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17.10.01 , 11:53 Uhr
CDU

TOP 5 Johann Wadephul: Schleierfahndung schafft mehr Sicherheit

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 415/01 vom 17. Oktober 2001 TOP 5 Johann Wadephul: Schleierfahndung schafft mehr Sicherheit Erst die Anschläge in den USA am 11. September 2001 haben die Landesregierung als eines der letzten Bundesländer veranlasst, die Rasterfahndung in Schleswig-Holstein einzuführen und auch bei der Schleierfahndung steht Schleswig-Holstein im Vergleich zu den anderen Bundesländern hinten an. Die meisten Bundesländer bekämpfen die Organisierte Kriminalität bereits mittels der Schleierfahndung, Schleswig-Holstein aber nicht.
Wie zuletzt im Februar 1997 fordern wir heute zum wiederholten Male, die Schleierfahndung endlich ins Landesverwaltungsgesetz aufzunehmen. Die schrecklichen Ereignisse haben uns allen gezeigt, dass alles, was sich mit der organisierten Kriminalität in Europa und der Welt entwickelt, freien Grenzübertritt findet.
So war doch die Nachricht, dass einige der Attentäter sich zeitweise in Deutschland aufhielten, für uns alle erschreckend.
Bei allen Vorteilen, die die offenen Grenzen bieten, müssen wir erkennen, dass mit den offenen Grenzen auch immer mehr Kriminalität nach Deutschland kommt und dieser gilt es, entgegenzuwirken.
Schleswig-Holstein muss seiner Verpflichtung als Grenzregion nachkommen. Nicht zuletzt durch den Beitritt Dänemarks zum Schengener Abkommen und dem damit einhergehenden Wegfall der Grenzkontrollen im März diesen Jahres, ist die Möglichkeit, verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen, wichtiger denn je. So schön die „Schengen-Freiheit“ auch ist, so darf nicht vergessen werden, dass die finnisch/russische Grenze nunmehr die einzige landgebundene Außengrenze in Skandinavien ist.
Lassen Sie mich unseren Gesetzentwurf kurz erläutern:
Wir sind uns durchaus der Tatsache bewusst, dass das Urteil des Verfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlagen für verdachtsunabhängige Kontrollen in Mecklenburg-Vorpommern verneint hat. Die Vorgaben des Verfassungsgerichts haben wir bei unserem Gesetzentwurf berücksichtigt.
Entsprechend dem Bundesgrenzschutzgesetz soll bei verdachtsunabhängigen Kontrollen auf „Lageerkenntnisse“ und „polizeiliche Erfahrung“ abzustellen sein.
Würde unser Vorschlag Ihre Zustimmung finden, hätte Schleswig-Holstein vielleicht die Möglichkeit, nicht mehr zusammen mit Bremen das Schlusslicht der Tabelle der Aufklärungsquoten der Straftaten der einzelnen Bundesländer zu sein. So hat nämlich die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU ergeben, dass 1999 die Aufklärungsquote in Schleswig-Holstein bei 46,4 % lag, während der Bundesdurchschnitt bei 52,8 % lag.
Auch bei der Aufklärungsquote bei Rauschgiftdelikten ist Schleswig-Holstein hinter all den anderen Bundesländern mit 85,6 % weit abgeschlagen. Alle anderen Bundesländer haben eine Aufklärungsquote von zum Teil weit über 90 %.
Wir sind der Auffassung, dass in den Bereichen Rauschgifthandel, illegale Einreise, Schlepperunwesen, Kfz-Verschiebungen und im Waffen- und Sprengstoffschmuggel der Einsatz der verdachtsunabhängigen Kontrollen eine Möglichkeit der effektiven Bekämpfung der organisierten Kriminalität bietet. Wie lange wollen Sie sich eigentlich noch vor unseren Argumenten und den Erfolgen in den andere Bundesländern verschließen?
Ich hoffe, dass wir recht schnell unseren Gesetzentwurf verabschieden können.

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