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13.03.01
10:57 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: DNA-Identitätsfeststellungsgesetz überarbeiten

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 116/01 vom 13. März 2001
Thorsten Geißler: DNA-Identitätsfeststellungsgesetz überarbeiten
Der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thorsten Geißler, hat den Vorschlag von Generalstaatsanwalt Erhard Rex begrüßt, das DNA- Identitätsfeststellungsgesetz zu überarbeiten. „Bei schwersten Straftaten, insbesondere im Bereich der Sexualdelikte, muss ein Gentest in Zukunft auch ohne Wahrscheinlichkeitsprognose obligatorisch sein“, sagte Geißler. Es sei gesichertes Erfahrungswissen, dass es sich bei Sexualmördern selten um Ersttäter handele. Daher sei es nicht einsichtig, dass nach dem geltenden Recht ein Gentest bei vielen Verurteilten Sexualverbrechern nicht möglich sei, weil ihnen die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls nicht prognostiziert werden könne.
Eine klare Absage erteilte Geißler der vereinzelt erhobenen Forderung nach Einführung eines obligatorischen Gentests für alle in Deutschland lebenden Männer. „Es handelt sich hierbei um eine Gespensterdiskussion. Ein solches Gesetz würde gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen und wäre ohne jeden Zweifel verfassungswidrig“, sagte Geißler. Betroffen wären zu 90,99.... Prozent Männer, die zu keinem Zeitpunkt Anlass zu dem Verdacht gegeben hätten, ein Sexualdelikt begehen zu wollen. „Wir sind kein Volk von potenziellen Sexualmördern“, sagte Geißler.