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TOP 18 Hans-Jörn Arp: Ziel heißt: Keine Steuern mehr für Trinkgeld
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 31/01 vom 25. Januar 2001TOP 18 Hans-Jörn Arp: Ziel heißt: Keine Steuern mehr für TrinkgeldMit unserem Antrag greifen wir ein Thema auf, das in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand parlamentarischer Debatten im Bundestag und im Bundesrat war und immer wieder die Gemüter erregt: Nämlich die Besteuerung von Trinkgeldern!In Deutschland, einem Land, das ohnehin nicht gerade für vorbildlichen Service bekannt ist, wird man für Freundlichkeit bestraft. Für alle im Dienstleistungssektor Tätigen, wie Kellnerinnen, Kellner, Pagen, Kofferträger, Taxifahrer, Krankenschwestern, Friseure u.v.m. gilt eine Steuerpflicht auf Trinkgelder.Jeder, der die Situation im Pflegebereich und im Gaststättengewerbe kennt, weiß, wie schwierig es ist, hochmotivierte und besonders freundliche dienstleistungsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, die bereit sind, besonders abends, an Wochenenden und an Feiertagen zu arbeiten.Eine wichtige Voraussetzung für die Motivation und die Freundlichkeit des Personals sind die vom Gast freiwillig gewählten Trinkgelder als Anerkennung für besonders qualifizierten Service und als Ausdruck der Zufriedenheit mit der in Anspruch genommenen Dienstleistung.Guten Service und Freundlichkeit belohnt der Patient oder der Gast hin und wieder mit einem kleinen Betrag, dem sogenannten "Trinkgeld".Wir wissen, dass Arbeit in Deutschland sowieso zu hoch besteuert wird und damit zu teuer ist.Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerade im Dienstleistungssektor ist es günstiger im Ausland zu arbeiten, weil dort die Steuerlast geringer ist. Die Bereitschaft für qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unseren EU-Nachbarn zu gehen, wird mehr. Eine Steuerpflicht auf Trinkgeld ist somit in jeder Hinsicht kontraproduktiv. Beim Trinkgeld gilt besonders das Leistungsprinzip und dieses dürfen wir nicht durch unnötige Steuern bestrafen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Trinkgeld erhalten, sind ja ohnehin sozialversicherungspflichtig. Sie zahlen schon einmal Abgaben und Steuern auf ihre Löhne für ihre Arbeit.Sie werden somit für die gleiche Tätigkeit ein zweites Mal zu den Abgaben herangezogen. Es ist unüblich, das man auf die gleiche Tätigkeit zweimal Steuern und Abgaben zahlt. Einige Finanzämter, besonders an der Ostseeküste, fordern sogar von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Gastronomie eine tägliche Aufzeichnungspflicht. Ein unverhältnismäßig großer bürokratischer Aufwand für Arbeitnehmer und Finanzämter!Derzeit gibt es lediglich einen Freibetrag von 2.400,00 DM, also 200,00 DM im Monat, oder etwa 10,00 DM am Tag. Also nur rund 10,00 DM Trinkgeld am Tag bleiben steuerfrei.Die letzte Anpassung des Freibetrages von 1.200,00 DM auf 2.400,00 DM, damals eine Verdoppelung, liegt zudem bereits 10 Jahre zurück.Obwohl auch in anderen Dienstleistungsberufen typischerweise ebenfalls ein freiwilliges Trinkgeld gezahlt wird, werden Trinkgelder in erster Linie nur im gastronomischen Bereich besteuert.Die Benachteiligung in diesem Bereich im Vergleich zu anderen Branchen -- die mit der leichteren Möglichkeit, die Höhe des Trinkgeldes in Abhängigkeit vom Umsatz zu schätzen, zusammenhängt -- würde durch eine Anhebung des Freibetrags abgebaut.Auch würden guter Service und Freundlichkeit wieder stärker belohnt.Aufgrund einer Bundesratsinitiative Bayerns vom 01. Dezember 2000, den Freibetrag von 2.400,00 DM auf 4.200,00 DM anzuheben, soll sich der Finanzausschuss des Bundesrates im Februar mit diesem Thema befassen.Wir sollten die Landesregierung auffordern, diese Initiative Bayerns im Bundesrat uneingeschränkt zu unterstützen.Eine generelle Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung sollte jedoch das Endziel sein.Wir wollen für unsere Touristen und für unsere Patienten, auch denjenigen, die zukünftig unsere Wellness-Einrichtungen besuchen, hochmotivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dafür müssen wir die Rahmenbedingungen schaffen, damit Schleswig-Holstein eine Vorbildfunktion erhält.Ich bitte Sie, sich unserem Antrag anzuschließen, damit wir Schleswig-Holsteiner auch in Zukunft unserem Ruf als besonders freundliches und dienstleistungsbereites Land nachkommen. Ich bitte um Ausschussüberweisung.