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27.09.01 , 12:07 Uhr
CDU

TOP 6 Peter Jensen-Nissen: Regierung will Landwirtschaftskammer z erschlagen

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 387/01 vom 27. September 2001

TOP 6 Peter Jensen-Nissen: Regierung will Landwirtschaftskammer zerschlagen Der Entwurf des Kammergesetzes ist ein Spiegelbild der Einstellung der Landesregierung zur Landwirtschaft in Schleswig-Holstein. Mit jedem neuen Kammergesetz rückt das Verfalldatum näher an das Datum des Inkrafttretens.
In immer kürzeren Abständen versucht die Landesregierung eine Änderungsbedarf beim Kammergesetz denen nahe zubringen, die gerade die vorhergehende Änderung mit einem erheblichen Flurschaden und Blessuren überstanden haben.
Das Ziel ist klar: Die Zerschlagung der Kammer in ihrer bisherigen Ausrichtung und Struktur.
Was gestern noch an Änderungen notwendig war, um die Kammer nach sozialdemokratischen Vorstellungen zu demokratisieren, gilt jetzt als „nicht mehr dem heutigen demokratischen Verständnis“ entsprechend. Demokratie in der Selbstverwaltung ist das, was die Landesregierung jeweils für demokratisch hält. Wie wandelbar dies sein kann, wissen wir nun.
Die Finanzierung der Kammer, die seit 1988 nicht auf tönernen Füssen steht, sondern schon längst eingebrochen ist, soll mit der im Entwurf vorgesehenen Neugestaltung Planungssicherheit gewährleisten. Die neue „Planungssicherheit“ wird dieselbe Qualität haben wie bisher auch. Die Zuweisung nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes ist bereits jetzt ein Indiz für künftige Kürzungen.
Es bedarf keiner tiefgehenden Kenntnisse zu sehen, wo die Landesregierung die Hebel ansetzt, um die Selbstverwaltung in ein Korsett zu zwingen.
Die Berufsverbände sind keinesfalls Befürworter der geplanten Neuregelungen. Die Interessen der Landwirtschaft bleiben auf der Strecke. Es geht daher nicht allein darum, den Gesetzentwurf isoliert zu betrachten, sondern die Zielrichtung muss richtig gedeutet werden. Der Entfall der Friedenswahl wird nicht nur zusätzliche Kosten verursachen, sondern darüber hinaus Zwietracht sähen. Dies ist offensichtlich so gewollt. Haben bisher einzelne Gruppen, wie etwa die Landfrauen, über die Friedenswahl die Mitgliedschaft in der Hauptversammlung sicher erreicht, so werden sie sich künftig die Mitgliedschaft erkämpfen müssen. Der Einzug über die hinzuzuwählenden Mitglieder ist ein schwacher Trost, da diese Mitglieder der Hauptversammlung eingeschränkte Recht haben.
Der vorliegende Entwurf des Kammergesetzes trägt die Handschrift derjenigen, die noch nie an der Seite der Kammer standen, sondern alles daran setzen, sie zu disziplinieren und sozialdemokratisch auszurichten.
Dass die Landesregierung sich teilweise auf Beschlüsse der Kammer beruft, ist eine Verdrehung der Tatsachen. Unter dem Druck des finanziellen Diktats sah die Kammer sich mehrfach gezwungen, Umstrukturierungen vorzunehmen und entsprechende Konzepte zu entwickeln. Daraus eine Zustimmung der Kammer herzuleiten ist nicht nur falsch, sondern unseriös.
Der Gesetzentwurf verschlechtert die Lage der Kammer weiterhin. Das Vertrauen in die Beteuerungen der Landesregierung ist längst hin. Es ist daher nur logisch, dass die Landesregierung für ihre Vorstellungen keine Zustimmung auf breiter Ebene findet. Die Enttäuschungen sitzen einfach zu tief.
Gerade die Finanzierung der Kammer macht die Politik des Verschleierns und des Wortbruches deutlich. Die gesetzlich festgeschriebene Budgetierung ist nicht das Papier wert, auf dem sie steht. Die vorgesehene neue Grundalge für die Kammerumlage macht die Sache nicht besser. Offensichtlich sollen Akzeptanzprobleme erzeugt werden.
Die CDU legt allergrößten Wert darauf, im Ausschuss eine umfassende Anhörung durchzuführen. Die Kammer ist als Selbstverwaltung zunächst einmal für sich selbst verantwortlich, die sie tragenden Verbände müssen sich daher ausführlich äußern dürfen.
Ich will deutlich machen, dass die CDU dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Landwirtschaftskammer keinesfalls zustimmen kann. Es besteht bei unserem Verständnis für die Zukunft der Kammer und ihrer Aufgabenstellung zur Begleitung der Weiterentwicklung unserer Landwirtschaft für diesen Gesetzentwurf keine Möglichkeit, Ja zu sagen.
Ich hoffe sehr, dass der Kammergesetzentwurf bis zur Verabschiedung grundlegend geändert wird.

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