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15.03.01 , 09:30 Uhr
CDU

Werner Kalinka: Nötigenfalls Rettungsdienstgesetz ändern

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 122/01 vom 15. März 2001
Werner Kalinka: Nötigenfalls Rettungsdienstgesetz ändern Der Konflikt um die ungelöste Finanzierung von Fehlfahrten im Rettungsdienst in Schleswig-Holstein muss nach Aussage des gesundheitspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, „schnell und verbindlich“ gelöst werden. Trotz monatelanger Vermittlungsversuche im Streit zwischen Kommunen und Kassen sei bislang keine Lösung in Sicht. Das Thema stehe nahezu „in der Sackgasse“. Wenn dieser Stillstand jetzt dazu führe, dass hilfesuchende Bürger die Gebührenbescheide – rd. 11.000 pro Jahr – aus den Jahren seit 1998 und bei künftigen Einsätzen selbst zahlen sollten, sei dies nicht hinnehmbar.
Nötigenfalls müsse das Rettungsdienstgesetz des Lands geändert werden. Kalinka: „Gut vorstellbar ist, für vergangene Einsätze einen Schlussstrich ohne gegenseitige Forderungen zwischen Kassen und Kommunen zu ziehen und für die Zukunft eine hälftige Kostenbeteiligung zwischen beiden vorzusehen. Der Knoten muss endlich durchgeschlagen werden. Es kann nicht angehen, dass Bürger zur Kasse gebeten werden, die berechtigt den Notarzt gerufen haben. Kosten für solche Fehleinsätze sind eine klassische Pflicht der Solidargemeinschaft“. Als Fehleinsätze werden solche Fahrten bezeichnet, bei denen Patienten nicht ins Krankenhaus gebracht wurden (beispielsweise: Notfall war doch nicht so schwer als angenommen; anderer Rettungsweg; Patient verweigert Mitnahme; Tod vor Transport eingetreten).
Kalinka: „Die CDU ist bereit, im Landtag eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes zu beantragen. Mit Appellen und Aufforderungen zu einer Bundesratsinitiative an die Landesregierung zur Änderung des Sozialgesetzbuches ist es nicht mehr getan. Dies hat nichts gebracht. Die Lösung des Problems selbst duldet keinen Aufschub mehr. Wenn die Sozialministerin es nicht schafft, die Sache zu regeln, muss es der Landtag tun“.

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