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22.02.01 , 10:46 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: BGH-Richterwahl vor Innen- und Rechtsaus-schuss

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

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PRESSEMITTEILUNG Nr. 81/01 vom 22. Februar 2001
Thorsten Geißler: BGH-Richterwahl vor Innen- und Rechtsausschuss

Der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thorsten Geißler hat beantragt, das Thema „Wahl von Richtern am Bundesgerichtshof“ in der nächsten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses zu erörtern. Justizministerin Anne Lütkes sei aufgefordert, hierzu einen Bericht abzugeben.
„Wenn es zutreffen sollte, dass Justizministerin Lütkes unmittelbar vor der Richterwahl einen von ihr selbst eingebrachten Vorschlag eines Richters, dem der Präsidialrat am BGH eine in „jeder Hinsicht gute Eignung“ bescheinigt hatte, zurückzog, um die Wahl des Richters am Landgericht Wolfgang Neskovic durchzusetzen, den der Präsidialrat aufgrund fehlender Erfahrungen in einer Revisionsinstanz als ‚nicht geeignet eingestuft’ hatte, so wäre dies ein skandalöser Vorgang“. Geißler verwies darauf, dass das Votum des Präsidialrates am BGH in der Vergangenheit noch nie in vergleichbarer Weise in den Wind geschlagen worden sei.
Gleichzeitig forderte er Staatssekretär Jöhnk auf, darzulegen, ob es zutreffe, dass er versucht habe, den unterlegenen Richter Olaf Hoepner in einem Telefonat von einer Konkurrentenklage abzuhalten. „Es ist das gute Recht unterlegener Bewerber, eine Wahlentscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen und es ist überhaupt nicht Aufgabe des Staatssekretärs im Justizministerium, auf eine solche Entscheidung Einfluss zu nehmen“, sagte Geißler.

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