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22.08.01 , 10:30 Uhr
CDU

Herlich-Marie Todsen-Reese und Heinz Maurus: Errichtung von Offsh ore-Windparks nur nach abgestimmter Gesamtplanung

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

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PRESSEMITTEILUNG Nr. 347/01 vom 22. August 2001

Herlich-Marie Todsen-Reese und Heinz Maurus: Errichtung von Offshore-Windparks nur nach abgestimmter Gesamtplanung

„Die Fehler, die beim Ausbau der Windenergie an Land – Onshore – gemacht wurden, dürfen sich auf See – Offshore – nicht wiederholen. Schließlich geht es hier nicht um die Errichtung von ein paar Windkraftanlagen, sondern um die großflächige Industrialisierung von Nordseegebieten.“ Dies erklärten die umweltpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Herlich-Marie Todsen-Reese, und der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion und Westküstenabgeordnete Heinz Maurus.
Sei die Errichtung von Onshore-Windkraftanlagen noch durch das Baugesetzbuch mehr oder minder geregelt gewesen, so könne der Ausbau im Offshore-Bereich fast schrankenlos erfolgen. In der Seerechtskonvention sei lediglich geregelt, dass der Schiffsverkehr und die Ökologie des Meeres nicht belastet werden dürfen. „Diese Regelung ist völlig unzureichend, und so sind Bundes- und Landesregierung dringend gefordert, ökologische, wirtschaftliche und Sicherheitsparameter zu ermitteln und abzuprüfen. Bevor eine Entscheidung von derartiger Tragweite durch die Bundes- und Landesregierung getroffen wird, müssen diese erst einmal ihre Schularbeiten machen. Es könne nicht angehen, dass „Pommesbuden“ mehr Genehmigungsparametern unterliegen als Offshore-Windkraftanlagen, so Todsen-Reese und Maurus.
Auch unter dem Aspekt der im Oktober dieses Jahres stattfindenden trilateralen Wattenmeerkonferenz in Esbjerg sei die Abstimmung mit den Nachbarstaaten unerlässlich. Würden jetzt Genehmigungen ohne eine befriedigende Prüfung ergehen, so liefen diese Gefahr, durch später anstehende notwendige Änderungen gegebenenfalls wieder einkassiert zu werden. Aus diesem Grunde sei es unabdingbar, die unzureichenden rechtlichen Regelungen zu erkennen und eine ganzheitliche Windkraftplanung zu erarbeiten - vergleichbar der Raumordnungsplanung an Land.
Sowohl in dem Raumordnungsverfahren als auch mit der Änderung der Seeanlagenverordnung müssen Genehmigungsparameter wie die der Ökologie (z.B. Meeressäuger, Vogelzug, Nahrungs- und Überwinterungsgebiet für Meeresvögel, Fische, Bentos), der Seeschifffahrt, des Tourismus (Landschaftsbild), der Fischerei, der Bundeswehr u.a.m. genannt und definiert werden. Nach Abwägung aller Interessen müsse am Ende eine integrierte und schlüssige Raumordnungsstrategie stehen, die ein Höchstmaß an Planungssicherheit biete und die für die Offshore-Windkraftnutzung am besten geeigneten Flächen optimal nutze.
„Bevölkerung, Kommunen und Investoren von Offshore-Windparks haben im Sinne von Planungssicherheit das Recht auf die Abwägung aller betroffenen Belange und die Vorlage einer abstimmten Gesamtplanung. Durch eine gesicherte Planung wird die Errichtung von Offshore-Windparks nicht gefährdet, sondern auf eine rechtlich gesicherte Grundlage gestellt, die auch eine nachhaltige Nutzung im Sinne der Agenda 21 gewährleistet“, so Todsen-Reese und Maurus.
Mit diesem Anliegen wird sich die CDU-Landtagsfraktion auf ihrer nächsten Sitzung am 04. September 2001 ausführlich auseinandersetzen.

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