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Jost de Jager: Wesentliche Akten über 35-Millionen-Loch im Bildungsetat fehlen
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 335/01 vom 30. Juli 2001Jost de Jager: Wesentliche Akten über 35-Millionen-Loch im Bildungsetat fehlenAls eine Missachtung und Einschränkung der Kontrollmöglichkeiten des Parlaments hat der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jost de Jager, die Tatsache bezeichnet, dass die von dem Bildungs- und Finanzausschuss einstimmig angeforderten Akten nur unvollständig vorgelegt worden sind. Dies sei das Ergebnis einer ersten Akteneinsicht durch Mitglieder der CDU-Fraktion. So würden vor allem die Haushaltsverhandlungsvermerke des Bildungsministerium und des Ministers für Finanzen und Energie über die Chefgespräche zum Haushaltsentwurf und zur Nachschiebeliste fehlen, kritisierte de Jager. Aus diesem Grund habe er am heutigen Tage in einem Brief den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Herrn Hans-Werner Ahrens, gebeten, die Vorlage der noch fehlenden Akten zu veranlassen.Durch die Vorlageverweigerung des Bildungsministeriums würden den Ausschussmitgliedern vor allem die Akten vorenthalten, die den Kernbereich der politischen und dienstlichen Verantwortung der Ministeriumsspitze beinhalten, kritisierte de Jager. Offenbar sei die Bildungsministerin mit der Darlegung des Wissenstandes ihrer Mitarbeiter freigiebiger als mit ihrem eigenen Wissen um die Vorgänge. So enthielten die Akten zwar allerlei Berechnungen der verschiedensten „armen Seelen“, was allerdings die Ministerin selbst zur Vorbereitung der Chefgespräche tatsächlich geprüft und gegengezeichnet hat oder nicht, bleibe bislang im Dunkeln.Die vorliegenden Vorgänge gehen über die Abteilungsleiterebene nicht hinaus. Es entstehe insgesamt der Eindruck, dass das Bildungsministerium bei der Herausgabe der Akten über das Haushaltsloch offenkundig sehr haushalterisch vorgegangen ist. Der angeblich gesamte Aktenbestand zu diesem Vorgang, der den Parlamentariern zugestellt wurde, besteht aus lediglich zwei Aktenordnern, einem Stapel Umdrucke und einer gedruckten Fassung des Haushalts.