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Frauke Tengler: Bodenschutz praxisnah gestalten
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Es gilt das gesprochene Wort Nr. 290/01 vom 11. Juli 2001TOP 6 Frauke Tengler: Bodenschutz praxisnah gestalten Bereits mit der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses, Drs. 14/953 vom 05.09.1997, wird die Landesregierung aufgefordert, unmittelbar nach Verabschiedung des Bundesbodenschutzgesetzes einen Entwurf für ein Landesbodenschutzgesetz vorzulegen. Es liegt dem Landtag für seine 14. Sitzung als Entwurf heute vor. In der Pressemitteilung vom 26.06.01 des MUNF heißt es: „Der Minister will mit diesem Entwurf die Vielfalt der Böden und ihre Leistungsfähigkeit für die Erzeugung von Nahrungsmitteln, als Standortfaktor sowie für andere Nutzungsfunktionen erhalten und für kommende Generationen sichern.“ Herr Minister, in dieser allgemeinen Zielsetzung stimmt die CDU-Fraktion mit Ihnen überein.Der Gesetzentwurf ist zur Stellungnahme in die Verbände gegangen.Die ursprüngliche Fassung wurde inzwischen systematisch und inhaltlich im ersten Abschnitt – allgemeine Vorschriften – verändert.Die Ziele des Bodenschutzes, ursprünglich in § 1 formuliert, sucht man dort jetzt vergeblich. Sie wurden in den neuen § 1 Abs. 1 integriert. Wie von den beteiligten Verbänden gewünscht wurde ihnen die Schärfe genommen.Selbstverständlich gab es Widerspruch in der Frage der Kostenübernahme für die Gefahrenabschätzung durch die Grundstückseigentümer. Die Landesregierung war der Meinung, dass diese vom Grundstückseigentümer zu tragen seien; die Verbände waren der Meinung, damit seien die Behörden zu belasten, der Gesetzentwurf sieht jetzt vor, dass sie von dem zur Durchführung Verpflichteten zu tragen sind.Wir befinden uns in der 1. Lesung und sind optimistisch, unter anderem durch die Anhörung und Befassung im Umweltausschuss die Landesregierung von einigen praktikableren Veränderungen überzeugen zu können. So ist über die Streichung der Fachbeiträge zum flächenhaften Bodenschutz § 6 noch genau so zu diskutieren wie über § 7 Bodenschutzgebiete. Hier geht der Entwurf der Landesregierung über das hinaus, was das Bundesbodenschutzgesetz vorgibt. Sieht die Kommentarliteratur zum Bundesbodenschutzgesetz (§ 21 Abs. 3) lediglich Bodenschutzpläne vor, so will die Landesregierung die Ausweisung von Bodenschutzgebieten.Ich frage mich wirklich, ob angesichts der landesweit geringen Belastung von Böden diese neue Schutzkategorie geschaffen werden muss. Ist sie nicht vielmehr ein Beitrag von Überregulierung und Bürokratie?Das trifft auch auf den § 9 zu: Ausgleich von Nutzungsbeschränkungen, hier sind gleich zwei Behörden beteiligt: untere und obere Bodenschutzbehörde. Dieses kann sehr wohl allein durch die UNB entschieden werden. Außerdem muss hier hinterfragt werden, inwieweit diese Ausgleichsregelung geeignet ist, berechtigte Ansprüche auszugleichen.Die Praxis mit der Ausgleichsregelung gemäß Landeswassergesetz zeigt, dass häufig kein entsprechender Ausgleich gezahlt wird, da entweder über entsprechende Anträge nicht entschieden wird oder sich diese Entscheidung über Jahre hinzieht.Noch eine abschließende Bemerkung. Vor Jahren schon wurden die Kommunen aufgefordert wurden, Landschaftspläne zu erstellen. Die alte Systematik verlassend, erschien das Landschaftsprogramm vor dem Landschaftsrahmenplan, dessen Vorgaben nun auch in den bereits bestehenden kommunalen Landschaftsplänen zu berücksichtigen sind. Nun sollen auch noch die Bodenschutzbelange einheitlich und angemessen in den kommunalen Landschaftsplänen berücksichtigt werden. Die Landesregierung will dies durch Erlass regeln.Ein geschätzter Kollege sagte einmal, ein Gesetz kommt nie wieder so aus dem Parlament heraus wie es hineingegangen ist.Arbeiten wir daran, die CDU-Fraktion freut sich auf die Anhörung und eine konstruktive Arbeit im Ausschuss.