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Gero Storjohann: Stellung der Freischaffenden weiterhin stark
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 247/01 vom 1. Juni 2001TOP 4 Gero Storjohann: Stellung der Freischaffenden weiterhin stark Wir beraten heute in 2. Lesung die Neufassung des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes. Dieser Entwurf ist das Ergebnis eines eng abgestimmten Verfahrens mit der Kammer und den Verbänden. Der CDU-Fraktion ist an einer modernen Organisation für die am Bau Beteiligten Architekten und Ingenieure gelegen.In der Frage der Pflichtmitglieder der Kammer hat sich die Kammerversammlung Ende 1999 für die im Gesetzentwurf enthaltene Position ausgesprochen: Zu den Pflichtmitgliedern zählen auch zukünftig nur freiberuflich tätige Berufsangehörige oder in entsprechenden Gesellschaften Tätige .Dies ist im Bundesvergleich eine Sonderstellung, denn bei allen anderen Kammern bundesweit gehören auch die angestellten , beamteten und bauwerblich tätigen Architekten zu den Pflichtmitgliedern.Somit behalten die Freischaffenden ihre große Bedeutung in der Kammer. Ich kann auch nicht erkennen, dass durch die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft deren Stellung ernsthaft gefährdet wäre.Zudem werden in Schleswig-Holstein alle Architekten und am Bau tätige Ingenieure zusammengeschlossen. Eine Erweiterung auf alle Ingenieure wurde nicht vorgeschlagen. Den bisher in der Kammer verbundenen Pflichtmitgliedern ist die Tätigkeit der am und für den Bau ein starkes Fundament, welches gerade zwischen Architekten und Ingenieuren das gegenseitige Verständnis fördert. Deshalb können wir als CDU-Fraktion auch diesen eingeschlagenen Weg unterstützen..Dem Wunsch des VBI (Verband beratender Ingenieure) oder auch der Kammer, die Vereinbarkeit von Hochschultätigkeit und einer Nebentätigkeit als Freischaffender gesetzlich zu regeln, sind wir nicht gefolgt, da diese Prüfung im Rahmen der Nebentätigkeitsgenehmigung sowieso erfolgen muss.Die CDU-Anträge zu § 2 und § 9 sind im Rahmen der Ausschussberatung einstimmig aufgenommen worden. Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.