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21.02.01 , 15:07 Uhr
CDU

TOP 3 Jost de Jager: Gesicherte Grundlage für Sponsoring

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 76/01 vom 21. Februar 2001
TOP 3 Jost de Jager: Gesicherte Grundlage für Sponsoring Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes im § 49 will die CDU- Fraktion erreichen, dass die Annahme von Geld- und Sachleistungen von Dritten an Schulen – so die korrekte wenn auch komplizierte Formulierung - auf eine gesicherte gesetzliche Grundlage gestellt wird. Dass es dazu eines Gesetzentwurfes der Opposition bedarf, ist einigermaßen erstaunlich, da sich die Landesregierung nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Multi-Media-Ausstattung von Schulen gern mit den Leistungen von Spendern und Sponsoren brüstet.
Sei es die Partnerschaft mit der Telekom oder sei es die Zusammenarbeit mit Intel – unter dem Gesichtspunkt der Außenwirksamkeit ist für die Landesregierung der Umgang mit Spendern und Sponsoren längst geklärt, im Binnenverhältnis und in der Binnenwirkung indes noch nicht. Dieses Desiderat klarer rechtlicher Bestimmungen im Umgang mit Spenden ist in sehr vielen Bundesländern bereits behoben worden, in Schleswig-Holstein wollen wir dies jetzt in Gang setzen.
Uns ist dabei klar, dass wir durch unseren Gesetzentwurf Spenden und Sponsoring für Schulen in Schleswig-Holstein nicht erst erfinden. Denn diese Entwicklung gibt es bundesweit und im kleineren Maßstab hat sie auch Schleswig-Holstein erreicht. Was wir wollen ist zweierlei: Zum einen wollen wir Spenden direkt an die Schule ermöglichen und nicht über den Umweg des Schulträgers. Und zum anderen wollen wir Unsicherheiten beseitigen, die in den vergangenen Wochen und Monaten von verschiedener Seite an uns herangetragen worden sind, nämlich auf welcher rechtlichen Grundlage Spenden angenommen werden können und in welchem Verfahren.
Was wir nicht wollen, ist die Verantwortung der Schulträger und des Landes für die Grundversorgung an Sachmitteln und in der Personalversorgung außer Kraft zu setzen. Es geht ausdrücklich nicht darum, Spenden oder Sponsoring mit dem Ziel zu ermöglichen, die Schulträger und das Land aus ihrer Pflicht zu entlassen, ausdrücklich nicht. Sondern es geht darum, eine zusätzliche Ausstattung, das gewisse Extra zu gewährleisten, das über die Grundausstattung hinausgeht.
Ebenso wenig ist es das Ziel dieses Gesetzentwurfes, dass künftig an den Fahnenmasten vor den Schulen die Schleswig-Holstein-Fahne eingeholt und die Coca-Cola-Fahne gehisst wird. Vielmehr machen wir als CDU-Fraktion einen Vorschlag, wie die Bedingungen für etwas, was im Großen und im Kleinen ja bereits überall im Lande geschieht, präzise formuliert werden können.
Im Unterschied zu der jetzigen Rechtslage im Schulgesetz, bei der Spenden und Sponsorring lediglich nicht verboten sind, wollen wir zu Spenden aus dem Umfeld der Schule ausdrücklich ermuntern. Wenn Eltern, Elternvereine und Firmen sich für „ihre Schule“ engagieren wollen, dann sollen wir als Gesetzgeber das befürworten und durch klare Vorgaben möglichst vereinfachen.
Das ist nicht unumstritten. Eine weitgehende Öffnung von Schulen für Spenden und Sponsoring begegnet dem ernstzunehmenden Gegenargument, dass wir dadurch unter Umständen eine unterschiedliche Ausstattung von Schulen in verschiedenen Teilen des Landes bekommen können. Kurz gesagt: Eine Schule im Hamburger Umland wird es leichter haben Spender zu finden, als eine Schule an der dänischen Grenze. Dieses Argument wiegt insofern schwer, als wir als Landesgesetzgeber den Auftrag haben, überall gleiche Lebensverhältnisse zu schaffen. Das Gegenargument aber lautet: Sollen wir Eltern und Firmen Spenden für die eine Schule verwehren, nur weil die andere Schule sie nicht bekommt? Hier gilt es, eine Abwägung zu treffen.
Aus diesem wie aus anderen Gründen müssen wir die folgenden Voraussetzungen sicherstellen:
1. Die Unabhängigkeit und die Unvoreingenommenheit schulischer Entscheidungen und Unterrichtsinhalte muss immer und stets gewährt sein. Mit anderen Worten: Spenden an Schulen dürfen nicht mit Bedingungen verknüpft sein, die Einfluss auf Unterrichtsinhalte nehmen oder auf Entscheidungen organisatorischer oder aquisitorischer Art der Schule. Dies ist wichtig. Und diese Voraussetzung beschreibt somit das sensibelste Feld im Verhältnis von Schule und Spenden. Wir glauben, dass die von uns vorgeschlagenen Regelungen diese Unvoreingenommenheit sichern.
2. Zweite Voraussetzung ist, dass die Schulträger vor unerwarteten Folgekosten geschützt werden. Aus naheliegenden und nicht weiter zu erläuternden Gründen muss natürlich Sorge getragen werden, dass Schulen nicht Spenden annehmen, die zu einer Explosion der Folgekosten führen, auf denen der Schulträger dann sitzen bleibt. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf vor, dass bei solchen Spenden, die Folgekosten nach sich ziehen, der Schulträger zustimmen muss.
3. Die Schülerinnen und Schüler müssen vor übermäßiger Werbung geschützt werden. Wann genau Werbung übermäßig wird, muss im einzelnen in einer Verordnung geklärt werden. Unser Gesetzentwurf sieht vor – und das ist lebensnah – dass in geeigneter Weise auf den Spender hingewiesen werden kann. Die Grenzen dafür müssen juristisch noch genau festgelegt werden. Wir werden uns alle darin einig sein, dass sie mit der besagten Coca- Cola-Fahne überschritten sind.
Wir haben als CDU-Fraktion für die Klärung dieses Regelungsbedarfs den Weg einer Gesetzesänderung gewählt, um möglichst umgehend im Gesetzgebungsverfahren mit den Betroffenen auch politisch über die Chancen, aber auch die Grenzen von Spenden und Sponsoring an Schulen zu diskutieren. Wir glauben, dass wir das mit der Anhörung werden leisten können.

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