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Thorsten Geißler: Wahlverfahren der Richter ändern
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 382/01 vom 26. September 2001TOP 16 Thorsten Geißler: Wahlverfahren der Richter ändernDas Verhalten der Frau Justizministerin in der Februar-Sitzung des Bundesrichterwahlausschusses hat parteiübergreifend, aber auch auf Verbandsseite Forderungen nach einer Änderung des Richterwahlverfahrens auf Bundesebene ausgelöst. Was war geschehen?Die Justizministerin unseres Bundeslandes hatte vier Richterinnen und Richter ausgewählt und ins Rennen geschickt. Diese wurden sodann vom Präsidialrat beim Bundesgerichtshof angehört und beurteilt. Als sich dann in Vorgesprächen herausstellt, dass Schleswig-Holstein nur noch zwei anstatt wie zunächst vorgesehen vier Richterstellen besetzen sollte, zog Frau Ministerin Lütkes zwei der vier Nominierungen noch vor der Wahl zurück.Auf scharfe Kritik, nicht nur meiner Fraktion, stieß dabei die Tatsache, dass einer der von ihr vorgeschlagenen und dann auch gewählten Richter vom Präsidialrat als nicht geeignet eingestuft worden war, während einem der Bewerber, der fallen gelassen wurde, eine hervorragende Eignung attestiert worden war. Dieser Vorgang führte auch zu einer Konkurrentenklage, die in der ersten Instanz Erfolg hatte. Wenn diesem Vorgang etwas gutes abzugewinnen ist, dann, dass die Mängel des gegenwärtigen Richterwahlverfahrens einer breiteren Öffentlichkeit deutlich geworden sind. Eine transparente Bewerbungssituation jedenfalls fehlt weitgehend. Die Landesjustizminister können nach Gutdünken Ihnen geeignet erscheinende Bewerberinnen und Bewerber vorschlagen. Wenn es, was regelmäßig der Fall ist, mehr Vorschläge als freie Planstellen gibt, werden in vertraulichen Vorgesprächen Wahlpakete geschnürt. Dabei ist in der Öffentlichkeit mehrfach der Verdacht entstanden nach Proporzgesichtspunkten. In der Wahlsitzung sind dann regelmäßig auf wundersame Weise nur noch so viele Kandidaturen übrig, wie Plätze vorhanden sind. Der Ausschuss trifft also keine Auswahlentscheidung, sondern vollzieht mit einfacher Mehrheit zuvor ergangene Absprachen nach. Es wäre unehrlich zu behaupten, man könne ein Wahlverfahren finden, in dem die Mehrheitsfähigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern nicht vorher überprüft werden müsste, dazu werden vorbereitende Gespräche immer notwenig sein. Aber das gegenwärtige Richterwahlverfahren ist mängelbehaftet und wir wollen mit unserem Antrag die Landesregierung dazu auffordern, über den Bundesrat eine Beseitigung dieser Mängel zu erzielen. Dazu bedarf es einer Veränderung der Zusammensetzung des Richterwahlausschusses auf Bundesebene.Ebenso wie hier im Lande sollten im Richterwahlausschuss nicht nur Abgeordnete, sondern auch Vertreter der Richterschaft und der Anwaltschaft vertreten sein. Dies hat sich in unserem Bundesland uneingeschränkt bewährt. Wir brauchen in Zukunft auch mehr Transparenz. Daher kann es nicht dem jeweiligen Landesjustizminister überlassen bleiben, nach Gutsherrenart eigene Vorschläge zu übermitteln. Vielmehr muss, so wie es auch hier in unserem Bundesland geltendes Recht ist, jede Richterin und jeder Richter das Recht haben, sich auf eine frei gewordene oder frei werdende Bundesrichterstelle zu bewerben. So lange dies nicht geltendes Bundesrecht ist, bedarf es einer parlamentarischen Kontrolle der Landesjustizministerin.Frau Lütkes hatte im Innen- und Rechtsausschuss auf eine entsprechende Forderung auch eine Prüfung zugesagt. Das Ergebnis hat uns bis heute leider nicht erreicht. Dem Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion werden wir zustimmen. Er greift Punkte aus einer Bundesratsinitiative des Baden-Württembergischen Justizministers auf, den wir grundsätzlich unterstützen und der auch vom Deutschen Richterbund begrüßt wurde. Besonders aber freue ich mich darüber, dass auch die SPD-Fraktion unserem Antrag gewiss zustimmen wird, denn der Innen- und Rechtspolitische Sprecher der SPD- Fraktion, Klaus-Peter Puls, führte in einer Presseerklärung vom 05.07.2001 unter der Überschrift „Bundesrichterwahlverfahren ist überprüfungsbedürftig“ wörtlich aus „überprüfungsbedürftig ist das Verfahren zur Wahl der Bundesrichter. Seriöse Staatsorgane brauchen seriöse Besetzungsverfahren. Eine stärkere Beteiligung der fachkundigen Richterschaft in den Richterwahlausschüssen und die öffentliche Ausschreibung der zu besetzenden Richterstellen könnten sachgerechte Verfahrensverbesserungen sein“. Genau das, Herr Kollege Puls, wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Ich gehe also davon aus, dass wir gleich mit breiter Mehrheit hier beschließen werden.