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Thorsten Geißler: Niederlage für Justizministerin
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 412/01 vom 16. Oktober 2001Thorsten Geißler: Niederlage für Justizministerin Der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thorsten Geißler, hat den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes in der Konkurrentenklage des Richters am Oberlandesgericht, Hoepner, als „Niederlage für die Justizministerin“ bezeichnet. Zugleich forderte er eine schnelle Änderung des Bundesrichterwahlverfahrens.Geißler wies darauf hin, dass das OVG das Verhalten von Ministerin Lütkes in der Wahlausschusssitzung am 15. Februar als mit Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz unvereinbar bezeichnet habe. Die Justizministerin habe das Kriterium der Bestenauslese verletzt. „Es ist gut, dass die Ungerechtigkeit, die dem Richter Olaf Hoepner widerfahren ist, nun vom Gericht deutlich gemacht wurde“, sagte Geißler-Die Kritik des OVG gelte jedoch dem gesamten Richterwahlverfahren auf Bundesebene. Geißler forderte daher, die Zusammensetzung des Bundesrichterwahlausschusses zu ändern. In Zukunft müssten im Ausschuss nicht nur Abgeordnete, sondern auch Vertreter der Richterschaft und der Anwaltschaft angehören. Sämtliche Mitglieder des Richterwahlausschusses müssten vom Bundestag gewählt werden; die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses müsse aus Abgeordneten bestehen. Zugleich forderte Geißler, dass jede Richterin und jeder Richter das Recht haben müsse, sich auf eine freigewordene oder freiwerdende Bundesrichterstelle zu bewerben. „Wir brauchen endlich Transparenz und Chancengleichheit“, sagte Geißler.Ein Antrag der CDU-Fraktion, mit dem eine entsprechende Gesetzesinitiative der Landesregierung auf Bundesebene gefordert wird, wird in Kürze vom Innen- und Rechtsausschuss des Landtages behandelt.