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12.07.01 , 17:43 Uhr
CDU

Ursula Sassen: Wenig eigene Ideen der Regierung

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Es gilt das gesprochene Wort
Nr. 308/01 vom 12. Juli 2001
TOP 61 Ursula Sassen: Wenig eigene Ideen der Regierung
Der seit einer Woche vorliegende Bericht der Landesregierung zum Thema „Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein“, zeigt deutlich, dass die Landesregierung unter dem Druck der BSE-Krise den Spagat schaffen will, all die guten Geister, denen man wegen der schlechten Haushaltslage die Zuweisungen kürzte und die man damit verschreckt hatte, nun wieder als Verbündete ins Boot zu holen. Die Landesregierung kann auf die besseren Konzepte der basisbezogenen Verbraucherzentrale, der Landwirtschaftskammer, der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und anderer Beratungsstellen nicht verzichten.

Wir begrüßen daher, dass alle bereits im Verbraucherschutz tätigen Kräfte gebündelt und mit einbezogen werden, so z.B. auch das Projekt „Fachfrauen für Ernährung“, da die Weiterbildung von Landfrauen für die Ernährungsberatung wegen der Praxisnähe besonders überzeugend ist.

Die im November 2000 von der Landesregierung formulierten 6 Leitsätze, die die Basis für die weitere Konzeptentwicklung bilden sollen, beziehen sich hauptsächlich auf eine Neustrukturierung im Sinne von Effizienzsteigerung und Kostenersparnis, kurz gesagt: mehr Leistung für weniger Geld. Angesichts eines Haushaltskraters eine typische Reaktion; der Druck wird weitergegeben. Diese 6 Leitsätze

1. die Aufgaben überprüfen und Mehrfachangebote abbauen, 2. die flächendeckende Beratung neu definieren, 3. neue Medien nutzen, 4. die Einnahmen verbessern, 5. die Effizienz der Angebote überprüfen, 6. die aufsuchende Beratung organisieren sind nicht umfassend genug und müssten meines Erachtens überarbeitet werden. Es fehlen Anforderungskriterien zur Verbraucherbildung und Prävention, zur Kontrolle und Forschung wie auch im gemeinsamen Antrag Drucksache 15/680 (neu) gefordert. Sie, die Landesregierung, hat mit diesen rein auf die Struktur und Effizienz bezogenen Leitsätzen und den Maßnahmen im Zuge der Kürzungen und der Sperre von 500 TDM nicht dazu beigetragen, Verbraucherschutz für Verbraucher wirkungsvoller zu machen. Die Sperre von 500 TDM hat die Verbraucherzentrale verunsichert. Ausgerechnet während der BSE-Krise gab es auch die Diskussion um die Schließung von Verbraucherzentralen und anderen Beratungsstellen. Und nun rühmt sich die Landesregierung in ihrem Bericht, mit der Sperre von 500 TDM der Forderung nach Vorlage eines lang ausstehendes Konzeptes unter Berücksichtigung eines effektiven Ressourceneinsatzes Nachdruck verliehen zu haben.

Mit Schreiben vom 11. Juni 2001 hat der Vorstand der Verbraucherzentrale ein gemeinsam von Vorstand und Betriebsrat getragenes Konzept vorgelegt, ein bemerkenswertes Konzept, ein Konzept, das beweist, wie gut es ist, in Krisenzeiten auf die Erfahrung und Flexibilität einer Verbraucherzentrale und anderer mit der Verbraucherberatung befassten Institutionen und Personen zurückgreifen zu können.

Es zeigt auch, dass das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und – neuerdings – Verbraucherschutz den Zusatz „Verbraucherschutz“ noch nicht verdient hat. Noch schmückt man das Ministerium mit einem Begriff, der in anderen Gremien mit Leben erfüllt wird. Klare Zielvorgaben über Art und Umfang des Verbraucherschutzes macht die Landesregierung nicht. Sie überlässt diese Arbeit den im Bericht zitierten Institutionen nach dem Motto: „Wie viel Verbraucherschutz gibt es für die verfügbaren Fördermittel?“. Dies ist von einer verlässlichen Basisfinanzierung und der Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in Anlehnung an die EU (§ 153 Amsterdamer Vertrag) weit entfernt.

Das Konzept der Verbraucherzentrale hat mehr zu bieten als den dürftigen Leitsätzen der Landesregierung zu entsprechen. Es ist praxis- und zielgruppenorientiert. Es berücksichtigt ebenso wie die Ausführungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung auch den Bereich der Prävention im Sinne von gesundheitspolitischer Erziehung und Bildung, und die fängt im Kindesalter an. Daher ist die Bewertung des Konzeptes entsprechend der Leitsätze fragwürdig und nicht antragskonform.

Ich vermisse auf Seite 13 des Berichtes zum Punkt „Finanzierung“, wie das Konzept der Verbraucherzentrale an eine maximale Förderung in Höhe von 1.650.000,00 DM anzupassen ist, bzw. worauf konkret verzichtet werden kann, wenn der Mindestbedarf der VZ schon um 135 TDM höher liegt. Ferner frage ich, welche Daten aus Sicht der Landesregierung fehlen, um über ein endgültiges Konzept inhaltlich und finanziell entscheiden zu können. Die Stärkung der VZ ist wegen der Losung „weg vom Reparaturbetrieb hin zum vorbeugenden Verbraucherschutz“ eine Investition in die Zukunft. Dies führt langfristig zu Einsparungen und sichert Arbeitsplätze.

Fazit: Ein Bericht liegt vor, ein Zwischenbericht einer Landesregierung, die sich des Themas „Verbraucherschutz“ angenommen hat, wenig eigene Ideen einbringt, zum Glück über hervorragende Partner verfügt, aber selbst nicht genau weiß, wohin die Reise mit dem Sparticket gehen soll.

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