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Roswitha Strauß: Bauwirtschaft braucht verlässlichen Handel
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 239/01 vom 31. Mai 2001TOP 6 und 13 Roswitha Strauß: Bauwirtschaft braucht verlässlichen Handel Die Bauwirtschaft steht mit dem Rücken an der Wand.Hoffnungen, dass die Baukrise in 2000 ihren Höhepunkt überschritten hätte, haben sich nicht erfüllt.Im Gegenteil, die Baunachfrage lässt weiter nach, und die Prognosen sind düster insbesondere auch in Schleswig-Holstein.Bestürzend ist, dass diese negative Entwicklung nun auch das Handwerk voll erfasst hat, was u.a. eine Folge des dramatischen Einbruchs im Hochbau ist und unabsehbare Folgen für Arbeitsplätze, Ausbildung und Steuereinnahmen haben wird.Eine wesentliche Ursache für den Niedergang der Bauwirtschaft liegt darin, dass Land, Städte und Gemeinden ihre Haushaltssanierungen vor allem auf Kosten der Bauinvestitionen betreiben.Wir leben von der Substanz – Substanzverluste öffentlicher Gebäude und Anlagen sind in allen Bereichen unübersehbar.Daher ist es nach Überzeugung meiner Fraktion aller höchste Zeit, gegen illegale Beschäftigung am Bau vorzugehen. Lohndumping und Schwarzarbeit in großem Stil vernichten reguläre Arbeitsplätze auch in Schleswig-Holstein und müssen mit aller Entschiedenheit bekämpft werden.Ohne Zweifel hat die öffentliche Hand als größter Nachfrager für Bauleistungen hier eine besondere ordnungspolitische Verantwortung zur Sicherstellung eines fairen und rechtskonformen Wettbewerbs.Nur: Herr Kollege Harms, wir habe kein Regelungsdefizit, wir haben ein Umsetzungsdefizit. Was wir brauchen, sind Regierungen, die für die Einhaltung von Gesetzen sorgen und sie auch selbst einhalten. Dafür Sorge zu tragen, ist das Ziel des CDU-Antrages.Der Gesetzentwurf des SSW für ein Landesvergabegesetz suggeriert, dass es in Schleswig-Holstein einen Mangel an gesetzlichen Regelungen zur Sicherstellung fairen Wettbewerbs gibt.Das ist schlicht falsch.Wir haben das alles rechtsverbindlich in entsprechenden Verordnungen, Erlassen und Richtlinien vorliegen.Wegen der Kürze der Redezeit nur ein Beispiel zum Thema Dumpingangebote Hierzu sagt die VOB Teil A § 25 Absatz 3.1: „Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden.“Bei einem Angebot welches um mehr als 10 % unter dem nächsten Angebot liegt, spricht man von einem Niedrigpreis- oder Dumpingangebot und der § 25 VOB Teil A, ist anzuwenden.Die im § 25 VOB Teil A niedergeschriebenen Anordnungen zur Prüfung eines Dumpingangebotes haben sich in der Vergangenheit allerdings regelmäßig als „zahnloser Tiger“ erwiesen.Die öffentlichen Auftraggeber (und nur um diese geht es hier) haben sich weitüberwiegend vom niedrigsten Preis bestechen lassen und ihre Nachprüfungs- und Aufklärungspflichten nur zum Schein und der Form halber durchgeführt und so protokolliert, das am Ende die Vergabe an das betreffende Dumpingangebot doch gerechtfertigt war.Anschließend gehen dann Behördenvertreter kopfschüttelnd an den Baustellen vorbei und wundern sich, warum dort so wenig Deutsch gesprochen wird.Was den Punkt Tariftreueerklärung in § 4 Abs. 3 ihres Gesetzentwurfes angeht und in Verbindung damit der § 97 Abs. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), sind sie ganz offensichtlich nicht auf dem Laufenden.1. Das Bundeskartellamt hat exemplarisch den Berliner Senat für sein Vergabegesetz, das eine Tariftreueerklärung enthält, vor dem Bundesgerichtshof verklagt, weil man der Auffassung ist, dass vergabefremde Kriterien nicht durch Landesgesetzgeber eingeführt werden können. 2. Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass das Vergabegesetz des Berliner Senats nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, und hat diesen Sachverhalt mit Beschluss vom 18. Januar 2000 dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung steht noch aus.3. Bayern hat bereits im Dezember 2000 eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet und auch mit der Stimme Schleswig-Holsteins einen Vorstoß zur Verankerung der Tariftreueerklärung im Tariftreuegesetz unternommen. 4. Nach ablehnender Stellungnahme der Bundesregierung befindet sich der Gesetzentwurf derzeit noch im laufenden Verfahren. 5. Auch NRW hat kürzlich einen weiteren Vorstoß zur Verankerung im Bundesvergabegesetz im Bundesrat gestartet.Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache abzuwarten ist – auch wegen der grundsätzlichen Bedeutung für den ÖPNV -.Weitere gesetzgeberische Aktivitäten der Länder schaden mehr als das sie nutzen. Wir lehnen daher sowohl den Gesetzentwurf des SSW als auch die damit verbundene Bundesratsinitiative ab.Was die Bauwirtschaft braucht ist verlässliches an der VOB orientiertes Handeln der öffentlichen Auftraggeber, und keinen „Politaktionismus“.Diesem Ziel dient unser Antrag.