten heilbar werden. Nebenwirkungen von Therapien könnten minimiert werden. - Deswegen begrüßt die CDU Fortschritte bei der Erforschung des therapeutischen Potentials adulter Stammzellen einschließlich der Stammzellen aus dem Nabelschnurblut.- Die Erzeugung menschlicher Embryonen allerdings zu Forschungszwecken, zu therapeutischen oder gewerblichen Zwecken sowie das therapeutische Klonen lehnen wir entschieden ab.- Der Umgang mit Embryos aus künstlicher Befruchtung, die nicht eingepflanzt werden, zwingt uns schließlich unter ethischen und rechtlichen Aspekten eine neue Diskussion auf.Einer unvoreingenommenen Analyse müssen wir uns unter den bisher gültigen Prinzipien, Normen und Methoden in sittlicher Verantwortung stellen.Gesinnungs- und/oder Verantwortungsethik werden zu unseren Entscheidungsparametern, eine Gewissensentscheidung, die jeder für sich selbst treffen muss.