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22.02.01 , 11:09 Uhr
CDU

Jost de Jager: Einstiegsmöglichkeit für junge Wissenschaftler er-halten

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 78/01 vom 21. Februar 2001 TOP 5 Jost de Jager: Einstiegsmöglichkeit für junge Wissenschaftler erhalten

Bei der Bewertung des Antrages des Kollegen Weber müssen wir sehr genau unterscheiden einerseits zwischen Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter aus dem ordentlichen Stellenplan von Hochschulen, die aus Landesmitteln, aus den regulären Zuweisungen für Forschung und Lehre finanziert werden. Andererseits geht es um die in Rede stehenden Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen, die überwiegend aus Drittmitteln finanziert werden, also etwa durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder andere öffentliche wie auch private Drittmittelgeber. In diesem Fall handelt es sich gezielt um zeitlich begrenzte Projekte, die ihrerseits im Regelfall auch nur befristet bezuschusst werden.
Diese Stellen – also die aus Drittmitteln finanzierten wissenschaftliche Mitarbeiter – sind durch Bundesrahmenrecht, das HRG, auf maximal fünf Jahre für ein Forschungsvorhaben an ein und derselben Hochschule begrenzt. Dies hat für die davon betroffenen Wissenschaftler den nachteiligen Effekt, dass sie über solche Verträge keine langfristige Perspektive erhalten und deshalb macht der Antrag der SPD, die Geltungsdauer solcher Verträge zu verlängern, aus gewerkschaftlicher Sicht Sinn. Aus gewerkschaftlicher Sicht deshalb, weil der Antrag die Interessen derjenigen vertritt, die bereits solche Verträge haben, aber nicht die Interessen derjenigen, die sich um solche Verträge bewerben oder den Einstieg in eine wissenschaftliche Laufbahn über solche Verträge suchen.
Denn anders als in der Begründung des SPD-Antrages angegeben, hat die Fünf-Jahres- Regel eben nicht nur einen „formalen Grund“. Sondern diese Regel verfolgt den Zweck, die personelle Erneuerungsfähigkeit der Wissenschaft und Forschung zu gewährleisten und vor allem jungen Wissenschaftlern die Möglichkeit zu einem Einstieg in eine wissenschaftliche Tätigkeit zu gewähren. Die Fünf-Jahres-Regel ist deshalb nicht auf Dauerhaftigkeit angelegt, weil sie das Gegenteil erreichen will: Nämlich eine Versteinerung drittmittelfinanzierter Stellenpläne zu verhindern. Weil uns dieser Aspekt wichtig ist, lehnen wir als CDU-Fraktion Ihren Antrag ab. Nicht weil wir denjenigen, die im Moment solche befristeten Stellen innehaben, soziale Härten zumuten wollen, sondern weil wir nachwachsenden jungen Wissenschaftlern die Möglichkeit des Einstieges offen halten wollen. Unsere Ablehnung begründet sich auch daraus, dass nach unseren Informationen aus wissenschaftlichen Gründen eine deutliche Verringerung der Befristung nicht zwingend erforderlich ist. Uns vorliegende Stellungnahmen – sowohl von Drittmittelgebern als auch von Drittmittelempfängern – bezweifeln den Vorteil längerer Laufzeiten und sehen keinen Änderungsbedarf.
Dies ist aber einer der Punkte, die eine weitere Erörterung im Ausschuss lohnen.
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die DFG als der größte Drittmittelgeber in Deutschland nach derzeitiger Praxis die Mittel für zeitlich begrenzte Forschungsprojekte in der Regel auf zwei Jahre mit der Option auf eine dreijährige Verlängerung vergibt. Der eigentliche Förderungszeitraum beträgt also zwei Jahre und nicht fünf Jahre. Die Fünf-Jahres-Regel ist bereits eine Verlängerung, gemessen an den Regeln etwa der DFG.
Wir sollten aufpassen, dass wir durch eine in ihrer Intention sicher gut gemeinten Neuregelung nicht das schaffen, was die Bundesregierung selbst als „wissenschaftliche Projektkarrieren mit erhöhter beruflicher und sozialer Unsicherheit“ bezeichnet hat. Wir sollten ebenfalls nicht Entwicklungen das Wort reden, die am Ende zu Parallelstellenplänen führen, die am Ende genauso wenig flexibel sind wie die Stellenpläne der Hochschulen selbst. Und lassen Sie mich in diesem Zusammenhang erwähnen, dass ich es schon für bemerkenswert halte, dass die SPD auf der einen Seite unbedingt die Zeitprofessur einführen, auf der anderen Seite befristete wissenschaftliche Stellen möglichst entfristen will.
Warnen möchte ich in diesem Zusammenhang vor einem Modell, das der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesbildungsministerium, Herr Catenhusen, auf eine Anfrage unserer Kollegin Angelika Volquartz hin dem Deutschen Bundestag vorgestellt hat, dass nämlich künftig Verträge von drittmittelfinanzierten wissenschaftlichen Mitarbeitern sechs Jahre laufen sollen und noch einmal um sechs Jahre verlängert werden können. Dies würde bedeuten, dass die für den wissenschaftlichen Nachwuchs gedachten befristeten Drittmittelstellen künftig auf ein Dutzend Jahre besetzt werden. Dies würde dem ursprünglichen Ansatz der Fünf- Jahres-Regelung komplett entgegenlaufen und deshalb lehnen wir dieses Modell ab.

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