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28.09.01 , 10:24 Uhr
CDU

TOP 23 und 49 Helga Kleiner: Fachaufsicht nicht ordnungsgemäß ausgeübt

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 395/01 vom 28. September 2001
TOP 23 und 49 Helga Kleiner: Fachaufsicht nicht ordnungsgemäß ausgeübt Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen haben einen gemeinsamen Entschließungsantrag vorgelegt. Eine Durchsicht dieses Antrages ergibt, dass es sich hierbei nur um eine abstrakte Zusammenfassung des Positionspapiers der Sozialministerin vom 4. September 2001 handelt. Eigenständige Bewertungen, Anregungen, Wünsche oder Forderungen kann ich nicht erkennen. Der Weg zur Sicherung der Pflegequalität ist steil. Wir haben dabei schwere Lasten zu schultern. Wir sollten also ganz konkrete Schritte unternehmen d.h. schnell umsetzbare Einzelmaßnahmen beschließen, um unserem Ziel: Sicherung der Pflegequalität bald näher zu kommen. Die CDU-Fraktion hat daher einen Ergänzungsantrag mit 4 konkreten Maßnahmen vorgelegt. Im übrigen werden wir dem Antrag der Regierungsfraktionen in den Punkten 1 – 3 sowie 5 und 6 zustimmen. Der Punkt 4 im Entschließungsantrag von SPD und Grünen steht im Widerspruch zu Punkt 4 unseres Ergänzungsantrages. Hier werden wir nicht zustimmen.
Zur Heimaufsicht (Punkt 1 unseres Ergänzungsantrages):
Wir bedauern außerordentlich, dass die Regierungsfraktionen nicht die politische Kraft aufgebracht haben, ein klares Wort zu den Versäumnissen bei den Heimaufsichtsbehörden und den dadurch notwendig gewordenen Neuregelungen im Bereich der Fachaufsicht zu sagen. Hier wäre eine eigenständige Haltung insbesondere der SPD-Fraktion nicht nur wünschenswert, sondern im Interesse der pflegebedürftigen Menschen auch notwendig gewesen. Die Regierungsfraktionen haben dazu geschwiegen. Aber bei diesem Schweigen handelt es sich ganz offensichtlich um das, was man ein beredtes Schweigen nennt. Denn auch den Landtagsabgeordneten der SPD und den Grünen kann nicht verborgen geblieben sein, dass gerade die älteren Menschen in unserem Land besorgt, aber auch nachdrücklich fragen: Warum haben die Heimaufsichtsbehörden in den letzten Jahren nicht sorgfältiger geprüft? Warum ist die Sozialministerin nicht gegen diese unzulänglichen Prüfungen vorgegangen? Sie hat doch die Fachaufsicht über die Heimaufsichtsbehörden!
Diesen Fragen kann und darf nicht ausgewichen werden. Wir können es doch nicht verschweigen und weg diskutieren: Die Sozialministerin hat seit Jahren ihre Fachaufsicht über die bei den Landräten und den Bürgermeistern der kreisfreien Städte eingerichteten Heimaufsichtsbehörden nicht ordnungsgemäß ausgeübt.
Seit Anfang 1995 sind sowohl die Heimaufsichtsbehörden als auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung für die Prüfung der Pflegequalität in den stationären Einrichtungen zuständig. Der Gesetzgeber hat damit eine Situation verursacht, die in der Begründung zum Pflege-Qualitätssicherungsgesetz völlig zu Recht als eine „schwierige und streitanfällige Gemengelage“ bezeichnet worden ist. Die schlimme Folge war, dass die Heimaufsichtsbehörden ab 1995 die Prüfung der Pflegequalität in unseren Pflegeheimen mehr und mehr dem MDK überlassen haben. Ich trage dies vor, weil es mir darauf ankommt, den Rückzug der Heimaufsichtsbehörden aus der Prüfung der Pflegequalität zu erklären, nicht um ihn zu entschuldigen. Diese ungute Entwicklung hat dazu geführt, dass bei den 15 Heimaufsichtsbehörden unseres Landes am 1.4.2001 insgesamt nur 29 Personen in der Heimaufsicht tätig waren. Von diesen 29 Personen waren 18 Personen auch noch mit anderen Aufgaben befasst – und das bei 575 stationären Pflegeeinrichtungen mit ca. 31.000Pflegebedürftigen.
Als um die Wende 1998/1999 Missstände in einzelnen Pflegeheimen bekannt wurden, wusste die Sozialministerin, dass die ihrer Fachaufsicht unterstehenden Heimaufsichtsbehörden seit Jahren damit begonnen hatten, sich aus der Prüfung der Pflegequalität zurückzuziehen. Und wenn sie es nicht wusste, wäre es ihre Pflicht gewesen, sich über diesen Sachverhalt schnell und umfassend zu informieren. Sie hätte spätestens zu diesem Zeitpunkt im Erlasswege den Heimaufsichtsbehörden verbindliche Weisungen zur Prüfung auch der Pflegequalität erteilen müssen. Sie hätte ebenfalls den Heimaufsichtsbehörden mit verbindlicher Weisung eine regelmäßige Berichtspflicht über die von ihnen durchgeführten Prüfungen auferlegen müssen. Beides hat sie nicht getan, sondern sich darauf beschränkt, Rundbriefe ohne Weisungen an die Landräte und Bürgermeister der kreisfreien Städte zu schicken und unverbindliche Gespräche mit ihnen zu führen. Ich will es auf den Punkt bringen und sage deshalb zu Ihnen, Frau Ministerin Moser: Runde Tische sind in einem geordneten Staatswesen nur sehr begrenzt als Instrument der Verwaltung brauchbar und ferner: Regieren ist mehr als moderieren!
Die Sozialministerin hat sich in den vergangenen Monaten immer wieder aus ihrer persönlichen Verantwortung für eine sachgerechte Fachaufsicht herauszureden versucht. So hat sie z. B. in einem LN-Interview vom 25. August 2001 erklärt, sie könne als Fachaufsichtsministerin bei den Heimaufsichtsbehörden „nur dann eingreifen, wenn nicht rechtmäßiges Verhalten vorliege“. Und noch in ihrem heute zur Diskussion stehenden Bericht vom 12. September 2001 hat sie auf S. 17 erklärt, sie habe – „auch wegen einer fehlenden Rechtsgrundlage“ – bisher keine Veranlassung gesehen, von den Landräten und Bürgermeistern der kreisfreien Städte regelmäßige Berichte zu verlangen.

