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Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: EuGH-Urteil zum Stromeinspeisungsges etz kein Anlass zur Euphorie!
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 123/01 vom 15. März 2001Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: EuGH-Urteil zum Stromeinspeisungsgesetz kein Anlass zur Euphorie! Der energiepolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Trutz Graf Kerssenbrock, hat darauf hingewiesen, dass die Euphorie von Landes- und Bundesregierung über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Dienstag, indem die früheren gesetzlichen Bestimmungen, die Energieversorgern vorschrieben, Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu festgelegten Preisen abzunehmen, gebilligt worden sind, völlig unberechtigt sei.Zwar habe der Gerichtshof entschieden, dass es sich nicht um eine unzulässige Beihilfe im Sinne des europäischen Rechts handele und mithin den Beihilfebegriff verengt, was noch sehr weitreichende Folgen in anderen Rechtsgebieten haben werde. Zugleich aber habe der Gerichtshof deutlich gemacht, dass seine Entscheidung ausdrücklich auf den „gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet des Elektrizitätsmarktes“ bezogen sei und damit erkennbar darauf Bezug genommen habe, dass nahezu kein europäisches Mitgliedsland der EU seinen Strommarkt so liberalisiert habe wie Deutschland. Ob das Stromeinspeisungsgesetz deshalb wettbewerbsrechtlich noch Bestand haben werde, wenn die Liberalisierung der Strommärkte, wie von der europäischen Kommission nachhaltig betrieben, in ganz Europa durchgesetzt sei, sei in hohem Grade zweifelhaft. Dann aber werde mittel- und langfristig die dirigistische und marktfeindliche Energiepolitik von Rot/Grün zunehmend unhaltbarer, sagte Kerssenbrock.