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Jutta Scheicht: Gesetzliche Regelungen reichen aus
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 197/01 vom 10. Mai 2001TOP 14 Jutta Scheicht: Gesetzliche Regelungen reichen ausDie CDU-Landtagsfraktion misst der artgerechten Haltung von Nutztieren einen hohen Stellenwert bei. Das darf ich und möchte ich noch einmal an erster Stelle hervorheben.Wenn wir von Nutztieren sprechen, meinen wir natürlich nicht nur die in der konventionellen Landwirtschaft gehaltenen Tiere, sondern auch die Haltung der Pelztiere.Alle Tiere und deren Haltung unterliegen in Deutschland dem Tierschutz. Das Tierschutzgesetz verpflichtet im § 2 jeden Tierhalter oder Züchter, seine Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend zu pflegen, zu ernähren und verhaltensgerecht unterzubringen. Diese Vorschriften und Auflagen werden von den Behörden kontrolliert.In Schleswig-Holstein mit nur 27 Betrieben der Pelztierwirtschaft (Stand 1998) dürfte es den Kreisveterinärämtern nicht schwer fallen, dieser Aufgabe nachzukommen. Doch mit „schwarzen Schafen“, die es bekanntlich in jeder Branche gibt, muss auch hier gerechnet werden.Deshalb sind die Leitlinien der deutschen Pelztierwirtschaft zum Tier und Artenschutz eine zusätzliche Sicherung im Umgang mit Pelztieren.Die deutsche Pelztierbranche ist in der Verantwortung. Sie muss für eine einwandfreie legitime Herkunft der von ihr genutzten Naturgüter garantieren.Die heute genutzten Fell- und Pelzarten kommen hauptsächlich aus der landwirtschaftlichen Farm und Weidehaltung, wie z. B. Nerz, Fuchs, Iltis, Chinchilla, Lamm, Kaninchen und Kalb. Aber auch aus der freien Wildbahn durch notwendige Begrenzung von Tierpopulationen, die bei zu hoher Bestandsdichte Schaden anrichten, wie z. B. Bisam, Waschbär, Rotfuchs, Wildkaninchen. Das Kürschnerhandwerk und die gesamte Pelzbranche in der Bundesrepublik Deutschland, ihre Betriebe und jeder einzelne Mitarbeiter teilt mit allen Menschen die Fürsorgepflicht gegenüber der Natur, ihrer Artenvielfalt und ihren Ressourcen.Mehr als andere sind sie dem Schutz wild lebender Tierarten vor Übernutzung oder Ausrottung verpflichtet, ebenso der fürsorglichen Haltung jener Tiere, die der Mensch aufzieht, um sich und seine Haus- und Nutztiere zu ernähren oder sich zu kleiden.In den Leitlinien der deutschen Pelztierwirtschaft heißt es weiter: Wir bekennen uns auch dazu, dass wirtschaftliches Denken an ethische Normen gebunden sein muss und die Verantwortung des Menschen für die Natur und ihre Ressourcen zu berücksichtigen hat.Für den Umgang mit Haus- und Nutztieren allgemein und mit den Pelztieren im besonderen fühlen wir uns verpflichtet, deren Bedürfnisse und Anpassungsfähigkeiten an die Aufzucht und Haltung durch den Menschen zu erforschen und auf eine Berücksichtigung der Ergebnisse in der Praxis unter Kontrolle von Veterinären zu drängen.Es heißt weiter: Wir stehen zu den festgesetzten Verordnungen und Ausführungsbestimmungen zum Tier- und Artenschutz. Die gleiche Verpflichtung verlangen wir von Farmen, Züchtern und Jägern, auf die wir notfalls moralischen und wirtschaftlichen Druck ausüben. Im Bewusstsein unserer Verantwortung verpflichten wir uns, diese Leitlinien einzuhalten und alles daran zu setzen, die in ihnen ausgedrückten Ziele zu verwirklichen. Wer dagegen verstößt, wird von möglichen rechtlichen Konsequenzen abgesehen, aus unserer Gemeinschaft, den Vereinigungen der deutschen Pelzbranchen, ausgeschlossen.Wenn sie sich in Ihrem gemeinsamen Antrag für ein Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland stark machen, so bedenken Sie bitte, ob Sie auch mit dem damit verbundenen „moralischen Druck“ leben möchten und können, die Verantwortung abzugeben. Denn bei uns in Deutschland haben wir selbst die Gewissheit und Möglichkeiten zum Schutz der Haltung und Zucht der Tiere. Das heißt, dass Felle und Pelze bei einem Verbot aus aller „Herren-Länder“ dieser Welt nach Deutschland importiert werden.Zu Punkt 2 des Antrages: Wir haben ein gutes Tierschutzgesetz in Deutschland. In diesem Gesetz gibt es viele strenge Auflagen und Vorschriften und wie es in Deutschland üblich und auch gut ist wird alles ganz genau geregelt. Von der Europäischen Union gibt es weitere Empfehlungen. Außerdem steht eine weitere EU- Regelung an. Deshalb halten wir nichts von einem nationalen Alleingang.Für einen Antrag wie ihn Rot-Grün oder die F.D.P. in einem Änderungsantrag formuliert hat, gibt es keinen vernünftigen Grund. Die CDU lehnt daher beide ab.1998 hat Herr Minister Buß zum gleichen Thema bereits in seiner Rede eine Aussage getroffen, die wir auch heute als CDU-Fraktion an Sie richten. Ich frage Sie daher: Wie viel Verwaltungsaufwand wollen Sie in Zeiten der Deregulierung eigentlich für rund zwei Dutzend Betriebe in Schleswig-Holstein machen?