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11.07.01
16:25 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Ziemlicher Murks"

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 246/2001 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, den 11.07. 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Heiner Garg: „Ziemlicher Murks“
In seinem Redebeitrag zum Entwurf eines Gesetzes über den Öf- fentlichen Gesundheitsdienst – GDG – (TOP 5) erklärte der ge- sundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hei- ner Garg:



Presseinformation „Der vorliegende Entwurf eines neuen Gesundheitsdienstgesetzes formuliert vier Ziele, die insbesondere auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte verwirklicht werden sollen.
Wir unterstützen die Intention des Gesetzes, präventiv die gruppen- und lebensraumbezogenen Leistungen zu berücksichtigen. Gleichzei- tig ist der Gedanke, durch ein solches Gesetz die besonderen Ver- hältnisse vor Ort besser zu berücksichtigen, wünschenswert.
Die kommunale Gesundheitspolitik erhält hierdurch einen wesentlich höheren Stellenwert und die Aufgaben können durch die Kommunen flexibel gesteuert werden.
Durch die Beratung und die Aufsicht durch das zuständige Ministerium wird die Erfüllung der Aufgaben gewährleistet.
Die spannende Frage in diesem Zusammenhang lautet: Welche Auf- gaben sind das? Und genau das vermisse ich im vorliegenden Ent- wurf: Einen Aufgabenkatalog, der verbindlich festschreibt, was genau die Kommunen präventiv wahrnehmen sollen.
Im vorliegenden Entwurf werden die Aufgaben der Gesundheitsförde- rung nur in völlig unverbindlichen Rechtsbegriffen festgeschrieben. Dabei hilft auch die Formulierung der Zielsetzung in § 1 des Gesetzes nicht weiter, da hier lediglich Allgemeinplätze beschrieben werden, die hoffentlich in einem Land, das sich der Gesundheit verschrieben hat, gewährleistet werden.
Schade, Frau Moser, ein bisschen konkreter hätte es schon sein dür- fen. 2 Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf bestimmen die Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes künftig selber, welche Ziele und Qualitätssicherungsmaßnahmen sie wahrnehmen wollen. Die Ziele sollen dabei im Rahmen einer künftig abzugebenden Gesundheitsbe- richtserstattung abgeleitet werden. Das ist deshalb positiv aufzuneh- men, da hierdurch eine kontinuierliche Weiterentwicklung stattfinden kann, ohne jedes Mal das Gesetz ändern zu müssen.
Dies bedeutet aber auch, dass das Parlament Kontrollmöglichkeiten verliert. In der Konsequenz heißt das aber auch, dass die Gesund- heitsvorsorge von dem Willen der Kommune abhängig gemacht wird.
Ich frage Sie, Frau Moser: Wie soll denn das Ministerium Einfluss nehmen, damit die Kommunen auch wirklich die erforderlichen Daten sammeln und wer bezahlt die Datenerhebung?
Wann und wie oft sollen diese Erhebungen durchgeführt werden?
Was geschieht, wenn kein Einvernehmen zwischen dem Ministerium und den Kommunen über die Kriterien der Datenerhebung hergestellt werden kann?
Haben Sie mit den Kommunen schon darüber schon gesprochen, dass die Übertragung des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit deut- lich höheren Kosten für diese verbunden ist? Wenn – wie beschrieben - die Kommunen eine neutrale Sachverständigenfunktion für andere Stellen bieten sollen, dann müssen auch entsprechende Fachabtei- lungen geschaffen werden, die dann natürlich Geld kosten.
Abschließend noch folgender Hinweis: Die Schaffung von Qualitäts- standards kann durch eine Datenerhebung verfeinert werden.
Doch ohne verbindliche und überprüfbare gesetzliche Standards be- steht die Gefahr, dass es zwischen den Kommunen unterschiedliche Vorsorgemaßnahmen gibt, die von der jeweiligen Haushaltssituation vor Ort abhängig gemacht werden. Angesichts der Finanzsituation der Sozialsysteme – hier insbesondere der Krankenkassen – darf durch das Gesundheitsdienstgesetz nicht die Hoffnung an die Kommunen verkauft werden, dass ihre öffentlich-rechtliche Aufgabenwahrneh- mung von Dritten bezahlt werden.
Aus diesem Grund sind Standards im Gesetz zu verankern und dar- über hinaus präzise festzuschreiben, welche Institution tatsächlich welche Aufgabe wahrnimmt und die Kosten hierfür trägt.
Ansonsten sehe ich die Gefahr, dass – wie derzeit in der Diskussion um das Rettungsdienstgesetz vorexerziert – Zuständigkeiten hin-und- her geschoben werden und sich keiner für eine notwendige Vorsorge zuständig fühlt.
Damit es nicht zu Verlust von Chancengleichheit kommt – wir wissen doch genau, wer dann auf der Strecke in der Gesundheitsvorsorge bleibt – sehe ich noch großen Änderungsbedarf, der im Sozialaus- schuss noch intensiver diskutiert werden muss.“