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Martin Kayenburg: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unb efriedigend
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 286/01 vom 10. Juli 2001Martin Kayenburg: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unbefriedigendZur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über den sieben Jahre alten Normenkontrollantrag gegen das Landesnaturschutzgesetz erklärte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Martin Kayenburg.„Dass endlich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Normenkontrollantrag gegen das Landesnaturschutzgesetz ergangen ist, ist zu begrüßen.Die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes ist jedoch bei erster Durchsicht außerordentlich ungewöhnlich. Es heißt in der Pressemitteilung, die Landesverfassung von Schleswig-Holstein als Prüfungsmaßstab sei im wesentlichen ein Organisationsstatut. Auf die Schaffung eines Grundrechtskataloges sei bewusst verzichtet worden. Es könne deshalb nicht angenommen werden, die Gewährleistung des Eigentums als Grundrecht oder Rechtsinstitut sei eine Grundentscheidung des Grundgesetzes, die in die Landesverfassung hineinwirke.Wenn nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes das Eigentum ohne den Schutz der Landesverfassung steht, so muss dies im Hinblick auf den Grundrechtsschutz nachdenklich stimmen. Die CDU-Landtagsfraktion wird sich jetzt mit der 30-seitigen Begründung detailliert auseinandersetzen.