Mir liegt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 4. Mai 2001 vor. Daraus ergibt sich: Die Fachaufsicht erstreckt sich auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der Heimaufsicht durch die Landräte und die Bürgermeister der kreisfreien Städte. Die Sozialministerin kann durch Runderlasse, Verwaltungsvorschriften oder Einzelweisungen den Umfang der von den Heimaufsichtsbehörden durchzuführenden Heimkontrollen in zeitlicher oder sachlicher Hinsicht festlegen. Die Sozialministerin ist berechtigt, von den ihrer Fachaufsicht unterstehenden Heimaufsichtsbehörden Berichterstattung und Vorlage der Akten zu verlangen, Prüfungen vorzunehmen und Weisungen zu erteilen.
Die Fachaufsicht ist also nicht, wie die Sozialministerin in der letzten Sozialausschusssitzung erklärt hat, ein zahnloser Tiger, sondern ein verfassungsrechtliches Instrument, das - richtig eingesetzt – durchaus geeignet ist, Fehlentwicklungen wirkungsvoll zu korrigieren.
Nun soll „im Rahmen einer Arbeitsgruppe“ und „unter Beteiligung des Sozialministeriums“ ein „den Anforderungen des novellierten Heimgesetzes entsprechendes Prüfschema für künftige Überwachungsmaßnahmen der Heimaufsichtsbehörden erarbeitet“ werden.
Wir sagen dazu mit allem Nachdruck: Es reicht nicht aus, ein solches „Prüfschema“ zu erarbeiten. Die Sozialministerin muss vielmehr zur Einführung dieses Prüfschemas den Heimaufsichtsbehörden im Erlasswege verbindliche Weisungen erteilen. Auch sollten die Heimaufsichtsbehörden ebenfalls im Erlasswege verbindlich angewiesen werden, der Sozialministerin in bestimmten zeitlichen Abständen schriftlich zu berichten, welche Pflegeheime sie überprüft haben, wann dieses geschehen ist, wer an diesen Prüfungen teilgenommen hat, was diese Prüfungen ergeben haben und ggfs. was die Heimaufsichtsbehörden veranlasst haben. Und schließlich wollen wir, dass die Sozialministerin einmal im Jahr dem Landtag hierüber einen zusammenfassenden Bericht erstattet.
Soweit zur Heimaufsicht. Zu den Punkten 2 – 4 unseres Entschließungsantrages (Verfahren PLAISIR, Pflegedokumentation und Pflegeberatung) brauche ich nichts weiter auszuführen. Eine ausreichende Begründung für diese Anträge ergibt sich aus dem Text unseres Entschließungsantrages.
Meine Damen und Herren, das Problem der Sicherung der Pflegequalität – nicht nur in den Pflegeheimen, sondern auch bei der ambulanten Pflege – wird uns noch Jahre beschäftigen. Diese Diskussion über die notwendige Reform der Pflegeversicherung befindet sich noch ganz am Anfang. Parlamentarische Auseinandersetzungen sind notwendig. Sie gehören zum Wesen der Demokratie. Sorgen wir aber dafür, dass am Ende ein möglichst breiter Konsens steht. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten dies.

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