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Werner Kalinka: Gesundheitsdienst-Gesetz präzisierungsbedürftig
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Es gilt das gesprochene Wort Nr. 292/01 vom 11. Juli 2001 TOP 5 Werner Kalinka: Gesundheitsdienst-Gesetz präzisierungsbedürftigAls „präzisierungsbedürftig“ hat der gesundheitspolitische Sprecher der CDU- Landtagsfraktion, Werner Kalinka, in der heutigen Landtagsdebatte den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Öffentlichen Gesundheitsdienst –Gesetz (GDG) – bewertet- Viele Formulierungen seien „zu unscharf“ und ließen „klare Zielvorgaben“ vermissen. Kalinka: „Die jetzt vorliegende Fassung kann noch nicht als gelungener Wurf bezeichnet werden“.Mit guten Gründen verlangten die Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst, Ärztekammer, Kassen, die Landes-Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände und jüngst auch Kommunen Veränderungen. Die Wohlfahrtsverbände forderten, den Entwurf umfänglich zu überarbeiten und würden es als gerechtfertigt ansehen, den GDG-Entwurf grundlegend neu zu konzipieren.“ Die Ärztekammer befürchtet „deutliche Verschlechterungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.“ Kalinka: „Wenig schmeichelhafte Noten für einen Regierungsentwurf, obwohl er jahrelang vorbereitet wurde“.Notwendig sei es, in dem neuen Gesundheitsdienst-Gesetz klare Zielvorgaben zu verankern. Dies gelte für Häufigkeit und Schwerpunkte der Untersuchungen an Kindergärten und Schulen gleichermaßen wie für die Aufgabenwahrnehmung der Behörden gegenüber älteren und kranken Menschen, Menschen in sozialer Notlage oder Suchtkranken. Die Landesregierung spreche diese Probleme zwar in der Begründung zum Gesetzentwurf an, lasse es jedoch im Gesetz selbst an der nötigen Klarheit fehlen. Die Befürchtung, dass Kreise und Städte deshalb gerade in finanzknappen Zeiten die gesetzlichen Aufgaben sehr unterschiedlich auslegen könnten, habe ihre Berechtigung.Auch die sehr wichtige Gesundheitsberichterstattung werde auf geplanter Grundlage nicht zu den wünschenswerten Ergebnissen führen. Wo die Grundlagen der Erhebungen zu unterschiedlich definiert werden könnten, sei auch die Verwertbarkeit der Gesamtergebnisse nur eingeschränkt möglich. Erörterungsbedarf, so Kalinka, gebe es auch zu den datenschutzrechtlichen Regelungen.Positiv sei es, dass der Gesetzentwurf den umweltbezogenen Gesundheitsschutz einbeziehe. Allerdings wäre die Aussagekraft größer gewesen, wenn die Formulierungen konkreter gefasst worden wären. Kalinka: „Wir werden die Beratungen im Sozialausschuss nutzen, um zu versuchen, zu Verbesserungen des Gesetzentwurfes zu kommen“.